Sein Sohn sagt über ihn, er sei ‚der alte Haudegen‚. Heut will er wieder einer sein. Das Prozessthema ist ‚Spiel mir das Lied vom Tod.‘ Die Beklagten sollen heute hingerichtet werden. Jedenfalls hinsichtlich ihrer illegalen Büronutzung.
Die Sache war zunächst beim Amtsgericht, doch da ging der Schuss gleich nach hinten los. Der Amtsrichter fand den Stoff nicht schwierig und die Klage Unsinn. Er wies sie gleich ab. Eine absurde Klage. Sie sei eine Contrahage aus ganz anderen Gründen gewesen, berichtete gesichtspunkte.de im April 2009. Der Fall ist nicht so schwierig. Dem Landgericht reicht es aus, wenn einer von drei Senatsrichtern den Fall allein löst. Er ist nicht weit ab angelegt vom wohnungseigentumsrechtlichen mainstream. Dass derartiges überhaupt eingeklagt wird, ist unter Fachleuten mit Begriffen wie ’sinnlos‘ besetzt, eine Art Rohrkrepierer.
Die Kellerräume, deren Nutzung die Beklagten zu unterlassen hätten, sind auch weiterhin nur in begrenzten Rahmen nutzbar, nicht dauernd, nicht rund um die Uhr. Das will auch niemand. Das reicht den Klägern jedoch nicht aus, sie wollen, was dort stattfindet, komplett aus dem Haus verbannen. Das Prozessziel der Kläger ist in hohem Maße emotional und kaum sachlich überprüfbar. Sie wollen jemanden bestrafen, der es ihnen nicht wert ist, den sie niemals ernstnehmen werden. Sie werden jetzt einen Platzverweis gerichtlich durchsetzen, bzw. sie versuchen das. Raus aus dem Haus, fort, schließt die Pforten, beendet die Illegalität. Die Kläger bilden sich ein, sie könnten Gerichte und Behörden mit ihrer Auffassung beeindrucken. Die sind genervt.