Korrekturhilfe zu "Maklerklausel"

1853/13: Korrekturhilfen: Das Officeprogramm bietet einem im Leben manch vergnügliche Wortalternative #Maklerklausel

Korrekturhilfe zu "Maklerklausel"

Korrekturhilfe zu „Maklerklausel“

Sagten wir schon, dass eine derartige Sammlung vergnüglicher Alternativvorschläge auf facebook dokumentarisch immer wieder ergänzt und zur Vergnügung gestellt wird? Falls nicht, jetzt ja. Das ist schon ganz schön schräg, was einem Officeprogramme so anbieten, wenn man einen Text mit der Rechtschreibprüfung durchforsten lässt. Es ist ein Software-Algodingsbums, nicht mehr, nicht weniger. Aber vergnüglich.

Ist eine „Maklerklausel“ im Versicherungsvertrag im Grunde eine „Mauerkelle“. Ja, genau, warum eigentlich nicht?

Weblotse

 

1852/13: Redensarten-Index: „Mit der Tür ins Haus fallen“ im Berufe des Hausverwalters

Redensarten-Index: Ins Kraut schießen!

„Darf ich mal mit der Tür ins Haus fallen?“ ist eine eher ungünstig verbrämte Redewendung des Hausverwalters im Außendienst und lässt zu viel Spielraum für mistverständliche Dienstinterpretationen seitens der geneigten Kundschaft zu. #nurmalso

Selbiges gilt für die Verabschiedung nach dem gemeinsamen Wohnungsbesichtigungs-Innentermin und die Redewendung: „Ich mach mich mal aus dem Staub!“ Wie auch nach dem Kabelbrand in der Wohnung, bei Schadenbesichtigung und mit der Feststellung des Hausverwalters: „Sie sind schwer auf Draht, was?“ Wenn vor dem Wohnungsfenster eine große Eiche jegliche Sicht versperrt, beruhigt man den Bewohner nicht mit der Feststellung: „Sie sehen aber auch den Wald vor lauter Bäumen nicht.“ Es geht auch ums Benehmen. – Manch garstig Plattitüde, übe!