Neue Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Rasern

Bundesadler

Bundesadler (Quelle: BverfG)

Das Leben der anderen...

Das Bundesverfassungsgericht hat eine äußerst bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die wir hier kurz unseren Lesern, und weitgehend unkommentiert zur Verfügung stellen möchte. Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 2 BvR 941/08 und ist datiert vom 11.08.09.

Den Wortlaut der Entscheidung kannst Du hier kostenlos downloaden.

gesichtspunkte.de meint, die Berichterstattung hierzu thematisch als grenzwertig für diese Website anzusehen, gleichwohl wird die Entscheidung als sensationell und in wirklichem Sinne „freiheitlich“ angesehen und daher hier veröffentlicht. Mit Dank an das Bundesverfassungsgericht dafür.

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Bundesverfassungsgericht – Startseite

Der fremde Mann in meinem Bett

Polizeibericht

Eine eher lustige Geschichte verbreitete die Nachrichtenagentur AP am 17. August 2009.

Danach sei ein 27-jähriger Mann aus Kiel am frühen Montagmorgen in seine Wohnung zurückgekehrt und habe dort in seinem Bett einen 18-jährigen vorgefunden, der tief und fest schlief. Als die herbeigerufene Polizei den Mann schließlich weckte, entpuppte sich die Sache als „einigermaßen harmlos“. Der angetrunkene, alkoholisierte Mann hatte in seinem Dschumm die Wohnungstür verwechselt, seine eigene nicht gefunden und daher diese sicherheitshalber eingetreten, weil sie sich mit dem Schlüssel nicht öffnen ließ. Von wegen harmlos.

Dass derartige Probleme auch entstehen könnten, wenn Unberechtigte in stark alkoholisiertem Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen wilde Dachterrassen-Partys feiern, ist allerdings nur gesichtspunkte.de anlässlich dieser wohl wahren Geschichte aufgefallen. gesichtspunkte.de hatte u.a. hier über derartige Randerscheinungen ungewöhnlichen Zusammenlebens berichtet.

Wir empfehlen daher, den unberechtigten Aufenthalt von Personen in jeder Wohnanlage ernst zu nehmen und sich ggf. nicht zu scheuen, auch die Polizei zu rufen. Denn wer schläft schon gern im selben Bett mit fremden, narkotisierten Männern? Nicht auszudenken, sie landeten versehentlich im Bett alleinstehender Frauen, die dieses für sich gänzlich ausschließen möchten. Nicht auszudenken auch: Schläft ein solcher Fehlgeleiteter dann im Ehebett eher mittig auf der Besucherritze? Ebenfalls empfehlenswert: Haustür abends fest abschließen und Schlüssel nur an Berechtigte ausgeben, mit Kontrolle durch die Hausverwalterin. Man kann gar nicht so weit denken, wohin solche Geschichten führen können.

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Link zum Original-Artikel AP vom 17. August 2009

Link zur Meldung auf gesichtspunkte.de

Report: Das Leben der anderen – Neulich im Tennisclub (Berlin ist ein Dorf)

Das Leben der anderen...

Unterhalten sich drei im Tennisclub, egal in welchem. ‚Mensch,‘ sagt der eine, ‚der war doch eigentlich immer ein ganz patenter Mann.‘ Sie reden über einen, der nur noch äußerst selten kommt, eigentlich fast gar nicht mehr. ‚Richtig‘, sagt der andere, ‚aber es ist auch schon eine Ewigkeit her. Der soll starke Gesundheitsprobleme inzwischen haben.‘ Der dritte Mann wendet ein: ‚Nein, nein, der ist eigentlich äußerst agil, ich würde sagen, ein rüstiger Rentner.‘ ‚Bist Du sicher?‘, fragt Mann Numero Zwo zurück. ‚100%-ig sicher‘, sagt Mann Numero Drei. Er ist Arzt und kann sich die Mitgliedschaft in einem exklusiven Tennisclub problemlos leisten. Er sagt, er hört da schon seit Jahren immer wieder was aus der Nachbarschaft, da gibt es ein Hauen und Stechen. ‚Wer hätte das gedacht?, sagt Numero Eins. ‚Gut, wir wussten immer, dass er ein harter Brocken ist!‘ Es haftet ihm so ein Stallgeruch an, von wegen unerbittlicher Unternehmer „vom alten Schlage“. Was wohl darunter zu verstehen ist? ‚Gut zu wissen‘, sagen die anderen beiden schließlich. Sie werden es auch anderen erzählen, was vorgefallen war. Es ist gar nicht mal so schlecht, dass man mal so informell miteinander gesprochen hat. Nun aber ab zum Training und hinterher noch in die vereinseigene Schwimmhalle. Vom Schwimmen kennt man sich, vom regelmäßigen Schwimmen. Aber wenn sie ihn mal wieder sehen, dann werden sie nichts davon sagen. Sie tauschen es nur informell mit den Anderen aus, denn irgendwie ist es „Das Leben der Anderen“, und geht sie nichts an. Aber das sie es nun wissen, ist gar nicht mal so schlecht.

Zwei der drei Gesprächspartner an diesem sonnigen Nachmittag sind stolze Hausbesitzer und haben jeweils mehr als zweihundertfünfzig Quadratmeter zur Verfügung. Der vierte Mann, ihr Informant, der hat wenigstens einen schönen Garten. Auch nicht schlecht.

In Berlin leben dreieinhalb Millionen Menschen, und doch „kennt man sich“. Gut zu wissen.

Stop Stalking: Wenn Nachbarn stalken, ist auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen

Stop Stalking - Nachbarn

Stop Stalking - Nachbarn

Icon methusalem

Wenn Nachbarn stalken und man daher im Begriff ist, die Öffentlichkeit in gezielter Weise über dieses rücksichtslose Fehlverhalten der am Stalking beteiligten Personen (Täter) zu informieren, muss man besonders auf die Belange älterer, weiterer Nachbarn Rücksicht nehmen. In dem von uns geschilderten Fall sind die überwiegende Anzahl der mit Informationen zu versorgenden Menschen solche im mittleren Lebensalter, gut in Beruf, Gesellschaft und Arbeit positioniert, oft mit eigenen Kindern. Aber unter den zu berücksichtigenden Nachbarn, die von derartigen Vorgängen wissen müssten, ist auch ein älteres Ehepaar, der Mann ist Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande und Mediziner im Ruhestand. Kürzlich hat er einen zweiten Schlaganfall erlitten, war jetzt längere Zeit in der Reha und päppelt sich -gottseidank- wieder. Mit diesem Ehepaar verbindet die von den Stalkingaktionen betroffenen Personen eine jahrelange freundschaftliche Verbundenheit. ‚Unter gar keinen Umständen‘, sagt der Familienvater, ‚darf dieses alte, gesundheitlich ernsthaft angegriffene Ehepaar von den kriminellen Machenschaften etwas erfahren.‘ Er sagt: ‚Deren vollkommene Ruhe ist uns sehr, sehr heilig, denn wir machen uns große Sorgen, dass derartige Informationen sie beunruhigen könnten.‘

Alte Menschen (Kampagne) Quelle gotthal.de

Alte Menschen (Kampagne) Quelle gotthal.de

Merke: Stalker sehen solche Situationen naturgemäß nicht, weil sie in ihrer eigenen Welt leben. Sie glauben, das von ihnen erlittene Unrecht sei höher einzuschätzen, als die Gesundheit alter Menschen. Doch das Gegenteil ist richtig. Junge Familien können in bestimmten Grenzen Hassattacken, Angriffe auf ihre persönliche Freiheit und dergleichen viel besser wegstecken und sei es, um sich in ausführlicher Berichterstattung abzureagieren, seine eigene Wut und Verzweiflung sozusagen weg zu schreiben von der Seele. Alte Menschen haben diese Möglichkeiten nicht, und deshalb ist Stalking nicht nur ein Übel, dass deren Opfer nachhaltig bedroht, sondern es besteht auch ganz konkret die Gefahr, dass unschuldige Dritte mit in einen derartigen Strudel vollkommener Wahrnehmungsstörungen (des Stalkers) hineingeraten. Und mag der Mann, der Stalking begeht, auch noch so freundlich, ordentlich, verbindlich erscheinen.

Weiterführende Links

Alte Menschen – der „Methusalem Kompott“

Stalking: Hausverwalter werden von Berufs wegen gestalkt…

Stop Stalking - Nachbarn

Stop Stalking - Nachbarn

Der Online-Redaktion von gesichtspunkte.de wurde folgender Fall berichtet:

Ein Hausverwalter wird von einem gescheiterten Wohnungseigentümer persönlich gestalkt. Die Sache fängt sehr viel früher an – vor 10 Jahren. Der Hausverwalter übernimmt 1998 die Verwaltung eines Hauses in Berlin-Kreuzberg. In diesem Haus kommt es zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten, weil ein Dachgeschoss-Ausbauer versucht, die übrigen Wohnungseigentümer mit einer gerichtlichen Klagewelle zu überziehen. Das allerdings gelingt ihm eher nicht.

Diesen Wohnungseigentümer nennen wir Asyl Drahtfrosch (* Name geändert). Warum er Asyl nimmt, das ist eine andere Geschichte. Wir erzählen hier die uns zugetragene Geschichte. Forderungen, die er nach Scheitern seines Ausbauvorhabens gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtet, haben weder Hand noch Fuß. Seine Zahlungsverweigerung, Wohngeld an die Verwalterin zu zahlen, führt zu Zahlungsklagen der Wohnungseigentümer gegen ihn. Schließlich muss die Verwaltung die Zwangsversteigerung der Einheiten beantragen und sie werden unter Zwangsverwaltung gestellt.

In einer von ihm ausgehenden Klagewelle kämpft er gegen „den Rest der Welt“. Als Feinde und Gegner hat er sich alle weiteren Wohnungseigentümer der Anlage ausgesucht, aber insbesondere den Verwalter. Dieser ist der Feind in „seinem Haus“. Dabei hatte er diesen Verwalter einst ausgesucht, als die Wohnanlage mit rund 30 Einheiten mit 150.000,- Deutschen Mark Wohngeldschulden zu kämpfen hatte. Der Verwaltungsbeirat der Wohnanlage bekommt denunziatorische, vollkommen haltlose Schreiben über das verbrecherische Treiben dieses Verwalters. Die 57 Punkte einer gerichtlichen Befassung damit werden vom Verwaltungsbeirat gewissenhaft aufarbeitet: Es bleibt nicht eine Frage offen.

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