Ein (weiterer) Verfahrensbericht: Zwangsvollstreckung
Das Leben erzählt uns Geschichten – wir berichten drüber.“ (Redaktionsmotto)
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Handschellen
gesichtspunkte.de kann nicht häufig von Grenzbereichen wie folgenden berichten, in denen Haus- und Grundstücksverwalter sich bewegen. Heute wieder ein Fall wie dieser hier. Whow! Der Schuldner hat die Verpflichtung auferlegt bekommen, die Verwalterin nebst einer ihr genehmen Fachfirma in sein Sondereigentum hereinzulassen. Der Verwalterin, bzw. ihrer Fachfirma sei es hiernach zu gestatten, zum Zwecke der Unterbrechung der Heiz- und Wasserversorgung die entsprechenden Stränge zu kappen. Klappen drauf, keine weiteren Lieferungen. Man friert, besonders im (bevorstehenden) Winter! Einen derartigen Vorgang, den die Versammlung der Eigentümer vorher beschließen muss, nennt man Ausfrierung.
Allerdings hat dieser Schuldner noch nicht eingewendet, er sei gar nicht Nutzer der Einheit, sondern irgend so ein ominöses Konstrukt von mathematischen Berechnungen mit der Zahl Pi. Man sieht: die Wege des Herrn sind nicht einheitlich, heute diese, morgen eine andere Strategie. Doch auch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Verzetteln wir uns nicht.
Was nun diesen Schuldner angeht, so ist allerdings dessen Verhalten nicht üblich. Auch für Menschen mit 30 Jahren in dieser Berufsbranche gibt es noch neue Erfahrungen wie diese. Dinge, die man so noch nie erlebt hat. Das Verhalten dieses Schuldners gehört ganz unbestreitbar zu diesen besonderen Ausnahmen. Deshalb findet es diese Website angemessen zu berichten, dass es so etwas tatsächlich gibt. Sonst würde es niemand glauben.
Bereits im September 2007 hatte gesichtspunkte.de berichtet, dass es Schuldner (von Wohngeld) gibt, die Ausfrierung riskieren. Teil 01 dieses Fortsetzungsromans auf Raten befasste sich erst einmal damit, dass es derartiges überhaupt gibt. Ein fachlich genau beschriebenes Terrain entstand hier, auch ein ‚Haifischbecken‘?







