Hintergrundrecherche: A.C.A.B. an der Wohnungseingangstür löst Richtersprüche aus

A.C.A.B - All cops are bastards

A.C.A.B - All cops are bastards

Wieder so ein Fall: da hat einer in Berlin-Neukölln etwas an seine Wohnungstür gehängt. Findet er’s lustig? Was bedeutet es überhaupt.

Die Recherche ergibt: Die Buchstabenabkürzung steht für ‚all cops are bastards‘ und deswegen hat hier jedenfalls die Polizei keinen Zutritt. Den wird sie wohl auch nicht geltend machen, denn es gibt ja das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das OLG Karlsruhe hat dazu in dem Fall vom 23. Juni 2008 – Az. 1 Ss 329/08 – entschieden, dass sich strafbar wegen Beleidigung (§ 185 StGB) macht, wer auf einen Polizisten zeige und diesem zurufe: ‚A.C.A.B.‘.  Selbst schlechtes Englisch sprechende Polizeibeamten könnten sich also darauf berufen. Nähere Informationen und auch Abgrenzungsversuche beispielsweise zum Tragen eines T-Shirts mit diesem Aufdruck hier.

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Foto des Tages: In Eigenregie ausgehängt, eine Fortsetzungsgeschichte aus Neukölln

Zettelaushang

Zettelaushang

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Nö, das gibt’s öfter. Aushänge, die Menschen in Eigenregie aushängen, zu deren Urheberschaft sie sich aber nicht bekennen. Weil sie im Auftrag handeln. Sie sagen nicht, ich heiße Maxe Müller und ich bin beauftragt, für die Hausverwaltung folgendes mitzuteilen, sondern sie wechseln ihren gegenwärtigen Geisteszustand einfach aus und schlüpfen in eine Fremdrolle: Nicht wir sind Deutschland, sondern ‚Ihre Hausverwaltung‘. Ein anderes Beispiel kannst du hier sehen.

Transkribiert wird da folgendes wörtlich mitgeteilt:

Zitat Schloss wurde ausgetauscht wegen drohenden Wasserrohrbruch! Melden Sie sich bein Hausverwalter. Ihre Hausverwaltung.“

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In Berlin-Spandau sinnieren die Verfahrensbeteiligten über Grundrechten von Wohnungseigentümern

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Beim Amtsgericht Spandau ist eine Klage auf Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen anhängig. Inhaltlich geht es darum, dass in der Spandauer WEG seinerzeit die Dachgeschosse in unterschiedlicher Weise ausgebaut wurden, zu Wohnzwecken. Eins wurde nicht ausgebaut. Das alles steht hier nicht im Streit, wenn es auch Streitthema ist. Unfreiwillig. Denn das sind alles Dinge, die müssen einfach recherchiert werden, dann werden die Fakten aufgeschrieben, aufaddiert und es kommen neue Berechnungen zustande. Die Berechnungen bilden ihrerseits die Grundlage für einen Umschaltbeschluss. In Ansatz gebracht wird ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Stichtag nicht mehr die alte Wohnfläche oder der entsprechend daran orientierte Miteigentumsanteil. In Ansatz gebracht wird dann die neue Wohnfläche als Verteilungsmaßstab für die Abrechnung von Wohngeldern, ergo auch für Wirtschaftspläne, die die Grundlage für Zahlungen an die Gemeinschaft bilden.

Wo fängt man damit an? Und wo hört man auf, noch intensiv nachzuforschen? Diese Überlegung nennt man das Ermessen der Versammlung. Denn sie entscheidet, wie zu verfahren praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis ist ein Beschluss. In diesem Fall beschloss die WEG folgendes:

Zitat Beschluss 14|03|02| Vorbereitungsbeschluss Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtl. der Betriebs- und Verwaltungskosten auf Wohn- bzw. Heizflächen durch die WEG wird die Verwalterin ermächtigt, den Zutritt zur Wohnung Piepenbrink (* Name geändert) notfalls auch gerichtlich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erzwingen, um zusammen mit einer Architektin die zugrunde zu legenden Flächen zu ermitteln.“ (Quelle: Beschlussprotokoll)

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