3276/23 #Positionen – Bei Mausklick Anruf, Videocall und Marketingmaschine #Photovoltaik #Enpal

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Bewertung: 1 von 5 Sternen

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Im Zusammenhang mit der Nachrüstung von Bestandsimmobilien ist Enpal ein großer, relevanter Mitbewerber am Markt.

Dabei sind wg. des hohen Nachfragendrucks durch Kunden Engpässe an der Tagesordnung. Enpal verspricht, keine Materialengpässe zu haben. Hohe Verfügbarkeit. Dafür ist das Nachfrageraster von Websites wie zum Beispiel dieser (Link unten) engmaschig und formulartechnisch halbwegs präzise. Es soll Türen öffnen, das Formular auszufüllen, dabei hakt es jedoch einigermaßen unrund.

Das Solaranlagen-Magazin ist powered by Enpal.

Das Formular ausgefüllt, dauert es weniger als fünf Minuten, bis sich ein Vertriebsmitarbeiter (sicher meist kein Mitarbeiter, sondern ein freier) namens Enpal meldet und einen präzise eingeübten Marketingsingsang anhebt zu erzählen. Human stories. Im starken Fokus steht nun, einen Termin für einen Videocall zu verabreden, sodass im Rahmen eines ca. halbstündigen bis einstündigen Gesprächs Fragen abgeklappert werden.

Dabei sind die Fragen alle bereits beantwortet. Einen Termin dafür zu vereinbaren, lehne ich erstmal ab. Ich verweise auf meine Befassung mit dem Thema in den letzten rund 10 Jahren, in denen ich wirklich viel mit- und nachgerechnet habe. Ganze Excel-Tabellen mit zuverlässigen Wetterkurven, Erzeugungsprognosen habe ich schon aufstellt, Wetter- und Windlasten, Sonneneinstrahlwinkel inklusive. Wir könnten eine Anlage kaufen oder mieten oder auch nur eine Dachfläche vermieten, das sei alles denkbar. Jedoch muss sich das Angebot als kompetent herausstellen und nicht lügen, nichts verschweigen. Ich behaupte, kompetent genug zu sein, die Seriösität eines Angebots in der Tiefe durchdringen zu können.

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3275/23 #Positionen – Der Nazirechtsanwalt

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Hausverwaltunggegenrechts

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Der Sticker #Positionen müsste dunkelbraun sein. So geht die Räuberpistole.

Der Mieter ist Messi. Das ist der Hausverwaltung bekannt. Von Beruf Dachdecker, aber das liegt schon lange zurück. Seit vielen Jahren schimmelt er in seiner Wohnung. Weil es zu feucht ist. 2017 gab es einen Wasserschaden. 2020 gab es wieder einen. 2023 den nächsten. Er lässt niemanden rein. Nicht den Schornsteinfeger, der die Gastherme kontrollieren muss. Die hat er stillgelegt und verplomben lassen. Er heizt mit Strom-Radiatoren. Dafür sind die Elektroleitungen in der Wohnung ungeeignet, es kann zu Überlast kommen. Ein gerichtliches Verfahren auf Gewährung von Zutritt durch den Vermieter, um den Zustand der Wohnung zu protokollieren, vereitelt er von 2020 bis 2023. Das Landgericht gibt dem Vermieter schließlich recht und urteilt, der Mieter habe die Besichtigung des Zustands zu dulden und auch, dass Fotos angefertigt werden.

Zum Wasserschaden 2023 folgt wg. seiner Weigerung, Zutritt zu gewähren, schließlich die entscheidende, fristlose Kündigung. Der Mieter soll raus. Die Räumungsklage über geht er in Deckung und äußert sich nicht. Einen Tag vor der angesetzten Räumung stellt er einen Räumungsschutzantrag und behauptet, er habe von der Klage niemals Kenntnis erhalten. Sein Nachbar habe ihm vermutlich die Post gestohlen. Es folgen einige Räuberpistolen.

Der Mieter hat gegen das Versäumnisurteil Rechtsmittel eingelegt und widersetzt sich der Zwangsräumung. Im Schriftsatzwege wird nun gelogen wie gedruckt. Bzw. gelogen gedruckt. Nichts stimmt in den Schriftsätzen.

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