Neues Recht zwingt Finanzämter zur Mitteilung des Einheitswerts von Wohnungen

Rechtliches

Wie die Website gotthal. de hier mitteilt, ist durch den Gesetzgeber eine Gesetzesänderung erfolgt, die eine vorhandene Rechtslücke nach der WEG-Rechtsnovelle wirksam schließt. Finanzämter beriefen sich bislang auf das Steuergeheimnis und weigerten sich (teilweise), Wohnungseigentümergemeinschaften als betreibenden Gläubigern, den Einheitswert einer zur Zwangsversteigerung stehenden Wohnung mitzuteilen. Welche genauen Nachteile dadurch hinderlich entgegen standen, erläutert der Beitrag auf vorstehender Website.

Wir meinen: Gut, wichtig, richtig, danke, Gesetzgeber.

Neue Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Rasern

Bundesadler

Bundesadler (Quelle: BverfG)

Das Leben der anderen...

Das Bundesverfassungsgericht hat eine äußerst bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die wir hier kurz unseren Lesern, und weitgehend unkommentiert zur Verfügung stellen möchte. Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 2 BvR 941/08 und ist datiert vom 11.08.09.

Den Wortlaut der Entscheidung kannst Du hier kostenlos downloaden.

gesichtspunkte.de meint, die Berichterstattung hierzu thematisch als grenzwertig für diese Website anzusehen, gleichwohl wird die Entscheidung als sensationell und in wirklichem Sinne „freiheitlich“ angesehen und daher hier veröffentlicht. Mit Dank an das Bundesverfassungsgericht dafür.

Weiterführende Links

Bundesverfassungsgericht – Startseite

Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

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Die Anforderungen einer Jahresabrechnung für Wohnungseigentümer sind benannt.

Rechtliches

Das Landgericht meint zum Aktenzeichen 85 T 216/07 in einer Entscheidung unter anderem:

Zitat Die Jahresabrechnung muss für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar und ohne Zuziehung eines Sachverständigen verständlich sein (BayObLG NZM 2005, 750 und OLG Hamm aaO). Dabei ist allerdings einschränkend zu berücksichtigen, dass bei größeren Eigentümergemeinschaften oder bei solchen, die aus Mehrhausanlagen bestehen, die Abrechnung durchaus komplex werden kann. Für die Verständlichkeit einer Jahresabrechnung ist deshalb auf den Erkenntnishorizont eines in Wohnungseigentums-Sachen vorgebildeten Laien abzustellen, dass eine Abrechnung für einen Wohnungseigentümer ohne jegliche Buchführungskenntnisse nicht auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen ist, macht die Abrechnung noch nicht fehlerhaft (Jennißen/Jennißen, WEG, § 28, Rdn. 70).“

Ein ganz und gar aussichtloses Unterfangen: Ohne Moos nix los! Zahlungsverweigerung total

Milchmädchenrechnung

Milchmädchenrechnung

Einige sagen über ihn, er habe seinen Verstand seit Jahren schon verloren. Er zahlt seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld und ist als Prozesshansel auf allen, rechtlich möglichen Gerichtsfluren der Welt zuhause, um nur ja den Beweis anzutreten, er sei im Recht. Wie viel das ganze schon gekostet hat? Und warum es überhaupt sein kann, dass einer wie er? Nun, das sind Fragen, die mit den Randbereichen rechtstaatlicher Ausfransungen zu tun haben. An angefransten Ecken des deutschen Rechts geht die Welt aufgrund ihrer überaus großen Fairness zugrunde. Auch ein Schuldner darf was sagen. Warum auch nicht? Aber was er mit System sagt und immer wieder, und auch über Jahre, das macht schließlich doch müde! Und es hat eine Art Eigendynamik. Der Schuldner trotzt und streitet wider seine Zahlungsbeitragspflicht, er konzentriert sich immer mehr auf sein rechtsstaatliches Tun, bis sein Tun schließlich zu einem wahnhaften Gerechtigkeitsdenken verbiegt, dass den eigenverantwortlich begangenen Fehlern vergangener Zeiten einfach nichts unrechtes mehr abgewinnen kann. Die anderen sind schuld, die Gläubiger. Sie haben ihn zu Unrecht verklagt auf Zahlung, und das fing schon im Jahre 2000 an. Und seit diesem Zeitpunkt hat der Schuldner sich immer für etwas ganz besonderes gehalten. Doch die Gemeinschaft hat sich das nicht gefallen lassen. Sie hat Gegenmaßnahmen ergriffen. Sie hat die Zwangsversteigerung der beiden Wohneinheiten beantragt und für die Zwischenzeit die Zwangsverwaltung.

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Eine interessante Frage: Sind Online-Rechnungen zulässig?

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Ohne dass wir die Richtigkeit prüfen konnten, fanden wir jedoch externer hyperlinkdiese Website für die Leser von gesichtspunkte.de interessant. Denn das Versenden von Online-Rechnungen nimmt immer mehr zu und die Frage ist, ist das zulässig? Der Beitrag wirkt gutinformiert und -recherchiert. Für seine Richtigkeit verbürgt sich niemand anders als der Blogger selbst. Und das sind nicht wir! Externer Link, aber interessant.

Gesichtspunkte einer Versammlung, vom Vorbereiten einer guten Versammlung

Positionen

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Eins muss man sich mal klar machen: Es gibt ein Zeitfenster vor Stattfinden der Versammlung. Dieses Zeitfenster nennen wir die Ladungsfrist. Wir senden Papier ab, die Tagesordnung. Es tritt Kenntnis ein. Und nun denken Menschen nach und melden sich. Vielfach auch schon zeitlich vor der Versammlung. Man klopft die Dinge ab, ordnet sich und will dann gut vorbereitet auf die Versammlung kommen. Eine Dame mailt aus Moskau, nun könne sie nicht teilnehmen, weil zwischen Ladung und Versammlung nur rund 2,5 Wochen sind und sich auf diese Weise Flüge nicht kostengünstig buchen lassen. Das ist richtig, aber auch teils nicht zu ändern. Dafür gibt es ja die Ladungsfristen und nicht immer stehen Termine für Versammlungen ein halbes Jahr vorher fest. Können sie auch gar nicht. Denn die Dinge sind im Fluss, und wenn uns die Heizkostenablesefirma einen Strich durch die Rechnung macht, dann ist zufällig genau vierzehn Tage vor der Versammlung noch nicht einmal die Heizkostenabrechnung fertig. Das ist nur ein Beispiel. Dynamik hat das ganze Leben und so vor allem auch die Frage, wie eine gute Versammlung einberufen werden kann.

Die Gesichtspunkte einer einzuberufenden Versammlung von Wohnungseigentümern können sich stündlich ändern, ausweiten, reduzieren und in vollkommen andere, unerwartete Bahnen schlagen. Gruppendynamik. Die Versammlung hat weitreichendes zu beschließen. Wir hören dieser Tage von der internationalen Finanzkrise und es nimmt für uns Wunder, das sich die größten der großen Geschäftsbanken offenbar leichtfertig von sogenannten ‚faulen Krediten‘ trennen dürfen. Auch wenn Finanzminister Steinbrück es eine Weile kategorisch ausgeschlossen hat, so ist doch mittlerweile Stand der Dinge, dass die Banken eigene ‚bad banks‘ ausgründen dürfen, um sich von ‚faktischem Mist‘, schlechten Papieren trennen zu dürfen. Ganz anders verhält es sich trotz aller Reformbestrebungen mit den Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Ernährungsumstellung und was man damit bewirken kann…

Positionen
Mehr Fisch essen....

Mehr Fisch essen....

Es liegt doch auf der Hand: Wer sich gesund ernährt  hat mehr vom Leben. Und wer gute gedankliche Leistungen auf den Weg bringt, kann sich auch in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht nicht wie ein ‚Narr‘ nach ‚Eulenspiegel’scher Manier‘ verhalten. Dass es wohnungseigentumsrechtliche Narren zuhauf gibt, die tagtäglich Gerichte mit dummem Zeugs beschäftigen, ist bekannt und daher auf diesem Weblog weder eine Sensationsmeldung, noch in Abrede zu stellen. Wer mit ‚Narren‘ regelmäßig zu tun hat, verspürt auf Dauer  zunehmend abnehmend Freude daran, wenn ‚Narren‘ Anträge verfassen, um auf den Höhepunkt eines künstlerisch wertvollen, inhaltlich aber nutzlosen ‚Theaterauftritts‘ hinarbeiten. Es gilt, Wirrungen in den narrenhaften Gedanken und Vorstellungen therapeutisch aufzuarbeiten oder auch schlicht ‚zur Sprache‘ zu bringen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der bearbeitende Richter den Kläger fragt: ‚Was wollen Sie eigentlich damit bezwecken?‘ Der Richter hat dann so ein inneres Gefühl, dass was in Schriftsätzen steht, nicht das ist, was dahinter (in Wirklichkeit) steht.

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Wer klagt gegen wen? – Von Parteien

Rechtliches

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:

Zitat

Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.“

Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4

Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.

Der Verwaltungsbeirat tagt, Erkenntnisse

Zitat ‚Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und sinnlos‘

Juristenweisheit aus der öffentlichen Verwaltung – angesprochen von einem Volljuristen (im Ruhestand, ehemaliger Richter)