Polaroid des Tages: Der Winterdienst hatte eine gute Ausrede, doch die sticht nicht? Oder??

Grundstückszufahrt in Ruhleben, Berlin

Grundstückszufahrt in Ruhleben, Berlin

 Wer auf diesen Websites nach dem Stichwort ‚Schnee‘ sucht, muss noch lange kein Drogensüchtiger sein.“ (Suchempfehlung und Esprit dieser Redaktion)

Der Winterdienst hat die 1. Teilzahlung für die Schneesaison 2009/2010 (die am 15.04.2010 endet) im alten Jahr erhalten. Im neuen Jahr fing es mächtig an zu schneien, das ist bekannt, darüber wurde hier ausgiebig berichtet. Nachdem mehrmals Bemängelungen in Fotoform festgehalten und dokumentiert wurden, steht jetzt auch die 2. Teil- bzw. Restzahlung zum Ausgleich an. Das bringt die Wohnungseigentümer auf die Idee, wegen der äußerst mängelbehafteten (bzw. gar nicht) Arbeit zumindest einen Abzug von der Rechnung zu erwägen. Man will ein Zeichen setzen, zivilen Ungehorsam ausüben, gegen untätige Winterdienstfirmen.

Die Sache wächst sich zu einem ersten Dialog zwischen Verwalterin und dem Winterdienstleister aus. Geltend gemacht wird grundlegend eine gegenüber den vertraglich übernommenen Verpflichtungen erheblich reduzierte (Schlecht-)Leistung. Schneebeseitigung wird vertraglich festgelegt in den erforderlichen Bestandteilen von Hand-, Maschinenarbeit und mit Kehrbreiten (auf dem öffentlichen Trottoir 1,50 m, Maschinenarbeit, bei Zuwegungen auf einem Grundstück 1,0 m Kehrbreite, Maschinenarbeit). Im geschilderten Fall gibt es auch eine Abfahrt (Rampe) -siehe obiges Polaroid-, die die Bewohner gebrauchen, um ihre unten auf dem Grundstück geparkten Kraftfahrzeuge nach oben zur Straße hin zu bewegen. Die Straße (in Charlottenburg, OT Ruhleben) ist eine kleine Stichstraße als am Ende liegende Sackgasse in Form eines Kreisrunds. Von der Berliner Stadtreinigung wird die Straße als Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4,  niedrig bewertet. Eine Räumung der Straße im Rahmen des Winterdienstes der Berliner Stadtreinigung ist nicht prioritär, mit anderen Worten: Es wird kein Winterdienst durchgeführt.

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