601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten

Bundesgerichtshof

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

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Skurril: Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts spricht vom Migrationshintergrund.

Skurril: Migrationshintergründe
Skurril: Migrationshintergründe

Aber auch der eine oder andere Grund außerhalb gastronomischer Gesichtspunkte lässt sich denken. Vielleicht auch jener küchentechnische, nicht immer nur ‚im eigenen Saft‘ schmoren zu wollen?

Update in eigener Sache: dies ist der 600. Artikel auf dieser Website.

Weiterführend

AFP – Pressemeldung vom 25.01.10

Guten Morgen, Deutschland! Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist… (Gehörlosigkeit): 2be deaf in Berlin


(Herbert Grönemeyer, Musik nur wenn sie laut ist) via youtube

Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist. Ihr Traummann muss Bassmann sein. Dann vergisst sie, dass sie taub ist.  Wie viele andere Menschen in ganz Deutschland und überall woanders auf der Welt.

Die besungene Dame gehört zu den Gehörlosen Tauben (*) Deutschlands und hat damit infolge eines nicht funktionierenden Gehörs nur noch die Möglichkeit, Musik mit dem Körper zu spüren. Ein Bassmann, so die Theorie von Herbert Grönemeyer, wäre demzufolge eine Art Referenzmannpartner für sie. Denn seine Musik könnte ihr u.U. in die Magengrube fahren. Gehörlose Taube(*) wurden in einer früheren Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 828 BGB) auf denselben geistigen Stand gesetzt wie Minderjährige.

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