Bereits in den frühen 00er-Jahren wurde das Problem bekannt: Die Schergen des Datensammelns sammeln, akquirieren und veröffentlichen Daten in einer mäandernden Art und Weise. Auch berlin.de wurde schon dafür gerügt: Zwangsversteigerungen von Wohnungseigentümern bspw. ins Netz zu stellen, bedarf gewisser sorgfältiger Erwägungen ….und darf am Ende nicht die Rechte des Betroffenen verletzen.
Direkt im Berliner Speckgürtel, also in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof – EuGH – wurde zur Sache C 131/12 entschieden. Der Text der Pressemitteilung des EuGH ist hier zum download für interessierte Leser unserer Website eingebunden.