1637/12: Wartung & Pflege: Die Dachrinnen sollten gelegentlich gereinigt werden! Ist besser so!

Pflegehinweis: Ab und zu Dachrinnen reinigen!

Pflegehinweis: Ab und zu Dachrinnen reinigen!

Ohne Worte.

1636/12: Recht: Aus eins mach zwei und aus zwei mach vier! Wie das Grundbuchamt die Verwalterbestellung sieht!

Rechtliches

Für den Nachweis der Verwaltereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) taugt der Verwalternachweis, in der Regel das Protokoll der Wahlversammlung oder ein passender Auszug daraus und die Beglaubigung der Unterschriften derjenigen, die das Protokoll berechtigt sind zu unterzeichnen. Im vorliegenden Fall gibt es eine Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, die Wohnungseigentümerin Meermann (* Name geändert), dann eine weitere Wohnungseigentümerin namens Gabi Klein (*) und den Versammlungsleiter der Versammlung, den hiesigen Berichterstatter.  Das sind drei Menschen, deren Rollenverteilung wie folgt ist:

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