1839-15 – Positionen: Verkehrte Welt, Folgen der durch Ausbleiben verursachten Kosten + Verzögerungsgebühr (§ 34 GKG)
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht zum Zwecke der Sachaufklärung und gütlichen Beilegung des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Im Falle des Ausbleibens im Termin kann…