1997/14: Positionen: Auf dem Weg zum elektronischen Austausch von Dokumenten ist die #Telekom nicht im Rennen #Usabilitytest

Positionen

Telekom-Mashup - Herkunft: unbekannt

Telekom-Mashup – Herkunft: unbekannt

Ihre Vorteile als registrierter Kunde: keine

Alle wollen -der Umwelt zuliebe, sagen sie- auf papierene Rechnungen verzichten. Ich spiele heute Protokollproll und nachvollziehe, ob es sich lohnt, sich mit der telekom zu verbinden zu einer elektronisch gesteuerten Geschäftsbeziehung. Vorweg nur soviel: Ich konnte den Test nicht bis zu Ende durchführen. „Ein Leben lang, was heißt das schon, wie Wasser läuft die Uhr davon,“ sang der im Februar überraschend zu früh verstorbene Berliner Held Pete W. Bender. Seinem Gedanken ist das Lied des Tages hier weiter unten versprochen.

Die Telekom möchte auch, wie die anderen Großen, ihre Kunden elektronisch abwickeln. Mit oft hanebüchenen Webauftritten. Davon handelt dies Machwerk einer feindlich nein besser feindselig gestimmten Blogmacht. Dass sich da was ändert? Ach Quatsch.

Eigentlich hat das alles nur Vorteile, sagen sie. In Wahrheit sparen sie selbst Geld und Porto ein, denn das Versenden von elektronischen Rechnungen ist ein vollautomatisierter, computergesteuerter Vorgang. Um es Kunden schmackhaft zu machen, handfeste Vorteile, warum der Kunde sich dafür entscheiden soll. Wir reden als Geschäftskunden aus professioneller Vermutung.

Weiterlesen

1996/14: Kontoabstimmung: Marodierende Krimtartaren, Nebel des Grauens, von Herden, Hürden, Horden und Kleinkriminellen

Kontoabstimmung_klein

In einer Friedenauer Seitenstraße wohnt eine Frau, die Schwierigkeiten mit ihren Wohngeldzahlungen hat. Das eröffnet der Hausverwaltung Tür & Tor und macht rechtsanwaltliche Bearbeitung erforderlich. Forderungsmanagement.

Es geht um das Beitreiben der offenen Wohngelder. Inzwischen sind fünf (!) Verfahrensakten entstanden. Fein säuberlich war die Sache angedacht.

Was ist eigentlich das Problem, wenn man solche „Kunden“ hat? – Die Forderungen wachsen kontinuierlich an und die Verwaltung hätte gern Kontrolle darüber, in welcher Höhe (genau) „aus genau welchem Grund“ Forderungen bereits „ausgelagert“ wurden zu einem könnerischen Rechtsanwalt. Sagen wir: „Die Kundin hat 5.300,- EUR Schulden bei der WEG und welcher Betrag davon wurde wann bereits geltend gemacht mit rechtsanwaltlicher Forderungseinziehung? – So in etwa lautet die Grundfrage dieses Artikels. Antwort darauf nicht.

Weiterlesen