Ich wusste nicht, dass das Geld für die Elternzeit immer erst am Monatsende kommt. – Das hätten Sie aber wissen müssen. – Ja, stimmt, ich hab es nicht bedacht. – Damals waren Sie noch in „Lohn und Brot“. – Richtig. – (Sie hat übrigens jetzt drei Kinder und ist „allein erziehend“)
Sie kam jetzt „unverschuldet“ in den Mutterschutz und ist im Rückstand. So sagt sie. Die monatlichen Mietzahlungen für ihre Wohnung in Berlin-Reinickendorf, Residenzstr., sind für sie schwierig aufzubringen. Deshalb hat sie schon mit Frau P., Mitarbeiterin der Hausverwaltung, Kontakt aufgenommen. Das Problem: Das Elterngeld kommt immer erst zum 28. des Monats. Dann zahlt sie auch. Jetzt kam die Mahnung. Da war sie überrascht.
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Die Miete ist eine Bringschuld. Ebenso wie jeder Versuch, plausibel eine Abweichung von vertraglich vereinbarten Zahlungsterminen zu verabreden. Eine solche Absprache muss schriftlich erfolgen. Mündlich, nach dem Motto: „Menno, ich hab gerade kein Geld“, gilt nicht.
Wir klären, die Mahnung kommt zu Recht. Sie zweifelt nicht an, dass die Miete offen ist. Weswegen man den Vermieter anruft, um ihm etwas zu sagen, das nicht strittig ist? Vorsichtig weise ich auf den Mietvertrag hin. Ich sage, all die Telefonate, die wir führen könnten, änderten aber nichts an unserer Grundhaltung: Verträge sind einzuhalten.
Dass, wenn häufiger angerufen wird, sich etwas an vertraglichen Beziehungen ändert, kann ich nicht finden. So ist es nämlich auch nicht. Der Vertrag muss schriftlich abgeändert werden. Diese eine Monatsmiete hängt schon seit geraumen in der Luft.
Am Ende des Telefonats haben wir geklärte Verhältnisse. Ich habe die Sache gerade gezogen. Ich sehe nämlich nicht ein, dass das unser Problem ist. Mir geht es darum, dass sie ganz bei sich bleibt und das verantwortet, was ihr Teil unserer Absprachen ist. Sie hat für die pünktliche Mietzahlung einzustehen, und egal aus welchen Gründen sie davon abweichen möchte, das tut sie bitte nicht per Telefonat.
Die Miete ist (und bleibt) eine Bringschuld. Und wenn wir deswegen monatlich mahnen müssen, so ist das nicht in Ordnung. Denn dies erfolge zusätzlich „auf unsere Kosten“. Eine Art ständiger Schabernack, dessen Charakter mies sei, von Arbeit, ständiger Nerverei umwittert und sogar „vertragswidrig“.
Die Dinge sind am Ende des Telefonats so, wie sie immer waren. Und nicht, weil jemand anruft und sich befremdet über eine berechtigten Mahnung zeigt, anders. Es ist und bleibt ein Mietrückstand. Drei Kinder, allein erziehend, das kommt einem jetzt irgendwie konsequent vor. Aber darüber urteilen dürfen wir nicht. Wir sind nur die Hausverwaltung. Das, genau das, geht uns gar nichts an.
(EP)