Im Zeitpunkt der Auftragserteilung, eine Liegenschaft zu betreuen hinsichtlich der Ablesung und der Betreuung von verbrauchstechnischen Messeinrichtungen wird dies nicht klar kommuniziert: Dass Ableseunternehmen schon ganz überwiegend, ja in der Regel, Subunternehmer beauftragen. Oft schlecht ausgebildete „Hiwis“ (Hilfskräfte), die in Schulungen übergeholfen bekommen, wie man einen Heizkostenverteiler abliest. Dafür reicht es noch.
Doch der Mensch lebt zwischen den Ableseterminen und tut Dinge, die zu tun gewöhnliche Dinge sind. Am 31.12. bzw. rund um diesen Termin kommen die „Hiwis“ und lesen ab. Dann reicht es noch gerade für einen Hinweis vor Ort: Oh, kein Ablesegerät da! Och!
…
Der Kunde weiß es: Er hat gerade sein Bad umgebaut. Das musste sein, ein schicker Handtuchheizkörper wurde eingebaut.
Das Problem: Der „Hiwi“ kann nichts richten. Früher hatten die Ablesekräfte Heizkostenverteiler in benötigter Menge „auf dem Auto“, mit dabei. Es wurde gehandelt. Das ist Vergangenheit.
Heute bezahlt der Endkunde die Zeche dieser Outsourcingpraxis: Das Ableseunternehmen greift sich den Auftrag und gibt diese Kernkompetenz an die „Hiwis“ weiter, ist billiger.
Der „Hiwi“ liefert die Ablesedaten und gut ist.
Alles andere, nämlich die vernünftige Betreuung, ist hochspezialisiertes Fachwissen, für das extra angereist werden muss. Der Turnusableser, der Hiwi, lehnt die Neuausstattung „ad hoc“ ab. Es wird ein neuer Auftrag fällig mit allem was dazu gehört. Doppelte Anfahrt, doppelte Einrichtungspauschale, doppelte….
aber das hat der Kunde so nicht bestellt.
Er hatte einen Know-How-Partner mit „manpower“ bestellt. Einen, der genau das versteht: richtig zu organisieren.
Normal ist das nicht.
Niemand hat den Auftrag erteilt, Subunternehmer für Heizkostenverteiler-Ablesungen einzusetzen. Doppelte Kosten wegen solch offensichtlicher Unkorrektheiten braucht deswegen nach hiesiger Ansicht auch niemand zu bezahlen.
Ganz zu schweigen von dem weiteren Sonderfall, dass der Ableser dann einen Auftrag von der Hausverwaltung haben will. Diese im Sondereigentum begründeten Sonderkosten (eines Wohnungseigentümers, nicht eines Miethauses) sind von dem Verursacher selbst, dem Sondereigentümer (dem Wohnungseigentümer) selbst zu bezahlen.
Das ist dann das nächste Problem: Es gibt Hickhack mit Rechnungen, die die Verwaltung nicht bezahlen wird, weil sie auf die Rechtslage hinweist.
Es ist alles andere als leicht.