+++Breaking News +++ Zur Frage, ob der aufgefundene Schlüssel zu einem Briefkasten des Hauses passt, konnte die Hausverwaltung kein offizielles Statement abgeben. Dem Vernehmen nach handelt es sich um ein panamaisches Briefkastenmodell eines institutionellen Anlegers, der die Schlüssel namentlich nicht gekennzeichnet hatte.
Die Nachricht aus dem Berliner Speckgürtel, in Panama, sorgt für Aufregung. Zwar sei durch die inzwischen herzliche, gute wirtschaftliche Verflechtung zwischen Berlin und einigen namentlich ungenannt bleiben wollenden Berliner Bürgern mit Panama eine Ideenbrüderschaft im Geiste entstanden. Die aber gefährde die gedankenlose Sorglosigkeit eines anonymen Ignoranten. Dieser hat einen Schlüssel verloren.
Ein englischsprachiger Mitarbeiter der Hausverwaltung namens John Doe veröffentlichte zur Auffindung des Briefkasteninhabers daher Datenträger, um die Auffindung des wirtschaftlich Berechtigten gezielt zu unterstützen. Glücklicherweise fand er dafür zur Kooperation Willige („Willing & Able“) bei weltweit verschiedenen angesehenen Medien, sodass einer kurzfristigen Auflösung der Affäre „Key Largo“ nichts im Weg steht.
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Im Bundesfinanzministerium denkt man schon über einen Pauschalerlass nach, um sich in der Weltöffentlichkeit nicht dem Vorwurf spießbürgerlicher Kleinkariertheit auszusetzen. Es heißt, mit guter Führung könnte die positive Praxis im Fall des bayerischen Fußballmanagers Uli H. positiv weiterentwickelt werden. Je größer (1), desto kürzer (2) lautet die noch im Entwurf steckende Anweisung mit ministerialem Rundschreiben.
(1) die Hinterziehung (2) die Haftstrafe
Inzwischen hat es einen landesweiten Erlass gegeben, die zur Refinanzierung derartig großer Fiskusausfälle notwendigen Finanzierungsmittel durch noch harschere Überprüfung von Fahrtenbüchern und Gastronomiebelegen Kleingewerbetreibender und die strikte Verschärfung von Formvorschriften für Klein-GmbHs von den Steuerpflichtigen abzuschöpfen. Da ginge noch genug.
Erste Kritikerstimmen verlangen denn auch mehr Transparenz bei Briefkastenanlagen.
Forderungen nach einer bundesweiten Briefkasteninnenbeleuchtungspflicht zur Herstellung von mehr Transparenz entgegneten die beteiligten Fachbehörden in ersten Stellungnahmen negativ.
Dies könne im Grundsatz gegen den Gedanken der versehentlich noch nicht wieder aufgehobenen Verdunkelungsverordnung verstoßen. In diesem Zusammenhang erlangte der Neuköllner Rentner Walter R. (inzwischen verstorben) am 13.08.1940 einen Strafbefehl, weil er an seinem Fahrrad entgegen den gesetzlichen Vorschriften die Fahrradlampe unachtsam weithin sichtbar brennen ließ.
John Doe indes ist derzeit nicht erreichbar. Geklärt ist allerdings seine Identität. Vom weltweit großen Interesse an Briefkästen profitiert indes der bundesdeutsche Hersteller und Branchenprimus Renz, eine der wahrscheinlich angesehensten Briefkastenfirmen Deutschlands. Aktuell erfahren wir auf der Homepage in Praxistipps, wie viel Schwarzgeld in einem Briefkasten untergebracht werden kann (Abfrage 06.04.16)
Über den Fall im August 1940 berichteten wir zeitnahe auf dieser Website hier.