
Hinter dem Phänomen »fremdschämen« steht ein Einfühlungsprozess, in dem eine Person A sich an Stelle einer anderen Person B schämt. Person B ist sich der schämenswerten Situation nicht bewusst, Person A aber durchaus. Aus dieser peinlichen Berührtheit für die Situation, in der Person B sich unwissend befindet, schämt sich Person A also stellvertretend für diese. Hierbei soll der Akt des Fremdschämens nicht als eine altruistische Leistung angesehen werden. Stattdessen fühlt sich Person A eher unfreiwillig beschämt, da solche Situationen meist aus dem sozialen Rahmen fallen und erst dadurch die Fremdscham ausgelöst wird. Wichtig ist, dass das Phänomen der Fremdscham kein (teil-)automatisierter Prozess ist, so wie es bei der klassischen empathischen Einfühlung ist. Bei letzter greifen verschiedene Bewusstseinsstufen ineinander: von der rein biologischen, unvermittelten, unbewussten Aktivierung einfühlender Spiegelneurone bis hin zum bewussten internen Nachspielen von gesehenen sozialen Situationen inklusive ihrer Bedeutungsdimension. Fremdscham ist genau so ein Nachagieren, ist also immer ein bewusster Prozess, in dem Brüche zum sozial Verhandelten, dem sozial »Normalen« und damit der Norm festgestellt und deren Konsequenzen prospektiv durchlebt werden.“ (Quelle: Nadia Zaboura, Kommunikationswissenschaftlerin, Buch „Das empathische Gehirn„)
So weit, so gut. Rechtsanwalt Hoenig berichtet hier sinngemäß von folgendem:
Beispiel 1 für Fremdschämen: Ein Staatsanwalt will -summa summarum- sieben Anklageschriften verlesen und findet sechs davon nicht. Er benötigt ‚Überstücke‘, das sind Kopien der Anklageschriften, die aus organisatorischen Gründen in der roten Strafakte ‚zur freien Verfügung‘ für schusselige Staatsanwälte liegen. Unterhaltungswert des Berichts ‚Hier herrscht Ordnung‚ sehr hoch.








