1618/12: Foto des Tages: Die Haftungsfreistellung oder: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Das öffentliche Paralleluniversum: "Bitte parallele Wege benutzen"

Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Always Ärger with the german Winterdienst: Sogar im September stehen schon blecherne Schilder da. Ausnahmsweise wird hier geworben fürs Paralleluniversum. Das ist neu. Die Kommunen verziehen sich klammheimlich aus allen Haftungsschlupflöchern – aber wenn schon nicht gewinterdienstet wird: Wenigstens spielt Dirk Michaelis dort und Dirk Zöllner auch, sowie Rockhaus und Pankow, kiekste hier?

In Waren (Müritz) in MeckVorpommes (ach so, im Speckgürtel) haben die Gemeinde- und Stadtväter in vielfältiger Hinsicht beschlossen, sich aus zentralen kommunalen Aufgaben zu verabschieden. Das Ergebnis ist ein öffentliches Toilettenhäuschen, auf dem ein Pächter seine „stinkenden Früchte“ zieht. Eine Pachtvereinbarung, die manchem stinkt, der gerade keinen Notcent (nach der Währungsreform, vorher „Notgroschen“) parat hält.

Parallel dazu stehen die Einsparbemühungen. Merke: Einsparungen erzielt nur, wer seine Kosten anderen überhilft. Z.B. was einen gewissenhaften Winterdienst angeht. Normal ist das nicht. Es ist: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

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 (EP)

 

684/2010: Berechtigter Einwand? „Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?“

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)

Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)

 Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.“ (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)

Zu den hier fettgedruckt hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: ‚Ich habe doch gesagt, dass…..‘ meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den „Verwalteten“ (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren und unter den Fußsohlen wieder austreten….

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