Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

3120/16: Trend: Bei den Berliner Wasserbetrieben gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen, wenn geschätzt wurde

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Korrekturhilfe zu "Wasseruhr"

Korrekturhilfe zu „Wasseruhr“

Dass beim Berliner Wasser alles klar sei, behauptet momentan niemand. Im Gegenteil: Nach einer telefonischen Auskunft bei den Mitarbeitern der Hotline der Berliner Wasserbetriebe heute gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen unter folgender Voraussetzung. Hat der Lieferant den Wasserverbrauch am 31.12. unzutreffend geschätzt und erhebt jemand Widerspruch gegen die unrichtige Schätzung, so reichte es bislang aus, den korrigierten Zählerstand per 31.12. mitzuteilen. Das ließe sich bei guter Programmierung der Webcenter-Kundenschnittstelle sicherlich unproblematisch per Kundeneingabe realisieren. Das geht aber nicht. Ist so nicht vorgesehen.

Hier ist das System ungut programmiert. Der Kunde, der am 18.05. im Zuge einer Jahresabrechnung des Hauses den berichtigten Stand einzugeben gedenkt, wird zurückgewiesen. Ein so lange zurückliegender richtiger Zählerstand ist unzulässig. Dazu bedarf es eines Briefs oder einer elektronischen Nachricht per Email.

Werbeaufschrift der Berliner Wasserbetriebe

Werbeaufschrift der Berliner Wasserbetriebe

Dabei sind Plausibilitätsprüfungen durchaus angedacht. Gibt man den Zählerstand im richtigen Zeitpunkt (in der Regel Anfang Januar) ein, plausibilisiert das System die Eingabe und weist auf Unstimmigkeiten hin. Der Zählerstand sei durchaus abseits vom erwarteten Verbrauch, wird angemerkt. Ob das richtig sei? Ja, sagt der Kunde, das ist richtig, denn ich habe nichts falsch eingegeben. Die Auswahlgründe sind jedoch vorgestanzt in Aluhut-Platten, beispielsweise: „Es ist ein Swimmingpool hinzu gekommen.“ Oder „Es liegt ein Mehrverbrauch vor.“ Nicht im System berücksichtigt ist die wichtigste Fehlermeldung. „Es wird eine unzutreffende Verbrauchschätzung hiermit korrigiert.“ Haha. System- und Programmierlücke: Bitte schön, Berliner Wasserbetriebe, dies nachholen – es fällt unter Verbesserungen durch Kundenvorschläge. Als Preis gewinnen wir eine Flasche Danziger Goldwasser. 100 Karat Gold.

Verneigt Euch tief und so weit es geht. Vor dieser herrlichen Majestät. Und soll Dein Kunde König sein, dann liebe…. (sinngemäß nach „Der Schwanenkönig“, Gruppe Karat)

Warum das Szenario „Unzutreffende Verbrauchschätzung nachträglich korrigieren“ nicht ebenso abgebildet ist im Vorratspaket vorkommender Szenarien, bleibt tatsächlich unerfindlich. Dass man hierfür auf einen ärgerlichen, abweichenden Schrift- und Formelweg verwiesen wird, ist nicht verständlich.

Schon bald dürfte eine zweite Flasche Danziger Goldwasser fällig werden. Hicks.

Der Coup an und für sich aber ist heute Anlass für diesen neuen Blogbeitrag: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) können derzeit keine richtigen Rechnungen stellen, wenn eine Verbrauchsschätzung auf den 31.12. vorgenommen wurde und das Ergebnis dieser Schätzung bereits bezahlt ist. Kunden mit Sepa-Lastschrift-Einzugsermächtigung haben also zu schnell bezahlt. „Hätten sie nicht gezahlt, weil BWB sich das abgebucht hat, wäre die Richtigstellung der Rechnung kein Problem,“ sagen die Mitarbeiter. Der Programmfehler bei der Darstellung berichtigter Rechnungen tritt also nur bei pünktlichen Zahlern auf. Aha.

„Wie lange muss ich noch warten auf eine richtige Rechnung,“ frage ich? Die Mitarbeiterin sagt, sie könne das nicht sagen. Sollte es wider Erwarten heute oder morgen eine Nachricht geben, dann würden sich die Mitarbeiter alle zusammen eins fix drei an alle offenen Vorgänge machen und diese sukzessive abarbeiten.

Der Future Trend des Tages:

Warte auf elektronische Post von den Berliner Wasserbetrieben und beobachte mal genau, wie lange ein solch großes Unternehmen braucht, um eine offenbar falsche Mehrwertsteuerberechnung bei solchen Fällen umzuprogrammieren.

Berliner Wasser? Fällt derzeit nur zuverlässig in großen Mengen vom Himmel.

Alles klar.

Wir bleiben gespannt.

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