Ganz interessante Frage der FDP-Bundestagsfraktion

Frage der FDP:

Wie hat sich die Anzahl der Verfahren in Wohnungseigentumssachen seit Inkrafttreten der WEG-Novelle entwickelt?

Antwort der Bundesregierung:

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

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Die Verfahren in Wohnungseigentumssachen wurden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze am 1. Juli 2007 in den Geschäftsübersichten der Amtsgerichte als Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit erfasst. In der Statistik über Zivilsachen werden Wohnungseigentumssachen erst ab dem 1. Januar 2008 erfasst. Mit den entsprechenden Daten ist frühestens im Herbst 2009 zu rechnen.

Kommentar:

Bemerkenswert. Man darf festhalten, dass die Bundesregierung bis vor kurzem noch keine zählerischen Initiativen zur Bewertung der Streithäufigkeit in WEG-Sachen angestellt hatte! Wie kam es dann überhaupt zu der gesetzgeberischen Initiative, das FGG-Verfahren abzuschaffen und die Wohnungseigentümer unter die Fuchtel der Zivilprozessordnung zu stellen? Wir merken uns: Wiedervorlage Herbst 2009! Nachfragen lohnt sich bestimmt.

Quelle: Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, beantwortet durch Bundesregierung ((DB Drs. 16/1155)

Weiterführender Link

 news Büro Gotthal vom 16.04.09

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