„wir geben die o.g. KVA ohne Präjudiz frei. Bitte lassen Sie uns die Originalrechnungen zukommen.“ (aus der Email der Versicherung, drei Angebote betreffend)
Etwas ohne Präjudiz freigeben, das ist eine zumindest „merkwürdig anmutende“ Formulierung. Oder nicht?
Präjudiz
Substantiv, n
Kasus | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | das Präjudiz | die Präjudizien |
Genitiv | des Präjudizes | der Präjudizien |
Dativ | dem Präjudiz | den Präjudizien |
Akkusativ | das Präjudiz | die Präjudizien |
Silbentrennung:
- Prä·ju·diz, Plural: Prä·ju·di·zien
Bedeutungen:
- [1] eine vorgefasste Meinung
- [2] eine Gerichtsentscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist
Aber was meinen die denn damit? Ist jetzt nicht hochgradig wichtig und sollte ich da irren, würde mich eine Schließung der vorhandenen Bildungslücke ehrlich interessieren! Für mich klingt es so ähnlich wie z.B.: „Wir geben es unverbindlich frei!“ Das wäre widersprüchlich, oder? Einen Kostenvoranschlag ohne Präjudiz freizugeben, das klingt ein Stück weit wie eine Drohung, derartiges dürfe sich nun aber nicht wiederholen und künftig werde man anders entscheiden? Was ist wirklich gemeint? Der Mann hat jetzt die Frage: Mal sehen, was er antwortet!