1865/13: Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! – Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!

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Beim Ortstermin wurde der mauernah gewachsene Wurzelstock selektiv in vorsichtiger Handarbeit gemäß der Methoden von KuTSCHERA & LICHTENEGGER (2002) sowie nach BARSIG et al. (2008) in vorsichtiger Handschachtung entlang der baumseitigen Mauerwange des Kellerabgangs freigelegt. Der relevante Wurzelverlauf wurde außerdem auf beiden Grundstücksseiten mit einem Metall-Sondierstab lokalisiert, um repräsentative Aufgrabungen durchführen zu können. Die freigelegten Wurzeln wurden begutachtet, vermessen und auf ihre Verzweigungsdynamik hin überprüft. Weil keine Konkurrenzbäume in der Nähe wachsen, konnte auf eine zusätzliche Laboruntersuchung zur Identifizierung der Baumart der Wurzeln verzichtet werden. (Zitat, teilweise)

Quelle: Sachverständigengutachten des Dendrologen Dr. Michael Barsig im Gerichtsgutachten für das Amtsgericht Pankow/Weißensee

Halten wir erinnerungshalber folgendes fest:

Die Dendrologie (altgriech. δένδρον dendron ‚Baum‘ und -logie) ist die Lehre von den Bäumen und Gehölzen. Sie beschäftigt sich als Teilgebiet der Botanik mit verholzenden Pflanzen, insbesondere Bäumen, Sträuchern und verschiedenen Kletterpflanzen. Sagt Wikipedia (Link oben). Der Dendrologe kann also einem Grundstücksnachbarn schon mal den richtigen Weg bedeuten. Würde er wohl in England zum Nachbarn reden, so hieße es eventuell: „You are on the woodway!“ (Du bist auf dem Holzweg). Oder er würde ihm bedeuten: „You can´t see the wood before the trees.“ (Du siehst nicht den Baum vor lauter Waltern. Link dazu: hier)

In den „wilden Achtziger Jahren“ des vorherigen Jahrhunderts hieß der Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP). Zu jener Zeit war es noch erheblich einfacher, mit einer klaren, ergebnisorientierten Sprache Forderungen zu formulieren.  Heute im tagtäglichen, mühsamen Gerichts- und Sachverständigensprech wird zum Akteninhalt, was man erst nach mehreren Anläufen zu verstehen in der Lage ist. Der Berufsverband Deutscher Beamtenbund, der die Beamten des öffentlichen Dienstes vertritt und die Angestellten, forderte kurzentschlossen: „Baum ab!“ und druckte Aufkleber diesen Inhalts. Heute ist dieselbe Forderung, dem Nachbar vorgetragen, eine solche, die auf dessen erbitterten Widerstand stößt. Nicht weil er Bäume mag. Er will sich nur nicht darum kümmern.

Auch Wahnwitz trägt ein solcher Streit in sich. Wenn z.B. die Gegenseite vorträgt, ein Baum hätte dort ja schon immer gestanden und durch seine Existenz sei inzwischen das Recht auf Beseitigung des Baums verwirkt, den man jahrelang „billigend in Kauf genommen“ hätte.  Dass Bäume wachsen, muss tatsächlich gerichtlich streitig vorgetragen werden.

Das mit dieser Forderung „Baum ab“ ist Geschichte. Heute ist die Welt viel komplexer geworden. Weil nicht einfach sein darf, was zu kompliziert erscheint, um gerade noch gerecht zu bleiben. Der Sachverständige aber, soviel lässt sich festhalten, hat einen richtigen Job gemacht. Sein Urteil ist eindeutig, so eindeutig wie unseres vor Ingangsetzung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Grundstücksnachbarn in Berlin-Pankow: Gesunder Menschenverstand.

Das Wurzelsystem der Robinie gilt als weitläufig und den jeweiligen Bodengegebenheiten sehr anpassungsfähig, die Bodenbewurzelung ist in Stammfußnähe am intensivsten und bis 2-3m tief reichend. (Quelle: wie eingangs oben)

Weiter arbeiten…

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(EP)

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