1980/14: Positionen: Zum § 35a EStG und praktischem Firlefanz, Bierdeckeln und dem Sinn des Lebens, von #Ulision und #Kollision

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Der Dienstleister im Fokus einer gerechten, fiskalischen Verteilungswirklichkeit: Von den unsinnigsten aller anzunehmenden Bearbeitungsnotwendigkeiten gehört das richtige, angeblich sachgerechte Erklären von Steuern zu den ganz großen Ausnahmen vom Sinn des Lebens.

Der Systemumsturz hat am 31.12. begonnen und wurde dies Jahr in Riesenschritten vollzogen. Denn Brüssel macht uns alle so glücklich. SEPA, jeder hat schon viel Post bekommen. Wir auch.

Wir denken über das nach, was wir tun. Eine Hausreinigungsfirma weist für Hausreinigung und Hauswartung in den Rechnungen Lohnkosten und Fahrtkosten nach § 35a EStG aus. Das ist nichts Neues. Das genauere Hinterfragen ergibt eine Überraschung, über die man erst mal nachdenkt, wie über bittere Pillen.

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1790/13: Positionen: Der § 35a EStG wirkt wie ein sinnleerer Vorschriftenfaschismus

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Austrittserklärung für´s Finanzamt

Austrittserklärung für´s Finanzamt

Talking about Nähkästchen: Nennt man das „Vorschriftenfaschismus?“ Oder „Rigorismus“? Egal, wie man es richtigerweise nennt, es ist ein sich verselbständigender Staatsapparat mit übelsten Auswirkungen auf die Gesamtwettbewerbsfähigkeit der Gesamtnation Deutschland. Und es geht: um nichts…., wie ein paar Beispiele aus der Praxis belegen.

In Zeiten ausufernder Steuervorschriften liegt die Frage von Steuervorteilen im Ermessen des Betrachters. Er wendet die Vorschriften an, um den steuerlichen Nutzen zu ziehen. Eine ganz andere Position wäre es, sich dem Vorschriftenwahn gänzlich zu verweigern. Das geht aber nicht. Wenigstens im Dienstleistungsbereich „Hausverwaltung“ sind wir seit längerem mit der Erfassung „Haushaltsnaher Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ gestraft. Let´s talk about us: Und all die Anderen, die uns als Auftraggeber zu ertragen haben.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 35a EStG. Ursprünglich als „Konjunkturlokomotive“ und zur „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ gedacht, wird die jahrelange Anwendung dieser Vorschriften nicht den wirklichen Lebenssachverhalten gerecht, die der Besitz von eigengenutztem Wohnungseigentum in sich trägt. Ein paar Beispiele aus der Praxis belegen, dass die Anwendung dieser Vorschrift bei Lichte betrachtet „vollkommen irre“ ist und in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

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Glosse: Die Baubranche soll sich mal paar Dinge merken: Wie man Aufträge bekommt

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Die Baubranche soll sich einmal hinter die Ohren schreiben, wie man Aufträge und lang andauernde, zufriedene Geschäftskontakte generiert. gesichtspunkte.de hat zwar nicht die Weisheit „mit Löffeln gefressen“, aber heute mal ein paar überdenkenswerte Anregungen dazu. Gut sind immer wieder Beispiele aus dem konkreten Alltag.

Die Malerfirma ist wirklich lieb und nett am Telefon. Der erste Kontakt kam zustande auf Vermittlung einer Architektin in Kreuzberg, die gute Erfahrungen mit dieser „Malerbude“ gemacht habe. Solche „guten Referenzen“ von „guten, langjährigen Kontakten“ übernimmt ein Verwalter gern und er versucht daher, im Namen und im Auftrag seiner Mandantschaft gute, preiswerte Firmen zu finden. Andere jedoch lieber nicht, denn oft genug versuchen Menschen im Kontakt mit einer Verwalterin, Firmenvorschläge zu unterbreiten, die nicht au f guter Leistung beruhen, sondern auf dem persönlichen Kennen (des Sohns mit wenig Aufträgen, des Schwagers mit guten Kontakten, des unschlagbar guten Onkels). Menschen, die allein aufgrund sozialer Kontakte beauftragt werden, sind mit Vorsicht zu genießen, denn sie berufen sich bei Qualitätsmängeln sehr schnell auf eine Art nicht verabredete, scheinbare „soziale Komponente“ ihrer Geschäftsbeziehung, die sich in Wahrheit als nichts anderes als Vorteilsnahme darstellt. Gute Verwalter bemühen sich daher zu wohldosierter Distanz zu Firmen, die Auftragsleistungen zu erbringen haben. Erst wenn jemand viele Jahre und im andauernden Vergleich mit anderen zweifellos gute Leistungen

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