Der Bundesgerichtshof setzt einem Unsinn ein Ende: der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Bundesadler

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Aus dem Gerichtssprengel des Bundesgerichtshofs: Die brandneue Entscheidung liegt im Wortlaut noch nicht vor, aber eine Pressemitteilung ist schon zu haben. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wurde durch den BGH sinngemäß abgeschafft. Am Ende der download-Link. Es ging um folgendes:

VIII ZR 238/08

AG Dippoldiswalde – Entscheidung vom 10. Januar 2008 – 2 C 0686/07

LG Dresden – Entscheidung vom 29. Juli 2008 – 4 S 97/08

Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Sie kündigten das Mietverhältnis und sind in eine andere Wohnung umgezogen. Da der Vermieter der neuen Wohnung von den Klägern eine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ verlangt, haben die Kläger die Beklagte zur Abgabe einer solchen Erklärung aufgefordert. Die Beklagte verweigerte die Abgabe der Erklärung; den zunächst erhobenen Anspruch über die Erteilung von Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen hat sie dagegen sofort anerkannt.

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Das Amtsgericht hat die auf Abgabe der Erklärung gerichtete Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt: Die Mieter hätten über die Legung von Quittungen hinaus keinen Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Ein solcher Anspruch folge nicht aus den sich aus dem Schuldverhältnis ergebenden Treue- und Mitwirkungspflichten. Nichts anderes ergebe sich aus dem Umstand, dass ein Teil der gewerblichen Mieter im Raum Dresden derartige „Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen“ verlangten.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Klagebegehren weiter.

Entscheidung ist nun klar. Die Pressemitteilung des BGH dazu hier als kostenloser, nichtkommerzieller Download der Redaktion von gesichtspunkte.de

(Mit Dank an den Mieterbund Zossen)


 

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