Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)
„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)
Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009, Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘
Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen. Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.
Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme. Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.
Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer! Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.
Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….
Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber. Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt. Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein. Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.