
Die Versammlung in Berlin-Spandau ist sich fast einig. Die Jahresabrechnung datiert vom 30.04.09 und heute soll über ihre Genehmigung beschlossen werden. Herr Mupfinger (* Name geändert) ist extra aus Frankfurt/Main angereist, ICE, Bahnhof Spandau, ab zur Versammlung. Er ist pünktlich angekommen. Der Verwalter nicht. Die Straßen von Berlin sind entlang der Anreisetrasse verstopft gewesen. Doch nun ist -etwas verspätet, uhrzeittechnisch- die Jahresabrechnung 2008 auf der Agenda. Der Wohnungseigentümer Seins (*) meldet sich zu Wort und ‚ich habe da mal eine Frage.‘ Er fragt: ‚Ist der Verwaltung eigentlich bekannt, dass der Wohnungseigentümer Salli (*) seine Heizung aus dem vierten Obergeschoß in das fünfte (Dach-)Geschoss hinein verlängert hat. Die Heizkostenabrechnung sei daher falsch, denn die Heizfläche habe sich erhöht und auch die beiden neuen Heizkörper im Dachgeschoß seien sicherlich noch nicht mit Heizkostenverteilern ausgestattet. Die Verwalterin fragt noch einmal genauer nach: Es stellt sich heraus, es seien dort tatsächlich zwei neue Heizkörper installiert worden und die Heizfläche habe sich den physikalischen Gesetzen über Ausdehnung von Wärme entsprechend vergrößert. Das sei so Ende September passiert.
Die Verwalterin weist darauf hin, dass die Jahresabrechnung hierdurch nicht berührt sei. Denn die Änderung von Verteilungsschlüsseln sei ein Projekt Zukunft. Richtig. Man müsse sehr wohl dieses im Protokoll erfassen und bearbeiten. Es sei jetzt nachzuhaken. Dem Wortführer Herrn Seins gegenüber äußert die Verwalterin, er möge nun seinerseits den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren, denn das geforderte Aufmaß von fünf Dachgeschoßwohnungen, die seit ca. 1990 ausgebaut worden seien, liege nur seinerseits noch nicht vor, obwohl längst alle Fristen verstrichen seien. Die WEG genehmigt erst einmal die Jahresabrechnungen. Das Thema ‚Vermessung von Wohnungen zur Abänderung von Verteilungsschlüsseln‘ stehe etwas später, erst unter TOP 03 auf der Agenda der heutigen harmlosen Tagesordnungspunkte.



