Hätte Hanns-Martin Schleyer aus dem Gefängnis der RAF befreit werden können? Was ist schief gelaufen? Die TAZ schrieb 2007 dazu ein Dossier!
1977 ruft ein Polizeibeamter beim Hausverwalter einer Groß-Wohnanlage in Erftstadt-Liblar, Adresse: Am Renngraben 8, an. Darüber wird später wie folgt berichtet:
So rief er bei dem Hausverwalter an. „Datenschutz geht vor allem“, sagte dieser. „Dann bei mir auch“, konterte Schmitt. „Wenn Sie mal wieder eine Auskunft über jemanden haben wollen.“ Prompt bekam Schmitt den Namen der neuen Mieterin: Annerose Lottmann-Bücklers. All die Informationen schrieb sich der Polizeibeamte in sein Notizbuch. Später auf der Wache wurde ein Fernschreiben an die übergeordnete Behörde verfasst, in der dies weitergegeben werden sollte. Doch jenes Fernschreiben wurde dort nie zur Kenntnis genommen, wurde zumindest nie der Sonderkommission vorgelegt. Dabei hätte der Name der Mieterin schon gereicht, die Fahnder zu alarmieren. Die Frau war als Beschafferin von Ausweisen für die RAF behördlich bekannt.
Datenschutz und Zusammenarbeit, das kommt miteinander schlecht aus. Die Geschichte illustriert auch und konterkariert damit so ein bisschen die widerstreitenden Bemühungen von Mietervereinen, Rechtsprechung und dergleichen, warum es zuweilen Verwalter durchaus genauer interessiert, mit wem man es bei Wohnungsinteressenten zu tun hat? Zu tun haben könnte? Nein, die bevorstehende Schwangerschaft der jungen Mieterin oder die homosexuelle Ausrichtung des Mietbewerbers, die interessiert wohl eher nicht. Aber das hier: Wie man an diesem Beispiel sieht. Die ganze Geschichte ist hochinteressant. Wir verlinken sie daher direkt, um uns selbst mühsame weitere Worte zu ersparen. Eine gut geschriebene Geschichte ist da zu lesen. Deshalb: Zur TAZ.
- TAZ Online vom 05.09.07: Schleyer-Entführung: Wie der rettende Hinweis verloren ging!
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