Zitat des Tages: Dieter Blümmel (Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM) sagt Dank.

Prognosen

Dieter Blümmel, Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM

Dieter Blümmel, Chefredakteur

„Lieber Herr Gotthal, danke, ich weiß. Ich habe inzwischen prüfen lassen, ob der Berliner Landesgesetzgeber vom BGB abweichen darf, was ich zunächst bezweifelt hatte. Vorläufiges, wenn auch noch nicht abschließendes Ergebnis: Er darf, was uns zumindest in Berlin weiterhelfen dürfte. Ihnen sage ich: Gut gemacht und frohe und besinnliche Tage und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Dieter Blümmel Verleger“

Chefredakteur Dieter Blümmel (DAS GRUNDEIGENTUM) auf unsere Benachrichtigung per Email an ihn, dass das Berliner Abgeordnetenhaus gestern die Änderungsinitiative zum Berliner NachbarrechtsG mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen gebilligt hat. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung im Berliner Amtsblatt in Kraft. Dies wird noch ein paar Tage dauern, zu gegebener Zeit mehr.

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Rolling.Stones

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Weiterführender Link

Papa was a rolling stone (worum es hier überhaupt geht)

Frühere Äußerung von Dieter Blümmel auf gesichtspunkte.de

Recherche auf gesichtspunkte.de zum Thema

Bundesgerichtshof V ZR 158/07 vom 11. April 2008 bejaht Anspruch auf Anbringung Wärmedämmung

Rechtliches

Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.

Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.

Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.

Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.

Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.

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Video: Die Hausverwaltung der Zukunft?

Das Konzept ist modern und reicht weit in die Zukunft hinein. Hausverwaltungen der Zukunft verkommen zu elektronischen Laboren, in denen weißgekleidete Ingenieure den Mietern der Wohnanlagen auf dem Kopf herum trommeln. Sie machen sie gefügig für ihre optimierten Ressourcen und sie pflanzen den Bewohnern ihrer Wohnanlagen Wohlverhaltenschips in den Kopf ein. Zustimmung zur Mieterhöhung war gestern! Hier werden Zustimmungen gleich mit implantiert.

Neuere Elemente mischen sich mit traditionellem ‚auf dem Kopf rumtanzen‘. Die Mietersprechstunde mutiert zum Testlabor, auf dem Mietern zu Recherchezwecken Wohnungsnummern implantiert werden. One, two, wiederhole three, three, three, bis der Turntable aufhört zu drehen.

Doch ruhig: Das Video hat nachweislich nichts mit einem heimlichen Branchenriesen aus der Hausverwaltungsbranche zu tun, der versucht, die Hausverwaltungsbestände ganz Deutschlands für seine elektromedizinischen Zwecke zu okkupieren. Vielmehr handelt es sich um ein beeindruckendes Beispiel für virales Marketing. Das Video ist mit großer Gewissheit branchenfremd. Glück gehabt.

Denn die zunächst entworfenen Ideen, was es mit diesem Video auf sich haben könnte, wären besorgniserregend. Hausverwaltungen müssen auch und gerade in der Zukunft kundenfreundlich sein und Menschen zuhören können, sowie deren Alltagsprobleme angemessen, schnell und zielsicher lösen können. Daran gilt es, weiter zu arbeiten.