Drehstrom-Wohnungszähler

3056/15: Positionen: Mangelhafte Kundenfreundlichkeit bei eRechnungen von #Vattenfall – Operation #Zählerstand

Positionen

Echtzeitstrom - Peter Glaser, Zitat

Echtzeitstrom – Peter Glaser, Zitat

Ob wir uns auf elektronische Rechnungen einlassen sollen? Warum nicht? Jedoch sollten wir ganz klare Voraussetzungen nennen, unter denen wir solche Dinge mit uns machen lassen: Sonst fahren uns die Großen mit ihren Scheinvorstellungen von Kundenfreundlichkeit einfach an die Wand und helfen uns Mehrarbeit, Zuvielbeschäftigung und spamartige Verseuchung in widerlichster Art über… – Wir denken konstruktiv nach.

eRechnungen (elektronische Rechnungen) sollen für zwei Beteiligte die Anforderungen, die Kosten, den Aufwand der Rechnungslegung und Bezahlung bequem und besser machen. Eine solche Vereinbarung bedarf, um erfolgreich zu sein, absoluter Zweiseitigkeit – Win-Win-Situation: Beide gewinnen. Sonst scheitert es.

Ein paar Fehler spreche ich nachfolgend an.

eRechnungen müssen als Datei versendet werden. eRechnung ist nicht per Emailverkehr anzukündigen, dass irgendwo anders als im Emailpostfach Rechnungen abrufbar sind, bspw. auf einer Website, die allerdings als Archiv sehr gut geeignet ist. Für Archivzwecke sind Online-Login-Seiten gut geeignet.

Das funktioniert ganz gut.

Weiterlesen

3055/15: Positionen: Der öffentliche Dienst ist ein Umstandswauwau

Positionen

Wutgebloggt

leider kann Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Internet-Registerauskunft nicht bearbeitet werden. Bitte übersenden Sie den vollständigen Antrag (Daten des Ansprechpartners) nebst
der handschriftlich unterschriebenen Nutzungsordnung und das SEPA-Lastschriftmandat. Digital unterschriebene Daten können hier leider nicht akzeptiert werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (Absender: Amtsgericht Hamm, „Service“ zum Handelsregister)

Der öffentliche Dienst in Deutschland traut sich nichts. Ihm fehlt der Mut zur Veränderung. Das muss mit dem System allumfassender Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun haben. Daraus resultiert ein zu großes Egal, was es kostet.

Egal, ob es nützt.

Egal, ob es anwendbar ist.

Der öffentliche Dienst ist altbacken, ihm fehlt ein angenehmer Hang zur guten, besseren Moderne. Ganz schlimm die Prozeduren der öffentlichen Verwaltung, in denen sich der öffentliche Dienst geriert, das Internet als Dienstleistungsersatz für echte Bürgernähe anzubieten. Hier wird es katastrophal. Wir berichteten beispielsweise über den so genannten Elektronischen Ansprechpartner, ein unbrauchbares, unwirksames Tool zur Aufgabenvereinfachung.

Weiterlesen

3054/15: Positionen: Die Fa. Knallkopfemails hat viele Mitarbeiter

Positionen

Wutgebloggt

Dass Bloggen etwas Unseriöses anhafte, ist ein Gerücht. Bloggen ist auch ein Wutkatalysator. Sich Frust von der Seele schreiben. Etwa, was den Umgang von Mitmenschen betrifft, die Mitarbeiter einer Hausverwaltung per Email einseitig fernsteuern möchten, ohne selbst zu begreifen, das ihre Idee von Fernsteuerung nicht funktioniert.

Die Firma Knallkopfemails scheint viele Mitarbeiter zu haben. So jedenfalls dem Posteingang nach, in dem es um Wut aus Missverständnissen geht. Dafür spricht der gereizte Ton in Emails, denen mangelnde Kompetenz zugrunde liegt. In Bremen ist jetzt eine Wutpartei gewählt worden. Siehste.

Hatte allerdings einen ganz anderen Zusammenhang.

3053/15: Positionen: Wie groß ist die Kulanz bei denkbaren Ablesefehlern an den Wasseruhren? Antwort: Ziemlich hoch

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Leider hat sich bei der KW-Abrechnung ein Übertragungsfehler beim Kaltwasserzählerstand eingestellt. Abgerechnet wurden der Nutzerin 146,845 m² statt richtig nur 46,845 m². Es ist wohl niemandem aufgefallen, da die Plausibilität erst ab 150 m³ Wasserverbrauch greift.

In der Wohnung ist ein neuer Kaltwasserzähler angebracht. Uns fällt der u.E. zu hohe Verbrauch dieser Uhr auf. Der Eigentümer weist uns ebenfalls darauf hin. Wir fragen die Ableser, die sind Profis. Sie müssen für die Richtigkeit ihrer Arbeit einstehen. Die Antwort überrascht. Die Plausibilität greift? Wann greift eigentlich Plausibilität? Antwort: Wenn das Denken einsetzt. Und nicht die Software.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine kleine 1-Zimmer-Wohnung. Und ehrlich gesagt empfindet man eine Kulanz von 150 m³ doch als reichlich hoch. Als viel zu hoch. Selten, ein solcher Verbrauch in einer 1-Zimmer-Wohnung. Aber gut zu wissen. Misstraue den Daten des Ablesers erst einmal grundsätzlich. Selbst die urdeutschesten aller Ablesewerte können zuweilen spanisch daherkommen oder zumindest so aufgefasst werden. Es war eben kein Leben im Saus unter der Dauer-Brause, sprich Dusche.

Die Mieterin erhält eine Dusch-Gutschrift.

3052/15: Positionen: Wenn der Postmann zweimal klingelt und der Notar um Entlassung bittet

Positionen

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Sie können über die angehängte Verwalterzustimmung verfügen, sobald folgendes sichergestellt ist: ….. (Formulierung aus einem Treuhandauftrag an einen Notar)

Im Berliner Speckgürtel, in Schleswig Holstein, hat ein Notar den Übertragungsvertrag auf die Tochter aufgesetzt. Dieser bedarf der Verwalterzustimmung. Die Verwalterin prüft den Kaufvertrag und beanstandet, dass sich die Tochter nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, wegen eines Betrages in Höhe des Jahreswohngelds (warm). Das führt zu einem Treuhandauftrag.

Das ist ein Auftrag, der den Notar anweist, über eine ihm bereits zur Verfügung gestellte Verwalterzustimmung (notariell beglaubigt) erst zu verfügen, wenn sichergestellt ist, dass sich …und jetzt kommt’s…die Tochter der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von EGAL EURO…..unterwirft. Damit ist der Auftrag erledigt, wenn er erledigt ist. Und die Verwalterzustimmung darf benützt werden. Zug um Zug. – Ein wunderbar abgekürzter in sich übersichtlicher Tunnel von zu erledigenden Aufgaben, was?

Das hindert das gewissenhafte Notariat nicht, noch mehr als zweimal nachzufragen, ob der Treuhandauftrag damit nun Erledigung gefunden hätte. Und nein, die Verwalterin ist schwer von Kapee, kapiert es nicht: im Telefonat spricht die Notariatsmitarbeiterin von der allgemeinen Üblichkeit, sich die freie Verfügbarkeit auch trops alledem noch einmal bescheinigen zu lassen. Der Notar möchte gern entlassen werden: Aus seinem Treuhandauftrag. Fristlos? Fristgemäß? Friss oder stirb? Egal. Sicher ist sicher. Es ist das deutsche Wesen, sich rückzuversichern. Auch wenn es aus sich heraus sonnenklar ist. Logisch ist das eben nicht.

Was gut ist, kostet Geld, sagte Jonathan C. Dralle!

3051/15: Positionen: Verkehrte Welt, Folgen der durch Ausbleiben verursachten Kosten + Verzögerungsgebühr (§ 34 GKG)

Positionen

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht zum Zwecke der Sachaufklärung und gütlichen Beilegung des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Im Falle des Ausbleibens im Termin kann ein Ordnungsgeld festgesetzt sowie eine Verzögerungsgebühr (§ 34 GKG) erhoben werden.

Das Foto zeigt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Der Sachverhalt geht allerdings wegen örtlicher Zuständigkeit  über das Amtsgericht Charlottenburg. Es geht um den widerrechtlichen, eigenmächtigen Einbau eines Balkontürelements zu ebener Erdgeschossebene, wo eigentlich ein Fenster war.

Der oben eingerückte Text wird uns von einem Rechtsanwalt übermittelt und erfährt Widerspruch. Zu lange dauern Rechtstreitigkeiten wie diese in Deutschland. Die Einseitigkeit, mit der sich der insofern irre Gesetzgeber Dinge ausdenkt, wie Verzögerungsgebühren, sollte im Grunde spiegelverkehrt gelten. Für Verfahrensverzögerungen durch deutsche Gerichte, und nicht gemeint sind Magen- und Leibgerichte. Da ist nämlich der Wurm drin. Und -nein- das war jetzt keine sensationelle Neuigkeit.