In der Kundenbeziehung eines WEG-Verwalters gilt das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Aus einer Email an verschiedene Wohnungseigentümer:

ZitatAnbei Rechnungsvorgang, bereits durch Architekt geprüft an sechs weitere Augen mit der Bitte um weitere Freigabe durch vier Augen….Danke. Frau Xy nimmt die Freigabe entgegen und weist dann den Rechnungsbetrag an.“

So oder so ähnlich laufen eine Vielzahl von Vorgängen in einer Art fast automatischem workflow.  Ein Architekt hat die Handwerkerrechnung geprüft. Er gibt sie in einer Weise frei, die Prüfvermerke enthält. Die dann übersendete Handwerkerrechnung (mit Prüfvermerk) gibt der Verwalter -sicherheitshalber- noch einmal an „dazu berufene Wohnungseigentümer“ (der Anlage in Zehlendorf) weiter. Denn mehrere Augen sehen mehr als nur zwei, die sich anschicken, Rechnungen zu bezahlen. Sicherheit durch Transparenz.

Diese Rechnung wird angewiesen aus innerlicher Akzeptanz, aus der Mitkenntnis (mehrerer) relevanter Miteigentümer und mit einem guten Gefühl, dass sie nun bezahlt wurde. Am Ende dürfte da auch ein Handwerker sein, der mit seiner Kundin und ihrer guten und gewissenhaft anmutenden Zahlungsmoral positiv angesehen wird. Alle sind zufrieden. Nichts lief versehentlich, nichts geschah ohne Mitwissen relevanter, freiwilliger Teamworker.  Ein ganz anderes Beispiel.

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Fotoserie des Tages: Messiewohnungen können schlimm aussehen, (Foto-)Tagebuch eines Verwalters

gesichtspunkte.de hatte kürzlich erstmals über das Problem von Vermietungen an Messies berichtet. Der Ursprungsartikel findet sich hier.

Hier einmal eine Galerie mit fünfzehn Fotos (klein), damit man mal einen Eindruck gewinnen kann, wie eine solche Wohnung aussehen kann. Die Fotos wurden von Herrn Klaus Gotthal im Außendienst gefertigt. Aus Gründen des Datenschutzes geben wir keine weiteren Angaben dazu, wo sich die Wohnung in Berlin-Kreuzberg genau befindet. Inzwischen ist aber der Messie dort raus, die Wohnung wurde renoviert. Mit ganz erheblichen Kosten, auf denen der Vermieter irreversibel sitzen geblieben ist.

Es stellt sich die Frage, ob die Forderung gegenüber dem Gesetzgeber, Messietum zum fristlosen Kündigungsgrund expressis verbis zu erheben, ein Ausdruck sozialer Kälte ist?

Sorry about that.

(Einfach aufs erste Foto klicken und dann immer rechts auf weiter gehen, warum das hier so ein bisschen auseinandergezogen dargestellt wird, who knows?)

Eine Geißel der Menschheit ist Zwangsvollstreckungsmissbrauch… von der Made im Speck

Prognosen

Ein ungenannt bleibender Wahrsager flüsterte uns seine Prognose zu, damit wir besser im Bilde blieben, wie die Sache weiterginge.

Dies Leben ist eines der härtesten. Es geht ums Überleben in einem auskömmlich gestalteten Sozialstaat weitgehender Ausprägung und um Schlupflöcher, Nischen, unbekannt bleibende Wissensstände. Ein Zwangsvollstreckungsschuldner treibt seinen Schabernack mit „Gott und der Welt“. Wie viele Leben hat ein Mensch, der ums Überleben kämpft? Wie viele Köpfe? Wie viele Gesichter? Die unbestechliche Antwort: viele, sehr viele.

Er hat seine Miteigentümer gravierend geschädigt. Sie haben Forderungen gegen ihn in einer sechsstelligen Größenordnung, allein weil er sein Wohngeld nie gezahlt hat. Dass er dafür verklagt werden musste, liegt auf der Hand. Und nun kann man sich mit den Schuldtiteln über Tausende EURO Wohngeld z.B. das Wohnzimmer tapezieren. Die Forderungen sind uneinbringlich, jedenfalls derzeit. Er wohnt kostenfrei, seit Jahren. Beteiligt sich nicht an den Kosten, die er selbst verbraucht für Wasser, Hausstrom und Heizung. Auch nicht an allen anderen Kosten. Das zahlen jetzt diejenigen mit, die seinen Ausfall refinanzieren müssen. Als Wohnungseigentümer sind sie, die restl. dreißig anderen Eigentümer einer Wohnanlage in Kreuzberg, mit diesen „ausfallenden“ Kosten gestraft. Sie -die anderen, der Rest- müssen jeweils das Defizit ausgleichen, dass er hinterlässt. Es sind jährlich allein mehr als 10.000,- EUR. Hinzu kommt: er hat jahrelang alles, was die anderen beschlossen, gerichtlich angefochten. Dazu hatte er zwar kein Recht, aber das störte ihn nicht. Das alte Wohnungseigentumsgesetz machte es ihm leicht. Er konnte ohne Anwalt klagen, und verloren hat er sie alle, diese Verfahren, die stets ausgehen wie das Hornberger Schießen. Der Antragsteller verliert, eine Erstattung eigener Rechtsanwaltskosten erfolgte regelmäßig nicht. Und selbst, wenn man das neue Recht schon gehabt hätte. Dann hätte man zwar einen Titel bekommen, wonach der Unterlegene die eigenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nur hätte er sie nicht bezahlt.

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Foto des Tages: Der besorgte Hausbesorger schaut auch hinter die Kulissen

Foto des Tages: Irgendwo in Kreuzberg (Foto: André Pederzoli)

Foto des Tages: Irgendwo in Kreuzberg (Foto: André Pederzoli)

Der Herr Hauskommissar ist Bestandteil der ’nationalen Eingreiftruppe‘ einer namentlich ungenannt bleibende Hausbesorgungs- und Hausreinigungsfirma. Und die Zusammenarbeit mit ‚den Jungs‘ ist immer wieder erfreulich. Er -der Kommissar Saubermann- war in Berlin-Kreuzberg, in welcher Straße genau, spielt keine Rolle. Gerüchteweise wurde uns bereits von Eigentümerseite zugetragen, ‚die Jungs‘ seien am Großreinemachen. Das ist so ein Turnus, der je Objekt unterschiedlich oft pro Jahr anfällt. Wir hatten noch eingewendet, nix dagegen, wer selbständig arbeitet, den soll man dafür nicht kritisieren. Wer nachdenkt, nachdenken kann, ist schließlich klar im Vorteil gegenüber Andersdenkenden bzw. nicht Denkenden, die man also ständig an schubsen, motivieren und auf den Weg bringen muss. Das ist hier eindeutig nicht der Fall, der Kommissar fürs Haus und sein Stellvertreter, aber auch umgekehrt, sind Mitdenkende im Kreise der gewissenhaft Gebliebenen. Der Alltag ihres Berufs hat sie noch nicht geschliffen und gleichgültig gemacht.

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Positionen: Compliance ist ein schickes Fremdwort mit tiefgehender Relevanz für den Alltag

Positionen

Compliance

Compliance

Das Fremdwort „Compliance“ hört sich erst einmal schick an. Doch es hat eine tiefgehende Bedeutung. Wikipedia erklärt uns das Wort in betriebswirtschaftlicher Hinsicht auszugsweise wie folgt:

Zitat In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance bzw. Komplianz verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes, in Unternehmen zu bezeichnen. Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Maßnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein. Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen kriminelle Handlungen (z. B. Betrug), Finanzsanktionen, Marktmissbrauch, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Geldwäsche oder zum Datenschutz eingehalten werden.“

Mitarbeiter von Hausverwaltungsgesellschaften haben mit diesem Begriff beruflich zu tun, oder mit anderen, früher verwendeten Begriffen, die auch bekannt sind: Es geht um Betrug, Bestechung, unredliches Geschäftsgebaren. Derartiges ist in vielerlei Hinsicht denkbar:

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Die Dinge sind im Fluss, oder zerfliessen sie nur? – Von Rathäusern und Internetauftritten in Berlin

Ich selbst - 1986 - IX. Parteitag der SED in Ost-Berlin

Ich selbst - 1986 - IX. Parteitag der SED in Ost-Berlin

(Hinweis: Foto und Bildunterschrift sind nicht echt, diese Art Fotos findest du hier)

Wir kennen seit langem das Internetportal berlin.de. Und wir haben immer wieder auch mit den Bezirksmolochen in unserer tagtäglichen Arbeit zu tun. Große Behörden sind sie, die Rathäuser von Berlin. Nach der Bezirksreform sollte es ja so sein, dass durch die Zusammenlegung zu neuen, größeren Verwaltungsbezirken Synergieeffekte entstehen. Aus Friedrichshain und Kreuzberg wurde nun Friedrichshain-Kreuzberg. Hat eigentlich irgendjemand mal ausgerechnet, wie viel Geld dieser Bezirk einmal für die Gestaltung eines komplett anderen Webauftritts außerhalb von berlin.de ausgegeben hatte, bevor offenbar bezirksübergreifend entschieden wurde, die Rathäuser Berlins in eine Nische der Website berlin.de zu verorten?

Auch neue Wappen mussten mit der Bezirksreform her. Das hat auch Geld gekostet. Und dann so ein Modernisierungsdruck auf dem „Unternehmen Verwaltung“ (Frankiermaschinenaufdruck). Be Berlin, heißt es, aber Berlin ist nicht nur arm, sondern auch sexy. In kaum einem Adressdatenbestand wie dem der Berliner Verwaltungen muss der arme Verwalter fremder Mehrfamilienhausgrundstücke ähnlich viel rumfuhrwerken, wie in den Kontaktdaten der bezirklichen Rathäuser.

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Summ, summ, summ – Bienchen summ herum!

gemeine Wespe

gemeine Wespe

Nein, nicht Bienchen, sondern Wespen sind gemeint. Die Wohnungseigentümerin wohnt im Dachgeschoß in Kreuzberg. Seit geraumer Zeit fliegen oben in der Holz-Außenverkleidung über ihrer Terrasse Wespen in großer Anzahl ein und aus. Das nervt. Sie weist gleich darauf hin, es sei äußerst schwer, da ran zu kommen. Man müsse dazu aufs Dach. Gut, sagt der Verwalter, kein Problem. Wir haben ab und zu einen Industriekletterer, den fragen wir mal. Der Industriekletterer sagt in seiner Stellungnahme

Zitat ich habe mit Frau Sommer (* Name geändert) gesprochen und sollte mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wespennestbeseitigung zu koordinieren. Ich
kann das Ding entfernen, allerdings nur mit Unterstützung des Schädlingsbekämpfers. Ohne entsprechende Schutzkleidung geh ich da nicht ran. Hatte letztes Jahr das Vergnügen innerhalb von wenigen Sekunden mindestens 30 Stiche zu erhalten, als ich versehentlich beim Efeurückschnitt in ein Nest getreten bin. Lange Rede kurzer Sinn, ich machs, aber eben nur im kombinierten Einsatz. Haben sie einen Schädlingsvernichter an der Hand?“

Ich sehe direkt nach: Nein, an der Hand habe ich tatsächlich keinen Schädlingsvernichter. Das bringt mich auf die Idee, im Datenbestand der Hausverwaltung nachzusehen. Natürlich finde ich gleich ein paar Schädlingsvernichter, in diesem Fall einen Berliner Bär. Mein Telefonat verläuft überraschend. Sie sagen, das sei kein Problem, ooopss, sie arbeiteten als Schädlingsbekämpfer auch mit moderner Teleskoptechnik und könnten daher grundsätzlich bis zu 10 m ‚über dem Kopf‘ arbeiten. Hört sich gut an. Außerdem besäße die Firma zwei Mitarbeiter, die ebenfalls als Industriekletterer ausgebildet sind. Wer sagt’s denn? Hab ich nicht gewusst. Also bekommt er den Auftrag. Der Industriekletterer ist diesmal raus, na dann ein andermal. Und ich nehme mir fest vor, die Website der Fa. Berliner Bär noch einmal zu besuchen und mir anzuschauen, ob dort tatsächlich so was drauf steht.

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Update: Die Haft wurde verbüßt. Wenn Wohnungseigentümer lieber in den Knast gehen….

Update

gesichtspunkte.de hatte vor ein paar Tagen über die Anordnung zum Haftantritt eines Wohnungseigentümers aus Kreuzberg hier berichtet. Nun steht fest: Der Schuldner, der sich weigerte, Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung in seiner Wohnung absperren zu lassen, hat die Haft angetreten und abgesessen. Die komplizierten Aufnahmebedingungen (wir berichteten) wurden offenbar richtig verstanden. Nun ist er vorübergehend wieder ein „freier Mann“, und auch schon wieder regelmäßig zu sehen, auch an ganz unpassenden Orten. Wie viel darf ein Schuldner einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Frechheit zumuten? Wie viel darf ihn die Justiz gewähren lassen? Wie viel Zeit hat so ein Mensch, sich nach Belieben wegsperren zu lassen, um danach weiterhin einer irgendwie unklaren Existenz nachzugehen? Solche Fragen sollen manchmal Verwalter den Betroffenen erklären, und klar ist, nicht auf jede solcher Fragen hat eine Verwalterin passende Antworten. Denn ein derartiges Fehlverhalten ist ja gerade eines, dass nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wie der berufliche Fachjargon es auf der juristischen Ebene häufig in „gut“ oder „schlecht“ (für die WEG-Verwaltung aller Wohnungseigentümer) kategorisiert.

Mit der Verbüßung einer Haftstrafe durch den Schuldner ist beim besten Willen noch nichts zu Ende gebracht. Denn die Haft war ja als Erzwingungsmittel angelegt zu erzwingen, dass der Schuldner sich dem Urteil des Amtsgerichts hingibt, dieses akzeptiert und dessen Umsetzung möglich macht. Das Mittel der ‚Haft‘ ist daher in den bürgerlichen Vorstellungen der ‚bürgerlichen‘ Welt eine äußerst weitreichende, drakonische Maßnahme. Das mag anderen anders gehen. Diese fassen es möglicherweise eher als eine ‚ganz neue, hochinteressante Lebenserfahrung‘ auf und in künftigen Stammtischgesprächen fragen sie triumphierend in die Runde: ‚Warst du schon mal im Knast?‘ Dann sei doch ruhig….‘

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Ein ganz und gar aussichtloses Unterfangen: Ohne Moos nix los! Zahlungsverweigerung total

Milchmädchenrechnung

Milchmädchenrechnung

Einige sagen über ihn, er habe seinen Verstand seit Jahren schon verloren. Er zahlt seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld und ist als Prozesshansel auf allen, rechtlich möglichen Gerichtsfluren der Welt zuhause, um nur ja den Beweis anzutreten, er sei im Recht. Wie viel das ganze schon gekostet hat? Und warum es überhaupt sein kann, dass einer wie er? Nun, das sind Fragen, die mit den Randbereichen rechtstaatlicher Ausfransungen zu tun haben. An angefransten Ecken des deutschen Rechts geht die Welt aufgrund ihrer überaus großen Fairness zugrunde. Auch ein Schuldner darf was sagen. Warum auch nicht? Aber was er mit System sagt und immer wieder, und auch über Jahre, das macht schließlich doch müde! Und es hat eine Art Eigendynamik. Der Schuldner trotzt und streitet wider seine Zahlungsbeitragspflicht, er konzentriert sich immer mehr auf sein rechtsstaatliches Tun, bis sein Tun schließlich zu einem wahnhaften Gerechtigkeitsdenken verbiegt, dass den eigenverantwortlich begangenen Fehlern vergangener Zeiten einfach nichts unrechtes mehr abgewinnen kann. Die anderen sind schuld, die Gläubiger. Sie haben ihn zu Unrecht verklagt auf Zahlung, und das fing schon im Jahre 2000 an. Und seit diesem Zeitpunkt hat der Schuldner sich immer für etwas ganz besonderes gehalten. Doch die Gemeinschaft hat sich das nicht gefallen lassen. Sie hat Gegenmaßnahmen ergriffen. Sie hat die Zwangsversteigerung der beiden Wohneinheiten beantragt und für die Zwischenzeit die Zwangsverwaltung.

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Die Ladung zum Antritt der Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist da! Haftantritt!

RechtlichesDer Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.

Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.

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