949/10: Bundesgerichtshof: Die Linkhaftung von Heise.de im Spannungsfeld der Kopierschutzbeknackten!

Bundesgerichtshof

Man muss schon den Mut, die Eloquenz und das moderne Draufgängertum bewundern, das die Website gesichtspunkte.de im direkten, konfrontativen Angriff der Musikindustrie Deutschlands insgesamt an den Tag legt, wenn es in dem hier erschienenen Artikel mutig, aber dennoch beherzt einen Hyperlink ausbringt! (Fazit dieses Artikels)

Nein, die Begründung des Bundesgerichtshofs liegt schriftlich noch gar nicht vor, da meldet der Branchendienst heise.de schon die Essentials einer neuen Entscheidung der obersten Richter. Die Entscheidung betrifft, kurz gesagt, das weite Feld der äußerst dämlich gehandhabten Linkhaftung in Deutschland. An hilfreichen Hinweisen fehlt es ja nicht, und dennoch sind so gut wie fast sämtliche Websites mit einem Urschleim des Hamburger Landgerichts aus 1998 impressumstechnisch zugetextet, oft ohne Sinn und Verstand. Schon unken Websites wie bspw. sheng-fui.de und machen sich einen Spaß draus, den Betreibern von Websites hohlbirnenmäßige Impressi (oder ist der Plural dann: Impressarios? …ho ho…) anzubieten. Das Beste überhaupt: die werden tatsächlich benutzt.

_seitentrenner Flugzeug

Jan-Philipp Theodor Freiherr von Schneidezahn

Jan-Philipp Theodor Freiherr von Schneidezahn

BMG Records GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainement (Germany) GmbH, Universal Music GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH – Antragsteller(innen) zu 1) – 8) in dem Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht München I lt. Antrag vom 10.02.2005 

Jan-Philipp Theodor Freiherr von Schneidezahn (* Name frei erfunden und deshalb nicht verlinkt), ständiger, akkreditierter Prozessberichterstatter am Bundesgerichtshof der Website gesichtspunkte.de, direkt entsendet nach Karlsruhe, sagte folgendes dazu definitiv nicht:

Wozu ist eigentlich ein Hyperlink im Internet da? Der Heise-Verlag betonte in seinem Plädoyer das Originäre einer Online-Berichterstattung darin sehen zu wollen, dass -anders als Printmedien beispielsweise- ein Hyperlink gesetzt werden könne. Ein interaktives Medium, wie das Internet, ist dann -vielleicht besser gesagt- kontextsensitiv. Wer einen Text liest, muss die Möglichkeit haben, zu einzelnen Kernaussagen eines Textes weiterführende Informationen andernorts nachzuschlagen. Das geschieht über Hyperlinks.

Ja, wo samma denn? (Ausruf unseres Prozessbeobachters am Ende der Hauptverhandlung)

Die klagefreudige Musikindustrie andererseits erwiderte, in den angegriffenen, auf heise.de erschienenen Bericht sei es um Kopierschutztechnologien gegangen und wer in diesem Zusammenhang einen Hyperlink zur Firma Slysoft (Hyperlink übrigens hier) setze, der wolle es im Ergebnis seinen Lesern nur möglichst leicht machen, Software zu erwerben, mit deren Hilfe Kopierschutzmechanismen der Musikindustrie umgangen werden könnten. Ach so, der Rechtsstreit stammt übrigens aus dem Jahr 2005 und Kopierschutz ist bei Musik inzwischen weitgehend akzeptiert ein Thema der Vergangenheit. Es mag also sein, dass der Rechtsstreit diesbezüglich wenig Zukunftsträchtiges entscheiden wird. Und allerdings ist folgendes ohne vollständige Begründung des Bundesgerichtshofs zwar äußerst interessant, aber kaum verwertbar und insofern muss man sogar gespannt bleiben, bis die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, schaut her, liebe Leute

„Denn grundsätzlich sei das Verlinken als Mittel der Berichterstattung zulässig. Habe der Link als äquivalente Fußnote der reinen Informationsbeschaffung gedient, spräche dies für seine Zulässigkeit. Anders sehe es aus, falls dem Leser lediglich die Beschaffung der illegalen Software erleichtert werden sollte.“ (Bericht auf heise.de)

Darüber hinaus muss man die -gelinde gesagt- lebensmüde Haltung dieser Website achten:

Man muss schon den Mut, die Eloquenz und das moderne Draufgängertum bewundern, das die Website gesichtspunkte.de im direkten, konfrontativen Angriff der Musikindustrie Deutschlands insgesamt an den Tag legt, wenn es in dem hier erschienen Artikel mutig, aber dennoch beherzt einen Hyperlink ausbringt! Wir müssen weiter beobachten, wann die Musikindustrie Deutschlands zum Gegenschlag gegen das Meinungsimperium der gesichtspunkte.de-Unternehmens- und Verlagsgruppe, Filiale Deutschland, ausholt. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

Nein, im Ernst, diesen Artikel hier, den möchten wir unseren Lesern als eine etwas ernsthaftere Befassung mit dem Thema durchaus empfehlen. Viel Spaß. Und schönes Wochenende.

Weblotse

2 Gedanken zu „949/10: Bundesgerichtshof: Die Linkhaftung von Heise.de im Spannungsfeld der Kopierschutzbeknackten!

  1. Pingback: Twitter Wochenschau: 2010-10-17 | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

  2. Pingback: 953/10: Linktipp: Die Kreuzberger Chronik zeichnet die Momente des dortigen Lebens nach! #Lesetipp | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.