a) Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.
b) Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 – V ZR 44/09 – LG Koblenz AG Koblenz
„Die Berliner Luft im Vergleich zu anderen Städten bietet leckersten Geschmack, allerbeste Qualitäten um Paraden zu feiern und exklusive Feten die Massen sind jetzt da es hat Sie niemand drum gebeten früher ging´s in Berlin um Panzer und Raketen heute lebe ich im Osten zwischen Blümchentapeten“
Anruf: „Hallo, guten Tag! Ich interessiere mich für“ ….Stille….(Hintergrundgeflüster: …Reginaldstr…..), lauter: „den Laden in Reginaldstr.“ (* Straßenname verändert). Antwort unsererseits: „Guten Tag, wie heißen sie denn überhaupt?“ Antwort: „Isch, äh, Mehmet!“. Frage: „Was möchten sie denn dort machen, in dem Laden?“ Antwort: „Spielhalle“. Antwort unsererseits: „Oh, danke, aber eine Spielhalle machen wir dort nicht!“ Antwort Mehmet: „Oder Imbiss?“ Antwort unsererseits: „Nein, auch Imbiss nicht.“ Frage Mehmet: „Was machen sie denn da!“ Antwort Hausverwaltung: „Vieles, aber das gerade nicht, auf Wiederhören!“ (O-Töne eines Telefonats mit einem künftigenProblemmieter Bewerber um ein Ladenlokal in Reinickendorf, erfahrungsgemäß)
Nach der dritten, vierten Grenzerfahrung -speziell in obigem Objekt- sind wir „auf der Hut“ vor weiteren Traumtänzern wie diesen und werden an solche Existenzgründererfinder mit Sicherheit nicht ein weiteres Mal Gewerberäume vermieten, die diese mietvertraglich übernehmen, um dann sofort den monatlichen Mietzins schuldig zu bleiben. Irgendwann reicht’s, und all die Imbiss-, Spielhallen- und Wettbetreiber und Internetcafés von Mehmet, dem im Hintergrund der wirkliche Strippenzieher zuflüstert, was er sagen soll, werden bei uns nicht „bare Münze“. Sie sind gebucht auf „never comeback-Airlines“, setzt euch in den Flieger und kommt am besten nicht mehr zurück. Thema political correctness: Es ist okay, darüber zu berichten, dass es derartiges „als System“ einer bestimmten Sorte Berliner tatsächlich häufig wiederkehrend gibt. Inzwischen lassen wir in bestimmten Gegenden Berlins -und welche, bleibt hier unklar- Gewerbeflächen leer stehen, anstatt sie pro Woche zweimal an vermeintliche Existenzgründer mit obigen Gewerbeansichten rauszuwerfen! Never ever. Grrrrr….
Foto des Tages: Das Amüsemang (berolinisch für Amüsement) ist ganz auf unserer Seite. Der Aushang hängt am Zettelbrett und gibt eine bestechend einfache Möglichkeit preis. Ein kostenloser Versuch wird angeboten. Das musst du mal erlebt haben! Email reicht. Wo der Zettel in Deutschland Berlin hing, ist uns unbekannt. Auch, ob es sich um einen Scherz handelt? Allerdings ist der Fotograf recherchierbar (siehe unter Weblotse)
Stefan Tomik, Faz-Online-Ausgabe vom 01.03.2010: Oder auch Personenvereinsamungsanlage. Sozusagen Berufsrisiko und auch bei Haus- & Grundstücksverwaltern nicht gänzlich unbekannt.
Das ist wirklich Wahnsinn: Das schwedische Fernsehen sendete folgenden Spot, den ich aus Sicherheitsgründen auf Seite 2 verborgen habe. Damit nicht gleich die ganze Welt Bescheid weiß.
Der Kommissar von der Hauswartungsfirma hat geschossen: Ein Foto. In Berlin-Spandau. Was er meldet, ist kurz und knapp, aber dennoch präzise. Dafür danken wir. Und beauftragen einen Mann, das zu erledigen. Keine Widerrede. Wird erledigt. Demnächst! Wenn Zeit ist….
Das meldet yahoo-Nachrichten, die Plattform für seriöse, nachhaltige Nachrichten mit hohem Unterhaltungswert, heute wie folgt:
Starke Erdbeben setzen Energie frei, die die Erdmassen und die Erdrotationsgeschwindigkeit beeinflussen. Das am vergangenen Wochenende in Chile gemessene Erdbeben führte zu einer Beschleunigung der Erdumdrehung um 1,26 Mikrosekunden. Diese Beschleunigung ist zwar geringfügig, aber permanent.
In der Vergangenheit hatten bereits Erdbeben, wie das Beben in Sumatra im Jahr 2004, die Erdachse um 7 cm verschoben. Langfristig führt die Veränderung der Erdumdrehung dazu, dass die Tageslänge der Erde sich verkürzt.“ (Quelle: Yahoo-Nachrichten, hier)
Was diese Nachricht für Berliner Mieter und Wohnungseigentümer bedeutet, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Für alle Werktätigen aber bedeutet es: weniger arbeiten. Für Häftlinge kürzere Haftzeiten. Für alle übrigen: Prüfe erst einmal, ob diese Nachricht die Welt verändert hat oder ob die Welt sich verändert hat, und ob Nachrichtenquellen diese Meldung noch präzisieren, die relevant(er) sind?
Nach wie vor sehr gefährlich: Die automatische Rechtschreib-Überprüfung des Officepaketes. Herr Rossbach ist nicht Eigentümer, sondern nimmt nur als Gast an der Versammlung teil. Darüber müssen die Wohnungseigentümer befinden und ihn notfalls ausschließen, falls sie das nicht wollen!