#3290/25 #Positionen – Die Abschaffung eines funktionierenden Deutschlands – heute: BSR Orangen

Die Berliner Orangen! BSR

Die Berliner Orangen! BSR

Deutschland funktioniert nicht mehr. Aus und vorbei. Ein Beispiel aus der Gegenwart.

Das Müllproblem – Alle labern Müll – Besser wird nicht die Müllentsorgung, sondern das Behinderungsmanagement
(Mit kleinen Tablets auf den Müllwagen, wo das Personal angewiesen ist, Behinderungen zu dokumentieren, anstatt den Müll zu entsorgen)

Ein Systemkritik

In Schöneberg am Wartburgplatz parken viele. Immer wieder parken rücksichts- und gedankenlose Menschen Autos in der Grundstückszufahrt, wo der Bürgersteig abgesenkt ist. Parken verboten. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) holt paar Mal den Hausmüll-Großcontainer (1.100 L) nicht ab, genauer: Sie behauptet, die Grundstückszufahrt sei zugeparkt gewesen. Wer die örtlichen Verhältnisse kennt denkt, die haben einen Vogel. Oder mehrere.

Die Wegstrecke zwischen Müllgefäß (im Innenhof) bis zur Bürgersteigkante beträgt rechnerisch 24 Meter. Mitberücksichtigt ist die Wegstrecke von 5 m über den Bürgersteig. Transportgebühr 1. weist aus: „über 15 bis 30 m Entfernung“. Dieses ist die vereinbarte Regel. Von ihr wird jahrelang -schon immer- Gebrauch gemacht. Eine Wohnungseigentümerin hat sich an die BSR gewendet, um es telefonisch aufzuklären. Antwort: Wenn Sie erreichen wollen, dass wir Container weiterschieben, muss eine andere Transportgebühr vereinbart werden. Zum Beispiel: Die Transportgebühr 2 „über 30 bis 50 m Entfernung“. – Aha, die Lösung? – Nein.

Müllweg (Darstellung) Berlin Schöneberg #BSR #Müll #Behinderungsanzeige #Mängelmeldung

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Wenn der Weg 24 m beträgt, erspart die BSR ggü. dem härtesten wöchentlich bis zu 6 m – bezahlt werden bis zu 30 m. Die lassen wir uns jetzt anteilig gutschreiben. Wenn die Lösung darin besteht, weitere Transportwege zu realisieren, ist die Aufstockung Tarifklasse 1 auf 2 (bis zu 50 m) nicht angemessen. Hier ist ggü. den Tarifmodellen am Telefon in Ansatz zu bringen: Gesunder Menschenverstand. Hieran fehlt es immer. Man fragt sich, ob Menschen mit zu vielen Regeln schwachsinnig geworden sind. Regeln ersetzen in Deutschland schon immer das Denken und und für sich.

Wenn die Grundstückszufahrt zugeparkt ist, kann der 24 m-Weg nicht verwendet werden. Dieses wird mit mitgeführten Tablets durch die Mitarbeiter dokumentiert. Was den Tablets fehlt: Gesunder Menschenverstand. Den Mitarbeitern auch. Sie sind vorschriftenbesoffen. Sie wenden die Regeln gegen die Wirklichkeit an.

Nur mit Druck gibt die Zitrone Saft: Die Aussage ist korrekt: Um Saft aus einer Zitrone zu gewinnen, muss man sie quetschen. Um die Saftausbeute zu erhöhen und Spritzer zu vermeiden, kann man die Zitrone vor dem Auspressen mit leichtem Druck über eine Arbeitsplatte rollen, um die Saftkammern aufzubrechen, oder sie mit einer Gabel einstechen, um den Druck auf die Saftzellen zu reduzieren.

Erstens: Wenn ausnahmsweise eine Zufahrt zugeparkt ist, muss man (schon immer) alternative Wege suchen. Das war doch schon immer so. Wirtschaftlich vernünftig denkende Müllmänner fahren ihr Einsatzfahrzeug paar Meter weiter (hier ca. 4 bis 5 Meter). Der Entsorgungsfokus im öffentlichen Straßenland von zwei nebeneinander liegenden Grundstücken ist gemittelt. Die wirtschaftliche Vor- und Nachteile beider Entsorgungskunden ist nutzungsadäquat. Hä?

Die Einfahrt des Nachbarn ist eine Grundstückszufahrt, weil auf dem Grundstück Parkplätze und Garagen stehen. Dort parkt niemand die Zufahrt zu. Der Umweg des Müllmanns von 4 bis 5 m (ausnahmsweise), um unser Grundstück sachgerecht zu entsorgen, ist ohne andere Vereinbarungen zu leisten. Schwierigkeiten des Alltags sind nicht an einzelnen Kunden willkürlich festzumachen. Ausnahmsweise muss dieses hingenommen werden. Rechtshaberei und die Höherstufung auf weitere Regelwege ist nicht angebracht. Der Regelfall ist in unserem Beispiel 24 m, siehe oben.

Die BSR muss Personal in diesem Punkt fortbilden und wieder stärker anweisen, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten. Dieser Behinderungsscheiß ist abzustellen, er ist eine Ausrede. Einzelne Grundstückseigentümer haben keine Zeche in der Verlagerung von Kostenumlagen auf private Haushalte, wenn die Gründe im öffentlichen Straßenland zu suchen sind. Hierfür müsste -wenn dann- die öffentliche Hand einspringen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts weiß natürlich die Rechtsabteilung, dass da was dran ist.

Nicht nur für Müllmänner gilt: Es ist komplett sinnlos, binär zu denken. Nullen oder Einsen als Ja oder Nein zur Containerabholung sind unfaire, wirklichkeitsfremde, künstlich geschaffene Ausreden. Binäres Denken: Callcenter mit Tarifausreden, anstatt Mülltonnen abzuholen, Tariferhöhungen, weil Müllmänner eine zugeparkte Grundstückszufahrt nicht händeln können, Bullshit.

Unerträgliche Weltschmerzen von Hausverwaltern, sich mit Scheiß auseinanderzusetzen. Vorschriftenabsolutismus kennen wir nur von Entsorgungsunternehmen, die dem Land Berlin gehören. In Frage kommen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (auffällig, absolutistisches Monster) oder Berlin Recycling GmbH (weniger absolut, seltener). Die gesamte Privatwirtschaft kennt sowas gar nicht. Es spielt dort schlicht keine Rolle. Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften. Die Kernkompetenz der Orangen lautet Tonnen entsorgen. Punkt.

Labert keinen Müll.

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