Es liegt doch auf der Hand: Wer sich gesund ernährt hat mehr vom Leben. Und wer gute gedankliche Leistungen auf den Weg bringt, kann sich auch in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht nicht wie ein ‚Narr‘ nach ‚Eulenspiegel’scher Manier‘ verhalten. Dass es wohnungseigentumsrechtliche Narren zuhauf gibt, die tagtäglich Gerichte mit dummem Zeugs beschäftigen, ist bekannt und daher auf diesem Weblog weder eine Sensationsmeldung, noch in Abrede zu stellen. Wer mit ‚Narren‘ regelmäßig zu tun hat, verspürt auf Dauer zunehmend abnehmend Freude daran, wenn ‚Narren‘ Anträge verfassen, um auf den Höhepunkt eines künstlerisch wertvollen, inhaltlich aber nutzlosen ‚Theaterauftritts‘ hinarbeiten. Es gilt, Wirrungen in den narrenhaften Gedanken und Vorstellungen therapeutisch aufzuarbeiten oder auch schlicht ‚zur Sprache‘ zu bringen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der bearbeitende Richter den Kläger fragt: ‚Was wollen Sie eigentlich damit bezwecken?‘ Der Richter hat dann so ein inneres Gefühl, dass was in Schriftsätzen steht, nicht das ist, was dahinter (in Wirklichkeit) steht.