Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

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Die Leidtragenden von Partnergewalt (Verhältnis Mann/Frau), von Nachstellungen (Fachbegriff: Stalking) scheuen bei diffizilen, psychologischen Drohvorgängen, sich ans Gericht zu wenden. Denn wie will man psychologische Einschüchterung, Drohungen mit empfindlichen Übeln beweisen. Diese finden schließlich fast immer nur verbal statt. Wer geschlagen wird, kann zur Polizei gehen und eine Anzeige ausbringen. Die Polizei kann eine Person, von der eine Gefahr ausgeht, außerdem sofort aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung der gefährdeten Person verweisen. Solche Platzverweise werden in einigen Bundesländern auch für mehrere Tage ausgesprochen, damit Opfer in dieser Zeit Beratung in Anspruch nehmen können und ggf. zivilrechtliche Schritte einleiten können.

Mit so genannten Schutzanordnungen kann der Kontakt des Täters/der Täterin zum Opfer unterbunden werden. Dies ist auch dringend notwendig, um einen in Gang gekommenen Gewaltkreislauf wirksam zu unterbinden. Das Gericht kann dem Täter insbesondere Folgendes verbieten:

  • sich der Wohnung des Opfers bis auf einen vom Gericht festzusetzenden Umkreis zu nähern,
  • sich an Orten aufzuhalten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (dazu gehören der Arbeitsplatz, der Kindergarten oder die Schule der Kinder des Opfers, aber auch Freizeiteinrichtungen, die das Opfer nutzt),
  • Kontakt zur verletzten Person aufzunehmen (dies gilt für alle Arten des Kontakts, sei es über Telefon, Telefax, Briefe oder Emails),
  • Zusammentreffen mit dem Opfer herbeizuführen (sollte es dennoch dazu kommen, hat sich der Täter oder die Täterin umgehend zu entfernen).

Diese Aufstellung ist nicht vollständig, je nach Einzelfall können auch andere Schutzanordnungen beantragt und angeordnet werden. Sie müssen ihrem Zweck nach so ausgestaltet werden, dass die den vielfältigen Gefährdungs- und Bedrohungssituationen der jeweiligen Opfer gerecht werden.

Im Hauptsacheverfahren (im Unterschied zum Eilverfahren, das nur vorläufigen Charakter hat) ist der so genannte Vollbeweis zu führen. Im Unterschied zum Hauptverfahren ist im so genannten Eilverfahren einiges besonders: Denn im Eilverfahren kann in dringenden Fällen davon abgesehen werden, den mutmaßlichen Täter/die mutmaßliche Täterin, der in diesem Verfahren der ‚Antragsgegner‘ ist, zu hören.

Bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist eine Vertretung durch den Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben.

gesichtspunkte.de wird weitere relevante Informationen zu diesem (neuen) Gebiet bei passender Gelegenheit veröffentlichen. Beachte als Leser, dass rechtlich richtige, verbindliche Informationen zu einzelnen Fällen in der Regel mit vorheriger Beratung durch einen geeigneten Rechtsanwalt geprüft werden müssen. Wir können nur allgemeine Hinweise geben, die sich nicht auf konkrete Einzelfälle beziehen.

(Quellen: Ratgeber des Bundesjustizministeriums)

Download

Merkblatt der Polizei zum Thema Stalking

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Updatehinweise

19. 08.2009 – Erstveröffentlichung

26.11.09 – Aktualisierung Download (eine ältere Fassung des Merkblatts der Polizei führte zu unauffindbarem Ratgeber, diesen durch die aktuelle Fassung ersetzt (künftig: eigenes downloadangebot)


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