Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, diesmal in FF/M, hörte unsere Redaktion folgendes:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die (allzu) strengen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung gelockert. Ein Vermieter darf nach dieser Entscheidung die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Betrag unter dem Begriff „Versicherung“ zusammenfassen (Az. VIII ZR 346/08). In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom 16. September 2009 erteilte der BGH der Ansicht der beklagten Mieter und auch den zuvor damit befassten Düsseldorfer Richtern eine Absage. Sie hatten gemeint, die Abrechnung sei ohne eine Aufschlüsselung in die verschiedenen Versicherungsarten formell unwirksam. Das hielt der BGH jedoch für überspannt, auch weil die Unterteilung des Vermieters dem im Mietvertrag vereinbarten Kostenartenkatalog entsprach. Gleich einem Urteil vom 15. Juli 2009 (Az. VIII ZR 340/08) befand der BGH bereits: Eng zusammenhängende Kosten dürfen in einer Summe dargestellt werden, die Abrechnung bleibt für den Mieter nachvollziehbar.
Uhlenbruck: „Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.“
It´s D-Time : „A special Jazz Blues in D played by my Hammond Organ Jazz Trio 34 YOU“
Das Beste: man kann diese Musiker sehr gut buchen. Ein Highlight für jedes wichtigere Event, originale Musik, unverwechselbar. gesichtspunkte.de empfiehlt das Jazz Trio 34 You
Einen Moment der Stille und des Nachdenkens. Zum Wochenende:
Wer einen Account bei facebook besitzt, kann jetzt ein ‚Fan‘ werden des Auschwitz-Memorials, wohlgemerkt kein Fan von Auschwitz. Es geht um die Erinnerung an Auschwitz und was dort passiert ist. Wenn auch die Bezeichnung ‚Fan werden‘ in diesem Zusammenhang verwirrend ist, facebook-eier-popeia, kann dennoch, wer will, über seinen eigenen Schatten springen. Momentan hat die Gruppe 4.680 ‚Fans‘, oder sagen wir besser Mitglieder.
Telegramm nach einer Flucht (Quelle: Auschwitz-Museum)
Die meisten Leute wollen streiten.“ (Volker Semler, Rechtsanwalt, Mediator)
Volker Semler aus Berlin-Zehlendorf ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich u.a. mit außergerichtlichem Konfliktmanagement professionell. Er ist Partner in dieser Sozietät.
Er hat einen seiner verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Beruf des Mediators gelegt. In diesem (etwas neueren) Tätigkeitsbereich sind Menschen unterwegs, die sich mit dem Lösen unüberwindlicher Konflikte zwischen Menschen befassen. Problemlösungen finden. ‚Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg‘, so könnte der berufliche Ehrenkodex eines solchen Mediators lauten. Volker Semler erklärt das Entstehen von (zu weitgehenden) Konflikten so:
Konflikte treten auf, wenn die Bedürfnisse eines Menschen oder einer Gruppe nicht in dem Maße erfüllt werden, wie es nach der jeweiligen Vorstellung sein sollte. In Konfliktsituationen sind die Betroffenen der Auffassung, sie hätten aus diesem oder jenem Grund einen Anspruch und ein Recht darauf, von anderen Personen/Parteien etwas zu verlangen bzw. zu verweigern. Wenn die andere Partei entgegengesetzter Auffassung ist, besteht bei beiden Beteiligten eine Abweichung zwischen der subjektiven Vorstellung, wie ihre jeweilige Realität beschaffen sein sollte und wie sie tatsächlich ist.“ (Quelle: Homepage Semler, hier)
Im Sperrbezirk zu wohnen, oder in einem Haus, in dem auch ein Bordellbetrieb ausgeübt wird, ist den wenigsten vertraut. Es leben definitiv mehr Menschen außerhalb von lüsternen Bewohnerzonen, als in ihnen. In Berlin-Wilmersdorf gibt es ein Haus, in dem das Rotlichtmilieu dezent, aber nicht ohne Spannungen betrieben wird. Die Anwohner hatten es bereits längere Zeit hingenommen. Und sich mit der Zeit damit arrangiert. Irgendwie geht es schon.
Wenn man nur Rücksicht nimmt, lässt es sich vorstellen, dass Rotlicht und Wohnlicht in friedlicher Koexistenz an und bei Bedarf auch ausgeschaltet werden. Im Dunkeln ist gut munkeln. Oder: Aufeinander Rücksicht nehmen. Auf wechselseitige Befindlichkeiten und Schamgrenzen. Die Hausbewohner haben ihre Interessen. Stehen ihnen die Interessen der geschäftlich Interessierten (im Rotlicht) gleichberechtigt gegenüber? Ginge es nach einem demokratischen Bewohner-/Nutzerproporz, eindeutig nicht. Die Rotlichtgeschäftsfrauen wären ‚krass‘ in der Minderheit. Es geht nicht um Demokratie dabei. Es geht um friedliche Koexistenz. Sich gegenseitig akzeptieren und die einen tun lassen, was die anderen nicht erträglich finden, was sie aber nicht ändern können. Was sind dann die Kerninteressen eines florierenden Rotlichtgeschäfts, die man nicht verletzen darf? Ist dieses Geschäft überhaupt noch florierend? Hat es in den letzten Jahren nicht in Wirklichkeit spürbar abgenommen?
Es ist, wie es ist. Geschäfte müssen gemacht werden, es geht für jeden ums Überleben. Für diejenigen, die dort wohnen und schlafen ebenso, wie für diejenigen, die nur hierher kommen, um mit anderen zu schlafen oder Kunden wunschgemäß zu bedienen. Es kommen Freier dorthin, die auf eigenen Kanälen dorthin gelockt wurden. Es sind Männer, die sich bedienen lassen wollen. Wer gut bedient wurde, kommt gern wieder. Stammkundschaft. Im Gegensatz dazu: Laufkundschaft.
Er ist ein stählernes Ungeheuer mit hoher Geschwindigkeit und rast durch Deutschlands Schienenstrecken: der ICE. Wir denken noch an Conrad Röntgen und das Zugunglück von Enschede. Dass ein ICE und sogar mehrere in winzig kleine Mobiltelefone passen, galt bisher lediglich als Gerücht. Die Idee, ICEs in Mobiltelefone einzubauen, stammt aus England. Dort gelten die drei Buchstaben ICE als etwas ganz anderes: In Case of Emergency. Im Notfall.
Die Idee ist einfach und sofort von jedem Mobilfunktelefoninhaber in die Tat umzusetzen.
Die DLRG Landesverband Westfalen hat es herumgeschickt, in einer Mitteilung heißt es:
Die RTW (Rettungswagen)- und Ambulanzfahrer haben bemerkt, dass beim Unfall die meisten Verletzten ein Handy bei sich haben. Bei verletzten Personen, die nicht mehr ansprechbar sind, wissen die Einsatzkräfte aber nicht, wer aus der langen Adressliste zu kontaktieren ist. Ambulanz- und Notärzte haben also vorgeschlagen, dass jeder in sein Handy- Adressbuch, die im Notfall zu kontaktierende Person unter demselben Pseudo eingibt.Das international anerkannte Pseudo ist: ICE (= in Case of Emergency) Sind mehrere Personen zu kontaktieren, braucht man ICE 1, ICE 2, ICE 3, usw… „
Soweit zu der entsprechenden Benachrichtigung. Die Idee ist nicht schlecht. Eine genauere Recherche ergibt, dass die Idee aus England eingeschleppt wurde. Es gibt auch deutsche, abweichende Lösungen wie IN (im Notfall), eingebürgerter sei aber die internationale Variante. Letztlich ist die Idee ein bisschen ähnlich dem Vorschlag des Büro Gotthal in Berlin, alten Menschen Paten zur Seite zu stellen. Die ICE-Initiative ist eine für den Notfall gedachte Konfliktauflösung, die zu sichtbar besseren, schnelleren Ergebnissen führen könnte. Dass alte Menschen Notfälle sind, kann man nicht ernstlich behaupten. Aber sie könnten mal zu welchen werden, und daher ist der Ansatz ähnlich. Paten des Methusalem-Kompotts sind Menschen, die im Regelfall nach alten Leuten schauen und im Notfall wissen, an welche weiteren Informationspartner man sich zu wenden hat. Es geht um Schnelligkeit, Direktheit und gute Kommunikation. Dass alles fließt, dass nicht erst im Notfall umständlich nachgedacht werden muss.
Relativ ätzend, kann man so sagen, berichtet das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe 40/2009 über die Geschäftspraktiken des Bundesverbandes Deutsche Tafel mit Sitz in Berlin-Mitte. Dabei wirbt der (gemeinnützige) Bundesverband mit dem Slogan ‚Die Tafeln – Essen wo es hingehört‚. Und baut nun mit Machtstreben potemkinsche Dörfer des Markenrechts gegen missliebige Mittbewerber auf. Statt Essen für Hilfebedürftige einzusammeln, vergehe sich der Bundesband und dessen Vorsitzender, Gerd Häuser, vor deutschen Gerichten in kleinliche, hochnotpeinliche Jurakriege gegen Mitbewerber um Wohltätigkeit (an noch mehr hilfebedürftigen Menschen). So DER SPIEGEL.
Bundesband Deutsche(r) Tafelspitz vs. Tafel
Als Beispiel führt DER SPIEGEL die Tiertafel (NL München) an, einen Verein, der kostenlos Futter an bedürftige Hundehalter verteilt. Im November ist die Kindertafel-Glockenbach dran. Das Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutsche Tafel, Gerd Häuser begründet das so:
Wir haben keine andere Wahl. Wenn wir nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgehen, riskieren wir unseren guten Namen.“ (Quelle: DER SPIEGEL, Ausgabe 40/2009, Seite 54)
Pfui Deibel. Der Bundesband Deutsche Tafel riskiert seinen guten Namen?
Spätestens mit der Veröffentlichung im Spiegel ist es damit nun vorbei. Der Bundesverband hat sich mit diesem Verhalten sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Inwieweit die SPIEGEL-Veröffentlichung daher für den Bundesverband nach hinten losgeht, muss sich noch zeigen. Inwieweit so ein Begriff wie Tafel überhaupt markenrechtlich geschützt werden darf, darüber will sich dieser Kommentar einer eigenen Meinung -in Ermangelung derartiger Kenntnisse- wohlweislich enthalten.
In unserer (neuen) Serie Polaroid des Tages veröffentlichen wir heute das skandalumwitterte Detailfoto eines Treppenhauses im Seitenflügel einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage in Berlin-Spandau. Der Skandal, über den wir schonungslos berichten, ist: Das Treppenhaus wurde unlängst renoviert.
Die hartnäckige Bearbeitung durch die zur Sorgfalt verpflichteten Sachbearbeiter der ungenannt bleibenden Hausverwaltung werden daher ohne Rücksicht auf Verluste so genannte Gewährleistungsrechte bei dem Spandauer Handwerksbetrieb einfordern, der diese Arbeiten kürzlich geleistet hat. Die Zielsetzung ist, dass die Wohnungseigentümer dafür nicht mit Kosten belastet werden.
Dieses Leben ist hart, schonungslos, direkt und unverfälscht.
Mit dem Schrecken kam eine Neuköllner Wohnungsmieterin und ihr Sohn vergangene Nacht davon, nachdem Unbekannte ihre Wohnungstür in Brand gesetzt hatten. Die 48-jährige bemerkte gegen 0 Uhr 15 das Feuer an der Eingangstür in der Herrfurthstraße, flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr. Beide wurden von Feuerwehrleuten geborgen und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen, die ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen hat.
gesichtspunkte.de meint dazu:
Auch die noch so sorgsam aufgestellte Hausordnung eines Mehrfamilienhauses beinhaltet nach gründlicher Durchsicht aller vorhandenen Formularverträge kein explizites Verbot des Anzündens fremder Wohnungstüren. Eine solche Hausordnung wäre ein Überregulativ an überraschenden Vertragsklauseln. Gegen solche gehen deutsche Gerichte extensiv, nicht restriktiv vor und kippen regelmäßig deren Allgemeingültigkeit. Wer Klauseln verwendet, muss sie gegen sich gelten lassen. Allerdings kann bereits aus dem deutschen Strafrecht messerscharf geschlossen werden, dass das Anzünden von fremden (oder eigenen) Wohnungstüren tatsächlich aus Gründen anderweitiger Verbotsregelung dringend abzuraten ist.