a) Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.
b) Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 – V ZR 44/09 – LG Koblenz AG Koblenz
„Die Berliner Luft im Vergleich zu anderen Städten bietet leckersten Geschmack, allerbeste Qualitäten um Paraden zu feiern und exklusive Feten die Massen sind jetzt da es hat Sie niemand drum gebeten früher ging´s in Berlin um Panzer und Raketen heute lebe ich im Osten zwischen Blümchentapeten“
Anruf: „Hallo, guten Tag! Ich interessiere mich für“ ….Stille….(Hintergrundgeflüster: …Reginaldstr…..), lauter: „den Laden in Reginaldstr.“ (* Straßenname verändert). Antwort unsererseits: „Guten Tag, wie heißen sie denn überhaupt?“ Antwort: „Isch, äh, Mehmet!“. Frage: „Was möchten sie denn dort machen, in dem Laden?“ Antwort: „Spielhalle“. Antwort unsererseits: „Oh, danke, aber eine Spielhalle machen wir dort nicht!“ Antwort Mehmet: „Oder Imbiss?“ Antwort unsererseits: „Nein, auch Imbiss nicht.“ Frage Mehmet: „Was machen sie denn da!“ Antwort Hausverwaltung: „Vieles, aber das gerade nicht, auf Wiederhören!“ (O-Töne eines Telefonats mit einem künftigenProblemmieter Bewerber um ein Ladenlokal in Reinickendorf, erfahrungsgemäß)
Nach der dritten, vierten Grenzerfahrung -speziell in obigem Objekt- sind wir „auf der Hut“ vor weiteren Traumtänzern wie diesen und werden an solche Existenzgründererfinder mit Sicherheit nicht ein weiteres Mal Gewerberäume vermieten, die diese mietvertraglich übernehmen, um dann sofort den monatlichen Mietzins schuldig zu bleiben. Irgendwann reicht’s, und all die Imbiss-, Spielhallen- und Wettbetreiber und Internetcafés von Mehmet, dem im Hintergrund der wirkliche Strippenzieher zuflüstert, was er sagen soll, werden bei uns nicht „bare Münze“. Sie sind gebucht auf „never comeback-Airlines“, setzt euch in den Flieger und kommt am besten nicht mehr zurück. Thema political correctness: Es ist okay, darüber zu berichten, dass es derartiges „als System“ einer bestimmten Sorte Berliner tatsächlich häufig wiederkehrend gibt. Inzwischen lassen wir in bestimmten Gegenden Berlins -und welche, bleibt hier unklar- Gewerbeflächen leer stehen, anstatt sie pro Woche zweimal an vermeintliche Existenzgründer mit obigen Gewerbeansichten rauszuwerfen! Never ever. Grrrrr….
Foto des Tages: Das Amüsemang (berolinisch für Amüsement) ist ganz auf unserer Seite. Der Aushang hängt am Zettelbrett und gibt eine bestechend einfache Möglichkeit preis. Ein kostenloser Versuch wird angeboten. Das musst du mal erlebt haben! Email reicht. Wo der Zettel in Deutschland Berlin hing, ist uns unbekannt. Auch, ob es sich um einen Scherz handelt? Allerdings ist der Fotograf recherchierbar (siehe unter Weblotse)