Zitat des Tages: Die Entfernung eines Erdtanks als Vorwand und Enteignung der WEG

Bloggwart

In einem Schriftsatz eines sicherlich ungenannt bleiben wollenden Verfahrensbevollmächtigten lesen wir folgenden bemerkenswerten Satz:

Zitat Es ging auch nicht um die Entfernung des Erdtanks, sondern darum, dass die Xy-Partei (* Name geändert) die Entfernung als Vorwand benutzt hat, umfangreiche Erdbewegungen links vom Gebäude durchzuführen, d.h. dort das ansteigende Grundstück auf Straßenniveau zu vertiefen und die Erde abfahren zu lassen, d.h. eine Enteignung der WEG vorzunehmen. Mutterboden kostet Geld.“

Lachfaktor 12 auf der von 1 bis 10 gehenden Humorskala. Berlin, wie es singt und lacht!

Hintergrund

In einer Teilungserklärung eines kleinen, von zwei Familien mit ausgebautem Dachgeschossbüro bewohnten Hauses war geregelt worden, dass die im Erdgeschoß gelegene Wohnung(en) ein Sondernutzungsrecht an den Außen-Gartenflächen besitzt. Allerdings befand sich im Bereich dieses Gartens auch ein außenliegender 10000 Liter-Öltank. In der Teilungserklärung der Wohnanlage war demzufolge geregelt worden:

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