‚Auf eine generelle Möglichkeit der Vertragsverschlechterung wird hingewiesen.“
schreibt dieser Tage die PKW-Versicherung Axa und bittet höflich darum, den xten Nachtrag zum PKW-Versicherungsvertrag zu unterschreiben. Zu ratifizieren, dass eine Prämienangleichung zum 1. Januar geringer ausfällt, als nach Lage der Prämienpolitik der Versicherung heute gang und gäbe wäre. Das Dokument ist zwei Seiten lang und bedarf der Unterschrift durch den Versicherungsnehmer. Der aber denkt nun: Die generelle Möglichkeit einer Vertragsverschlechterung soll ich unterschreiben? Und ruft die freundliche Mitarbeiterin der Versicherung an. Sicherheitshalber.
Nein, alles gut: „Streichen Sie doch den Satz einfach raus, der steht da jetzt immer drin.“ Ach so? Er ist auf den Punkt das, was man von einem Nachtrag auch erwarten kann: Wird ein solcher ausgehandelt oder nach Lage der Dinge für erforderlich gehalten, muss der gewiefte Endkunde aufpassen, dass nicht hinterrücks noch eine Vertragsverschlechterung eingeheimst wird. Das war im vorliegenden Fall tatsächlich nicht so. Dass es aber hätte sein könnte, und das muss man auch loben, steht im Versicherungsdokument wenigstens drin.
Gut dass wir mal drüber gesprochen haben.
Der Ernest Hemingway, das war ein ganz kluger Kopf.