Sa.. Juni 20th, 2026

    tfA_Buchungsgebuhr

    Schreibt der Schlüsseldienst:
    „wie bestellt so berechnet. Da ein Storno einen erheblichen Aufwand für meine Steuerberaterin im DATEV-Programm darstellt (Storno, neue Rechnung und eine extra Rechnung über 3 Schlüssel) und mir diese Buchung zusätzlich in Rechnung gestellt wird, bitte ich Sie den Betrag für die 3 Schlüssel von dem WEG Konto intern an Herrn Viel (* Name geändert) zu überweisen.“ – schreibt die Mitarbeiterin vom Schlüsseldienst

    Und ja, bemerkenswert.

    Man lässt das als Hausverwaltung mal so auf sich wirken und fragt sich: „Wie geht’s weiter?“

    Ist aber auch richtig: Man kann die Gerechtigkeit nur eines Arbeitstages nicht mit Messlattenkubikmetern erschlagen. Hinzu kommt die Langzeitbeobachtung des Dienstleisters. Wird er in Zukunft ähnlich kleinlich und unpassend auf die Bitte reagieren, 3 Schlüssel in eine andere Rechnung zu packen, die die gesamte Schließanlage eines Hauses betrifft? Von wegen extra Rechnung für 3 Schlüssel. Die Dame hatte wahrscheinlich gerade viel zu tun. Wer nicht?

    Von Bloggwart

    Ich schreibe. Ich arbeite. Ich lebe.

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