Zitat des Tages: Die Entfernung eines Erdtanks als Vorwand und Enteignung der WEG

Bloggwart

In einem Schriftsatz eines sicherlich ungenannt bleiben wollenden Verfahrensbevollmächtigten lesen wir folgenden bemerkenswerten Satz:

Zitat Es ging auch nicht um die Entfernung des Erdtanks, sondern darum, dass die Xy-Partei (* Name geändert) die Entfernung als Vorwand benutzt hat, umfangreiche Erdbewegungen links vom Gebäude durchzuführen, d.h. dort das ansteigende Grundstück auf Straßenniveau zu vertiefen und die Erde abfahren zu lassen, d.h. eine Enteignung der WEG vorzunehmen. Mutterboden kostet Geld.“

Lachfaktor 12 auf der von 1 bis 10 gehenden Humorskala. Berlin, wie es singt und lacht!

Hintergrund

In einer Teilungserklärung eines kleinen, von zwei Familien mit ausgebautem Dachgeschossbüro bewohnten Hauses war geregelt worden, dass die im Erdgeschoß gelegene Wohnung(en) ein Sondernutzungsrecht an den Außen-Gartenflächen besitzt. Allerdings befand sich im Bereich dieses Gartens auch ein außenliegender 10000 Liter-Öltank. In der Teilungserklärung der Wohnanlage war demzufolge geregelt worden:

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Gute Kommunikation: Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht….

Zitat Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht, ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst.“ (Ideal, Telefon, Album „IDEAL“, 1980)

Sie ist Mitarbeiterin einer großen Insolvenzverwaltung in Berlin und befasst sich beruflich als Diplom-Finanzwirtin mit der Verwertung von Immobilien, die insolvente, stadt- und gerichtsbekannte Schuldner noch in verblassenden Firmenimperien herumliegen hatten. Darunter auch solche, die in Spandau liegen. Die Zwangsverwaltung dieser ‚Nissenhütten‘ erfolgt durch gerichtlich bestellte Zwangsverwalter, wenn mal eine vermietet werden kann, ist das eher Glück. Bei der, um die es geht, da konnte man von vermietbarem Zustand erst einmal kaum sprechen. Und doch hat es der Zwangsverwalter ein bisschen dahin gebogen, dass es dafür jetzt einen Mieter gibt, und es wird jetzt sogar Wohngeld gezahlt. Der Zustand davor, vor Einschaltung des Zwangsverwalters war grottenschlecht für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es kam gar kein Wohngeld und der ‚Spiritus rector‚, also derjenige, der sein Imperium mit einem Bauchladen vieler Firmen im Hintergrund als graue Eminenz leitete, steuerte zu allem Überfluss auch noch den einen seiner zwei Söhne fern und befahl, möglichst regelmäßig Beschlüsse der Wohnungseigentümer gerichtlich anzufechten. Für eine derartige ‚Prozessgeilheit‘ ist er -ohne jede Übertreibung- stadtbekannt und das Landgericht bekam aufgrund seiner Flut- und Klagewellen eine zweite Abteilung für WEG-Sachen. Doch weichen wir nicht zu sehr ab.

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Rechtsanwalt 2.0 – Von Quark und Jauchekübeln, Latein und den Litaneien

Rechtsanwalt 2.0

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

 

gesichtspunkte.de hat schon häufiger von Verfahren bei Gericht erzählt und auch über beteiligte Rechtsanwälte.  Eine Sache, die einem WEG-Verwalter oft passiert, ist die personelle Zuspitzung von Streitstoffen auf Personen. Eine solche Zuspitzung ist beispielsweise, wenn es in einem Verfahren darum geht, ob ein Wirtschaftsplan-Beschluss aufgehoben werden muss oder nicht? Und während der mündlichen Verhandlung kann man eigentlich gleich ganz zu Anfang des Termins ausdrücklich festhalten:

(1) Die rechtl. Argumente der Parteien sind über Schriftsätze bereits ausgetauscht. Der Streitstoff ist auch so ‚aufregend‘ und ‚ungewöhnlich‘ nicht. Ein Wirtschaftsplan ist ein Wirtschaftsplan ist ein Wirtschaftsplan und sonst gar nichts. Oder nicht?

(2) Dem Vorsitzenden (der oder dem RichterIn) wird nun für gewöhnlich ein Zeitfenster eröffnet, den Streitgegenstand mündlich darzutun und (nach neuerem Recht) eine Güteverhandlung (nach ZPO) durchzuführen.

Bei bestimmten, immer wieder auftretenden Parteien wissen aber die Vorsitzenden schon, dass es schlicht Zeitverschwendung wäre, nach wechselseitiger Güte zu forschen. Und doch müssen sie es tun.

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Verfahrensbericht: Eine ‚Contrahage‘ wegen Wohngeld…

Was bitte ist eine ‚Contrahage‚? Nachfolgend wird so eine im Prinzip erläutert.

Zeit für einen (weiteren) Verfahrensbericht aus der Dunkelkammer des Wohnungseigentumsrechts. Ein Verfahrensbericht ist auch ein Bericht über ein verfahrenes Verfahren. – Ein jüngerer Rechtsanwalt hat einen erheblich älteren Mandanten. Wir vermuten ‚Beratungsresistenz‘ des Älteren von beiden. Der jungsche Advokat mag talentiert sein auf anderen Gebieten. Nicht jeder Rechtsanwalt versteht auch was von Wohnungseigentum. Das ist eine andere Baustelle. Die Spruchkammer des Berliner ‚Amtsgerichts Irgendwo‘ hat so einen jüngeren Anwalt heute am Schlafittchen.

Ein Mandant ist ein Mandant und der bringt Penunse, Mücken, Flöhe, Kohle, kurz: Anwaltshonorar. Für Anwälte muss es auch auf eine ‚auskömmliche Gesamtbetrachtung‘ des Mandanten ankommen. Und wenn der Mandant schlicht verrückt ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht eine erquickliche, sprudelnde Geldquelle sein kann. Was soll’s?

Der jungsche Rechtsanwalt klagt jetzt namens seines Mandanten auf Unterlassung der Nutzung von im Untergeschoß befindlichen Kellerräumen als ‚Büro mit intensiver Nutzung‘ durch den Beklagten. In der Teilungserklärung der (kleinen) Wohnanlage befindet sich (aber) diese Regelung. Das stößt irgendwie sauer auf. Alle jetzigen und alle künftigen Wohnungseigentümer, so die entsprechende Klausel, erteilen schon jetzt ihre Zustimmung zu einer derartigen Nutzung. Fest steht auch, dass von irgendwelchen Bedingungen für eine derartige Zustimmung nichts ausgeführt ist. Jetzt werden Bedingungen aufgefahren, sogar gerichtlich. Es geht zur Sache…

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