724/2010: Der Aspekt Ordnungshaft: Von Zwangsgeld, Ordnungshaft und Rankünen vor Gericht

Aspekt Ordnungshaft

 Hab‘ immer mich zur Wehr gesetzt.
Von außen wurd‘ ich hart wie Stein
und doch hat man mich oft verletzt.
Irgendwo tief in mir bin ich ein Kind geblieben.
Erst dann wenn ich’s nicht mehr spüren kann
weiß ich es ist für mich zu spät – zu spät zu spät.“

(Peter Maffay, Ich wollte nie erwachsen sein) 

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Oder die folgende Frage: Was kostet einen Schuldner, eine Ordnungsstrafe abzubrummen, weil er sie nicht bezahlen will kann? Antwort: 100,- € pro Tag, hier 3.000,- €, ergo 30 Tage Haftaufenthalt. Haftgrund: Wohnungseigentümer sein. Hintergrund: Der Widerspenstigen Zähmung (Shakespeare, hier aus anderem Grund). Man merkt schon: Der heutige Beitrag ist wieder ein kulturbeflissener, es geht um „die Szene Berlin“. Die Wohnungseigentümerszene.

Langsam, langsam mahlen die Mühlen und es quietscht, knattert und gurgelt im Gebälk der öffentlichen Verwaltung, Abteilung Gerichte. So gehen die Jahre dahin. Frühling um Frühling, Sommer um Sommer, Herbst für Herbst und, was noch wesentlicher ist, Winter um Winter. Ausfrierung. Von wegen frieren: Der Winter ist schon wieder fast vorbei!

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672/2010: Das Prinzip „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bringt manchmal Bredouillen!

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Das Prinzip geht in Ordnung. Seine konkrete Anwendung nicht immer.

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651/2010: Überraschende Kaufvertragsklauseln, überraschend für den Verwalter! Der Energieausweis!

Rechtliches

Rechtliches

Im Kaufvertragsentwurf für eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding wurde folgendes vom Notar im Entwurfstext vorgeschlagen:

 Der Verkäufer erklärt, keinen (gültigen) Energieausweis für den Kaufgegenstand zu besitzen. Der Käufer erklärt, auch keinen vom Verkäufer verlangt zu haben; er verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer ausdrücklich auf sein gesetzliches Vorlagerecht. Der Notar wies die Beteiligten darauf hin, dass der Energieausweis informativen Charakter habe und Ansprüche gegen den Verkäufer insoweit nur in Betracht kämen, wenn darin vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht würden. Er wies im übrigen darauf hin, dass bei Wohnungseigentum Energieausweise grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude ausgestellt würden und es in einem solchen Fall zweckmäßig sein dürfte, die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises in den Pflichtenkatalog für den Verwalter der Wohnanlage aufzunehmen, z. B. durch Aufnahme einer solchen Pflicht in den Verwaltervertrag oder durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.“ (Quelle: Kaufvertragstext eines Vertragsnotars in Berlin, welcher, bleibt irrelevant)

Erstaunliche Klausel, gefühlt ist sowas eine sogenannte Freizeichnungsklausel. Freizeichnung overloaded: Der Verkäufer zeichnet sich frei, obwohl er liefern muss. Der Notar zeichnet sich frei, weil er keine Lust hat, die Parteien dazu anzuhalten. Und der Erwerber? Geht der dieser Rechtsfrage dann mal nach? Das verspräche interessant zu werden. Was sich Notare so alles ausdenken. Immer wieder vermissen wir bei Notaren eine Art Handkladde, die sie Vertragsparteien an die Hand geben wie eine Art Checkliste. Willst du was zum Thema Eigentumswohnung notarisieren, dann denk doch bitte auch an folgende Punkte, liebe Vertragspartei.

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Ein Spaziergang in Berlin-Mitte war wirklich gut bewacht gestern abend..600 Polizisten räumen aus!

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de
Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Zitat Das bunte Kreuzberg steht der Stadt gut zu Gesicht. … Meine eigene Familiengeschichte hat viel mit Berlin zu tun; es war die Heimat meiner Großeltern. Mein Großvater arbeitete hier am Gericht, meine Oma wohnte bis zu ihrem Tod am Schlachtensee. Fast alle meine Geschwister studierten in Berlin.“ Campino, Sänger der Toten Hosen, im Interview mit der Berliner Morgenpost, das ganze Interview hier)

Wer gestern am frühen Abend die Zeit sinnlos in Berlin-Mitte verplemperte, fühlte sich zwangsläufig ganz, ganz sicher. Erst heute war aus einigen gutinformierten Medien zu erfahren, was der offenbar geheim gehaltene Grund für einen Großeinsatz von 600 Polizisten in Berlin-Mitte war. Eines der letzten besetzten Häuser (ja, damals war’s) wurde zwangsgeräumt. Das Haus steht in der Brunnenstr. 183 in Berlin-Mitte.

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Bundesgerichtshof V ZR 158/07 vom 11. April 2008 bejaht Anspruch auf Anbringung Wärmedämmung

Rechtliches

Es gibt ein Thema, das offenbar mehr Menschen auf den Nägeln brennt, als nur dem bloggenden Verwalter namens Bloggwart. Die Frage der Zulässigkeit einer Überbauung eines zum Nachbarn hin zeigenden Giebels, weil Vollwärmeschutz geplant und sinnvoll ist. gesichtspunkte.de hatte hierüber verschiedentlich berichtet. Während zwar die Besucherzahlen dieser Website erfreulich ansteigen, halten sich die Leser als öffentlich erkennbare Kommentatoren eher zurück. Eher als in Form von Kommentaren, die öffentlich nachlesbar sind, wenden sie sich separat und individuell an den Berichterstatter. Ablehnende Feedbacks gibt es nicht. Jeder der sich bemüßigt fühlt, etwas zu sagen, tut es in zustimmender, anerkennender Weise. Die Leute fragen sich, wie gerecht Deutschland eigentlich sein muss, in dieser doch eindeutig lückenhaft geregelten Frage wechselseitiger Zustimmungserfordernisse bei beabsichtigten Wärmedämmmaßnahmen. Der hier und heute dargestellte Fall weicht allerdings etwas ab: es geht nicht um eine im Alleineigentum stehende Grenzwand (Giebelwand), sondern um eine gemeinsame mit einem Nachbarn, wovon der eine von zwei Nachbarn Wärmedämmung beabsichtigt.

Das Thema ist schon sehr erschöpfend behandelt worden (siehe ‚Weiterführende Links‘ unten). Zwei Petitionen waren unterwegs und sind im Ergebnis abschlägig beschieden worden. Der Bloggwart nannte insbesondere die zweite Petitionsantwort des Berliner Abgeordnetenhauses eine solche, die höchst abwägend, maßgeblich vollkommen gerecht und von allen Seiten beleuchtend ausfiel. Man könnte eine derartige Stellungnahme auch die eines ‚Reichsbedenkenträgers‘ nennen: ein solcher wägt die zur Verfügung stehenden rechtlichen Argumente in einer solchen Ausführlichkeit ab, dass am Ende das eigentliche Ziel nicht mehr erkennbar ist. Es sind aber andere Zeiten jetzt: Der Benutzer Reichsbedenkenträger ist bei Wikipedia jedenfalls inaktiv. Begreifen wir also als ein untrügliches Zeichen der Zeiten, dass das bedenkenlose Vorbringen von unberechtigten Bedenken auf Dauer keinen Sinn hat.

Das Ziel ist so einfach wie bestechend: Die Bevölkerung soll wertvolle Ressourcen einsparen (Wärme, Abwärme, CO2-Ausstoss) und die Umwelt auf eine Weise schonen, die dem ‚Stand der heutigen Technik‘ darstellt.

Dass das hiergegen gerichtete Abwehren von Begehrlichkeiten aus Teilen der (denkenden) Bevölkerung in Form einer Stellungnahme des Petitionsausschusses rabulistisch ausfällt, darf indessen nicht behauptet werden. Denn Rabulistik ist nach erst kürzlich gewachsener Kenntnis (des Bloggwarts) in der Juristik eine eher unlauter geführte Auseinandersetzungsart. Andere werden dies sicher längst wissen, indem sie diese Art der Auseinandersetzung gezielt ins Feld führen.

Jedenfalls meldet sich heute wieder ein weiterer Betroffener, wohl Grundstückseigentümer in Berlin und auch Nachbar eines anderen. Es gibt sogar Nachbarn, die sind Grundstückseigentümer! Er zeigt sich sehr gut informiert. Man vermutet, er ist Rechtsanwalt, er sagt, das ist er nicht. Er sei auch nicht Politiker.

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Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

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Gute Kommunikation: Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht….

Zitat Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht, ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst.“ (Ideal, Telefon, Album „IDEAL“, 1980)

Sie ist Mitarbeiterin einer großen Insolvenzverwaltung in Berlin und befasst sich beruflich als Diplom-Finanzwirtin mit der Verwertung von Immobilien, die insolvente, stadt- und gerichtsbekannte Schuldner noch in verblassenden Firmenimperien herumliegen hatten. Darunter auch solche, die in Spandau liegen. Die Zwangsverwaltung dieser ‚Nissenhütten‘ erfolgt durch gerichtlich bestellte Zwangsverwalter, wenn mal eine vermietet werden kann, ist das eher Glück. Bei der, um die es geht, da konnte man von vermietbarem Zustand erst einmal kaum sprechen. Und doch hat es der Zwangsverwalter ein bisschen dahin gebogen, dass es dafür jetzt einen Mieter gibt, und es wird jetzt sogar Wohngeld gezahlt. Der Zustand davor, vor Einschaltung des Zwangsverwalters war grottenschlecht für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es kam gar kein Wohngeld und der ‚Spiritus rector‚, also derjenige, der sein Imperium mit einem Bauchladen vieler Firmen im Hintergrund als graue Eminenz leitete, steuerte zu allem Überfluss auch noch den einen seiner zwei Söhne fern und befahl, möglichst regelmäßig Beschlüsse der Wohnungseigentümer gerichtlich anzufechten. Für eine derartige ‚Prozessgeilheit‘ ist er -ohne jede Übertreibung- stadtbekannt und das Landgericht bekam aufgrund seiner Flut- und Klagewellen eine zweite Abteilung für WEG-Sachen. Doch weichen wir nicht zu sehr ab.

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Gesichtspunkte einer Versammlung, vom Vorbereiten einer guten Versammlung

Positionen

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Eins muss man sich mal klar machen: Es gibt ein Zeitfenster vor Stattfinden der Versammlung. Dieses Zeitfenster nennen wir die Ladungsfrist. Wir senden Papier ab, die Tagesordnung. Es tritt Kenntnis ein. Und nun denken Menschen nach und melden sich. Vielfach auch schon zeitlich vor der Versammlung. Man klopft die Dinge ab, ordnet sich und will dann gut vorbereitet auf die Versammlung kommen. Eine Dame mailt aus Moskau, nun könne sie nicht teilnehmen, weil zwischen Ladung und Versammlung nur rund 2,5 Wochen sind und sich auf diese Weise Flüge nicht kostengünstig buchen lassen. Das ist richtig, aber auch teils nicht zu ändern. Dafür gibt es ja die Ladungsfristen und nicht immer stehen Termine für Versammlungen ein halbes Jahr vorher fest. Können sie auch gar nicht. Denn die Dinge sind im Fluss, und wenn uns die Heizkostenablesefirma einen Strich durch die Rechnung macht, dann ist zufällig genau vierzehn Tage vor der Versammlung noch nicht einmal die Heizkostenabrechnung fertig. Das ist nur ein Beispiel. Dynamik hat das ganze Leben und so vor allem auch die Frage, wie eine gute Versammlung einberufen werden kann.

Die Gesichtspunkte einer einzuberufenden Versammlung von Wohnungseigentümern können sich stündlich ändern, ausweiten, reduzieren und in vollkommen andere, unerwartete Bahnen schlagen. Gruppendynamik. Die Versammlung hat weitreichendes zu beschließen. Wir hören dieser Tage von der internationalen Finanzkrise und es nimmt für uns Wunder, das sich die größten der großen Geschäftsbanken offenbar leichtfertig von sogenannten ‚faulen Krediten‘ trennen dürfen. Auch wenn Finanzminister Steinbrück es eine Weile kategorisch ausgeschlossen hat, so ist doch mittlerweile Stand der Dinge, dass die Banken eigene ‚bad banks‘ ausgründen dürfen, um sich von ‚faktischem Mist‘, schlechten Papieren trennen zu dürfen. Ganz anders verhält es sich trotz aller Reformbestrebungen mit den Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Der Verwaltungsbeirat tagt, Erkenntnisse

Zitat ‚Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und sinnlos‘

Juristenweisheit aus der öffentlichen Verwaltung – angesprochen von einem Volljuristen (im Ruhestand, ehemaliger Richter)