
Der Online-Redaktion von gesichtspunkte.de wurde folgender Fall berichtet:
Ein Hausverwalter wird von einem gescheiterten Wohnungseigentümer persönlich gestalkt. Die Sache fängt sehr viel früher an – vor 10 Jahren. Der Hausverwalter übernimmt 1998 die Verwaltung eines Hauses in Berlin-Kreuzberg. In diesem Haus kommt es zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten, weil ein Dachgeschoss-Ausbauer versucht, die übrigen Wohnungseigentümer mit einer gerichtlichen Klagewelle zu überziehen. Das allerdings gelingt ihm eher nicht.
Diesen Wohnungseigentümer nennen wir Asyl Drahtfrosch (* Name geändert). Warum er Asyl nimmt, das ist eine andere Geschichte. Wir erzählen hier die uns zugetragene Geschichte. Forderungen, die er nach Scheitern seines Ausbauvorhabens gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtet, haben weder Hand noch Fuß. Seine Zahlungsverweigerung, Wohngeld an die Verwalterin zu zahlen, führt zu Zahlungsklagen der Wohnungseigentümer gegen ihn. Schließlich muss die Verwaltung die Zwangsversteigerung der Einheiten beantragen und sie werden unter Zwangsverwaltung gestellt.
In einer von ihm ausgehenden Klagewelle kämpft er gegen „den Rest der Welt“. Als Feinde und Gegner hat er sich alle weiteren Wohnungseigentümer der Anlage ausgesucht, aber insbesondere den Verwalter. Dieser ist der Feind in „seinem Haus“. Dabei hatte er diesen Verwalter einst ausgesucht, als die Wohnanlage mit rund 30 Einheiten mit 150.000,- Deutschen Mark Wohngeldschulden zu kämpfen hatte. Der Verwaltungsbeirat der Wohnanlage bekommt denunziatorische, vollkommen haltlose Schreiben über das verbrecherische Treiben dieses Verwalters. Die 57 Punkte einer gerichtlichen Befassung damit werden vom Verwaltungsbeirat gewissenhaft aufarbeitet: Es bleibt nicht eine Frage offen.


