24-09 – Der Verwaltungsbeirat tagt, Erkenntnisse
‚Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und sinnlos‘
Juristenweisheit aus der öffentlichen Verwaltung – angesprochen von einem Volljuristen (im Ruhestand, ehemaliger Richter)
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‚Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und sinnlos‘
Juristenweisheit aus der öffentlichen Verwaltung – angesprochen von einem Volljuristen (im Ruhestand, ehemaliger Richter)

Das Büro Gotthal weist auf eine interessante Entscheidung des BGH hin:
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.10.2008 – V ZB 89/08 = BeckRS 2008, 25320 den häufig kontrovers behandelten Fall entschieden, wie der Geschäftswert des zu beglaubigenden Verwalterbestellungsbeschlusses (Versammlungsprotokoll) durch Notare zu bemessen sei.
Der in der Praxis häufig auftretende Streitfall kann
hier vertiefend nachgelesen werden! Zusätzlich ist ein download der BGH Entscheidung möglich.