1483/12: Kriminell: Die Wohnung als Tatort im Todesermittlungsverfahren

Versiegelter Tatort im Todesermittlungsverfahren

Versiegelter Tatort im Todesermittlungsverfahren

Nach der Todesursachenklärung hat die Polizei den Tatort auf Nachfrage hin freigegeben. Die Tote soll im Rahmen einer Sozialbestattung beerdigt werden. Der Halbbruder kümmert sich nicht. Zuständig ist dafür der ZSD, der Zentrale Servicedienst der Polizei.

Während des Todesermittlungsverfahrens der Polizei kann die Wohnung vorübergehend als Tatort in Betracht gezogen werden und bleibt so lange versiegelt. Dem steht der beißende Leichengeruch, der aus der Wohnung ins Treppenhaus dringt, nicht entgegen. Dort kann man ggf. Fenster öffnen. #Polizei

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