This is Alice Schwarzer – dies sind alles Neger (Otto, ca. 1978) – heutzutage gelten andere Regeln

Rechtliches

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Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 19.01.2010 -Aktenzeichen 24 U 51/09- brandaktuell auf Schadenersatz gegen einen Hausverwalter entschieden. Die Verlagsgruppe Haufe berichtet hier aktuell über den Fall, Teilzitat:

 Lehnt ein Immobilienverwalter Mietinteressenten allein schon aufgrund ihrer Hautfarbe oder ausländischen Herkunft ab, kann er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haften.

Hintergrund Ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft, das auf Wohnungssuche war, hat sich im Jahr 2006 auf eine Annonce eines Wohnungsverwalters gemeldet und einen Besichtigungstermin vereinbart. Den Besichtigungstermin sollte die Hausmeisterin des Objekts durchführen. Diese wies das Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an „Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet. Daraufhin verlangte das Paar Schadenersatz und Schmerzensgeld.“

Der überaus interessante Fall wird ausführlicher unter obigem Link dargelegt. Indem wir den Artikel teilweise zitieren, möchten wir einen Linktipp aussprechen und empfehlen, die informative und gut gemachte Website der haufe-Verlagsgruppe zum dargestellten Fall zu besuchen.

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