Stalking: Hausverwalter werden von Berufs wegen gestalkt…

Stop Stalking - Nachbarn

Stop Stalking - Nachbarn

Der Online-Redaktion von gesichtspunkte.de wurde folgender Fall berichtet:

Ein Hausverwalter wird von einem gescheiterten Wohnungseigentümer persönlich gestalkt. Die Sache fängt sehr viel früher an – vor 10 Jahren. Der Hausverwalter übernimmt 1998 die Verwaltung eines Hauses in Berlin-Kreuzberg. In diesem Haus kommt es zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten, weil ein Dachgeschoss-Ausbauer versucht, die übrigen Wohnungseigentümer mit einer gerichtlichen Klagewelle zu überziehen. Das allerdings gelingt ihm eher nicht.

Diesen Wohnungseigentümer nennen wir Asyl Drahtfrosch (* Name geändert). Warum er Asyl nimmt, das ist eine andere Geschichte. Wir erzählen hier die uns zugetragene Geschichte. Forderungen, die er nach Scheitern seines Ausbauvorhabens gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtet, haben weder Hand noch Fuß. Seine Zahlungsverweigerung, Wohngeld an die Verwalterin zu zahlen, führt zu Zahlungsklagen der Wohnungseigentümer gegen ihn. Schließlich muss die Verwaltung die Zwangsversteigerung der Einheiten beantragen und sie werden unter Zwangsverwaltung gestellt.

In einer von ihm ausgehenden Klagewelle kämpft er gegen „den Rest der Welt“. Als Feinde und Gegner hat er sich alle weiteren Wohnungseigentümer der Anlage ausgesucht, aber insbesondere den Verwalter. Dieser ist der Feind in „seinem Haus“. Dabei hatte er diesen Verwalter einst ausgesucht, als die Wohnanlage mit rund 30 Einheiten mit 150.000,- Deutschen Mark Wohngeldschulden zu kämpfen hatte. Der Verwaltungsbeirat der Wohnanlage bekommt denunziatorische, vollkommen haltlose Schreiben über das verbrecherische Treiben dieses Verwalters. Die 57 Punkte einer gerichtlichen Befassung damit werden vom Verwaltungsbeirat gewissenhaft aufarbeitet: Es bleibt nicht eine Frage offen.

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Stop stalking: Wenn Nachbarn stalken, sind massivste Gegenmaßnahmen richtig und zielführend

 

Stop Stalking - Nachbarn
Stop Stalking – Nachbarn

Zitat Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ (Sponti-Spruch, Berlin, frühe 80-er Jahre)

Wenn Nachbarn stalken, sind konkrete Abwehrmaßnahmen zu treffen. Die große, weite Welt des Internet ist voll von Berichten über Stalking. Auf Twitter ist die Suche danach ergiebig. Gegen die obsessive Verfolgung und Nachstellungen von Stalkern ist die vom ehemaligen New Yorker Bürgermeister Rudolph Guliani einstmals eingeführte Null-Toleranz-Politik ein richtiger, zielführender Schritt. Mit aller Härte ist dem Stalker klar zu machen, dass sein auf Freiheitsberaubung gerichtetes Tun nicht akzeptiert wird und sämtliche legalen Schritte hiergegen ins Feld geführt werden.

Wichtig ist: Gegen Stalking sind nur und ausschließlich legale Mittel anzuwenden. Auch wenn die Justiz das Problem in Deutschland erst seit kurzem als Straftatbestand eingeführt hat, hat der Betroffene keine anderen Möglichkeiten als beispielsweise diese:

* Strafrechtliche Anzeige des Stalkers

* zivilrechtliche Schritte bei Gericht, eventuell gleich aus mehreren Rechtsgründen, selbst wenn hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Gerichte Stalking nicht besonders gut kennen und scharf abwägen müssen zwischen der Freiheit eines Menschen (selbst wenn dieser ein Stalker ist) und dem Schutzbedürfnis eines Opfers

* gezielte Information der Öffentlichkeit, der Nachbarn, Freunde, der Umgebung. Hierzu kann beispielsweise in Zeiten des Internets durchaus gehören, seine Beobachtungen in Form von digitalen Tagebüchern (Weblogs) zu veröffentlichen. Hierbei ist streng auf die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu achten. Auch Stalker genießen strafrechtlich ein Grundrecht auf eine „Unschuldsvermutung“. Für die mit Folgen für die persönliche Freiheit maßgeblichen Sanktionierungsmöglichkeiten ist in Deutschland ganz allein der Staat verantwortlich. Beachte: Ein Stalker verfolgt sein Opfer permanent und weiß auch 100%.-ig Bescheid darüber, auf welchen Websites sich sein Opfer regelmäßig betätigt. Wenn das Opfer daher Beschreibungen absurden Täterhandelns oder Darstellungen einer befremdlichen Realität eines Stalkers in dezidierter Weise abgibt, dann fühlt sich der Stalker bereits wieder erneut als Opfer seines Opfers. Denn er kann den Gedanken nicht ertragen, dass Menschen ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben, wenn sie gezielt darstellen, wie absurd, negativ und unvollkommen das Leben eines Täters für sie ist. Eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit -selbst wenn aus Persönlichkeitsrechtserwägungen konkrete Namensnennungen zu unterlassen sind- folgt daher beispielsweise folgende Maxime gesunden Menschenverstandes: ‚Es ist besser, von der Wahrheit verletzt, als von einer Lüge getröstet zu werden.‘ (Khaled Hosseini, „Der Drachenläufer“, Berlin-Verlag 2003)

Stalker sind Menschen, die psychische Probleme haben, denen es menschlich in ihrem eigenen Leben nicht gut geht. Sie sind verzweifelt oder sie fühlen sich in krankhafter Weise im Recht. Sie bekämpfen andere Menschen, denen sie unbewusst das vermeintliche Lebensglück neiden oder von denen sie glauben, dass sie sie verletzt haben. Sie bekämpfen insbesondere auch die freie Meinung anderer Menschen, da diese distanziert sein kann und entgegengesetzt. Ihr Ziel ist die Veränderung ihres Opfers mit Mitteln seelischer, psychologischer oder (sogar) körperlicher Gewalt. Wenn das Opfer daher Angst vor dem Stalker hat, fühlt sich der Stalker am Ziel. Dabei überschreiten sie Grenzen des gesunden Menschenverstandes. Wenn ein Stalkingopfer einen Stalkingtäter darum bittet, derartiges zu unterlassen, fühlt sich der Stalker insgeheim bestätigt. Er freut sich, dass seine Rechnung aufgeht. Er meint, den anderen erfolgreich niedergekämpft zu haben. In Wirklichkeit ist aber der Stalkingtäter nur emotional nicht in der Lage, mit dem Leid anderer Menschen zu empfinden, Rücksicht zu nehmen und selbst zurückzustecken. Der krankhafte Erfolg des Stalkers besteht bereits darin, selbst vom Opfer wahrgenommen zu werden. Schon das allein reicht ihm aus, um sich selbst besser zu fühlen. Der Täterkreis ist von den Forschern zum Thema Stalking in sechs wesentliche Tätergruppen unterteilt worden.

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Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

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Ernährungsumstellung und was man damit bewirken kann…

Positionen
Mehr Fisch essen....

Mehr Fisch essen....

Es liegt doch auf der Hand: Wer sich gesund ernährt  hat mehr vom Leben. Und wer gute gedankliche Leistungen auf den Weg bringt, kann sich auch in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht nicht wie ein ‚Narr‘ nach ‚Eulenspiegel’scher Manier‘ verhalten. Dass es wohnungseigentumsrechtliche Narren zuhauf gibt, die tagtäglich Gerichte mit dummem Zeugs beschäftigen, ist bekannt und daher auf diesem Weblog weder eine Sensationsmeldung, noch in Abrede zu stellen. Wer mit ‚Narren‘ regelmäßig zu tun hat, verspürt auf Dauer  zunehmend abnehmend Freude daran, wenn ‚Narren‘ Anträge verfassen, um auf den Höhepunkt eines künstlerisch wertvollen, inhaltlich aber nutzlosen ‚Theaterauftritts‘ hinarbeiten. Es gilt, Wirrungen in den narrenhaften Gedanken und Vorstellungen therapeutisch aufzuarbeiten oder auch schlicht ‚zur Sprache‘ zu bringen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der bearbeitende Richter den Kläger fragt: ‚Was wollen Sie eigentlich damit bezwecken?‘ Der Richter hat dann so ein inneres Gefühl, dass was in Schriftsätzen steht, nicht das ist, was dahinter (in Wirklichkeit) steht.

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Verfahrensbericht: Eine ‚Contrahage‘ wegen Wohngeld…

Was bitte ist eine ‚Contrahage‚? Nachfolgend wird so eine im Prinzip erläutert.

Zeit für einen (weiteren) Verfahrensbericht aus der Dunkelkammer des Wohnungseigentumsrechts. Ein Verfahrensbericht ist auch ein Bericht über ein verfahrenes Verfahren. – Ein jüngerer Rechtsanwalt hat einen erheblich älteren Mandanten. Wir vermuten ‚Beratungsresistenz‘ des Älteren von beiden. Der jungsche Advokat mag talentiert sein auf anderen Gebieten. Nicht jeder Rechtsanwalt versteht auch was von Wohnungseigentum. Das ist eine andere Baustelle. Die Spruchkammer des Berliner ‚Amtsgerichts Irgendwo‘ hat so einen jüngeren Anwalt heute am Schlafittchen.

Ein Mandant ist ein Mandant und der bringt Penunse, Mücken, Flöhe, Kohle, kurz: Anwaltshonorar. Für Anwälte muss es auch auf eine ‚auskömmliche Gesamtbetrachtung‘ des Mandanten ankommen. Und wenn der Mandant schlicht verrückt ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht eine erquickliche, sprudelnde Geldquelle sein kann. Was soll’s?

Der jungsche Rechtsanwalt klagt jetzt namens seines Mandanten auf Unterlassung der Nutzung von im Untergeschoß befindlichen Kellerräumen als ‚Büro mit intensiver Nutzung‘ durch den Beklagten. In der Teilungserklärung der (kleinen) Wohnanlage befindet sich (aber) diese Regelung. Das stößt irgendwie sauer auf. Alle jetzigen und alle künftigen Wohnungseigentümer, so die entsprechende Klausel, erteilen schon jetzt ihre Zustimmung zu einer derartigen Nutzung. Fest steht auch, dass von irgendwelchen Bedingungen für eine derartige Zustimmung nichts ausgeführt ist. Jetzt werden Bedingungen aufgefahren, sogar gerichtlich. Es geht zur Sache…

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Stalking, Teil 2: Die Mieterin Lohsemann und Wut auf Briefkästen

Auszüge aus Erinnerungsprotokollen eines Hausbewohners: Alle Namen wurden wegen der Gefahr von konkreten Rückschlussmöglichkeiten verändert:

 …die Mieterin Frau Lohsemann (*) terrorisiert mich, seitdem ich eingezogen bin. Ich selber rede kein Wort mit ihr. Sie beschimpft und beleidigt mich, sobald sie mich sieht, läuft mir teilweise auf der Straße hinterher. In einem Fall habe ich sogar die Polizei rufen müssen, als sie nicht aufhörte, mir auf der Straße nachzulaufen. In sehr späten Nachtstunden (3.00 bis 5.30 Uhr) spielt sie häufig so laute Musik, dass ich immer wieder geweckt werde. Da die Ruhestörungen oft intensiv, aber nur kurzfristig sind, trifft die Polizei meist nicht rechtzeitig ein.

Stalking – ein ekelhaftes Phänomen…

Wer mit mehreren Menschen auf engstem Raum zusammen lebt, etwa in einem noch so kleinen Mehrfamilienhaus, muss sich darüber im Klaren sein, dass sein eigenes Leben ‚öffentlich‘ ist. Ureigentlich hat jeder Mensch ein Recht auf unverletzte Privatsphäre. Eine kleine Kaste von besonders widerlichen Menschen aber späht andere ständig aus. Dies nennt man Stalking. Der verstorbene Berliner Sänger Heiner Pudelko texte dazu einst:

Doch hinter der Gardine, da hat sich was bewegt, ich glaub, es war im ersten Stock. (Heiner Pudelko, 1985 ‚Lass mich rein‘

Pudelko konnte es in kurze, treffende Worte fassen.  Hinter der ständigen Ausforschung anderer Leute Leben stecken meist eigene, große psychische Störungen und Schwierigkeiten. Der stalkt oder schlicht auch nur Helfershelfer eines Stalkers spielt, hat oft selbst ein ganz verzweifeltes, einsames Leben und kann infolgedessen zwischen wichtigem und unwichtigem Tun kaum noch unterscheiden. Auch ist ihm Respekt vor seinem Opfer, das er erniedrigen und am liebsten vernichten möchte, vollkommen fremd. Er insistiert und insistiert. Und in einer von außen als Pedanterie wahrnehmbaren, ständigen Anklagehaltung über das verpfuschte Leben seines Stalking-Opfers liegt im wahren Kern nur ein seelisches Selbstbild seiner selbst vor. Gefährlich sind vor allem ‚mächtige‘ Stalker mit Geld und Macht: diese binden Hörige, Abhängige, Weisungsempfänger, ja, ganze Firmen in die Stalkingmaschine mit ein – sogar bis zum finanziellen Ruin. Häufig anzutreffen: alte Patriarchen, oft schon über 70 Jahre alt, und ihre Stalkingmethoden sind Lebenssaft, Treibstoff und Antrieb, Lebensenergie, die ihre ganze Familie mit in die Stalking-Handlungen einbinden. Wenn dieser Personen-Spezies ein wirksamer Schlag entgegen gesetzt wird, fallen sie von einem auf den anderen Tag ins eigene Grab und versterben. Und auf dem Grabstein möchte man lesen: ‚Er lebte aus der Energie seiner Opfer‘.

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