Der Bundesverband Deutsche Tafel treibt es auf den Tafelspitz

Der Kritiker - MRR

Der Kritiker - MRR

Relativ ätzend, kann man so sagen, berichtet das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe 40/2009 über die Geschäftspraktiken des Bundesverbandes Deutsche Tafel mit Sitz in Berlin-Mitte. Dabei wirbt der (gemeinnützige) Bundesverband mit dem Slogan ‚Die Tafeln – Essen wo es hingehört‚. Und baut nun mit Machtstreben potemkinsche Dörfer des Markenrechts gegen missliebige Mittbewerber auf. Statt Essen für Hilfebedürftige einzusammeln, vergehe sich der Bundesband und dessen Vorsitzender, Gerd Häuser, vor deutschen Gerichten in kleinliche, hochnotpeinliche Jurakriege gegen Mitbewerber um Wohltätigkeit (an noch mehr hilfebedürftigen Menschen). So DER SPIEGEL.

Bundesband Deutsche(r) Tafelspitz vs. Tafel

Bundesband Deutsche(r) Tafelspitz vs. Tafel

Als Beispiel führt DER SPIEGEL die Tiertafel (NL München) an, einen Verein, der kostenlos Futter an bedürftige Hundehalter verteilt. Im November ist die Kindertafel-Glockenbach dran. Das Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutsche Tafel, Gerd Häuser begründet das so:

Zitat Wir haben keine andere Wahl. Wenn wir nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgehen, riskieren wir unseren guten Namen.“ (Quelle: DER SPIEGEL, Ausgabe 40/2009, Seite 54)

Pfui Deibel. Der Bundesband Deutsche Tafel riskiert seinen guten Namen?

Spätestens mit der Veröffentlichung im Spiegel ist es damit nun vorbei. Der Bundesverband hat sich mit diesem Verhalten sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Inwieweit die SPIEGEL-Veröffentlichung daher für den Bundesverband nach hinten losgeht, muss sich noch zeigen. Inwieweit so ein Begriff wie Tafel überhaupt markenrechtlich geschützt werden darf, darüber will sich dieser Kommentar einer eigenen Meinung -in Ermangelung derartiger Kenntnisse- wohlweislich enthalten.

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Rettet den Alltag – Strategien gegen die berufliche Langeweile…

Nichts ist öder ... rettet den Alltag

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Weiterführende Links (in diesem Zusammenhang)

Ausriss Zeitschrift ‚elements‘ (von o2-Mobilfunkprovider)  – Operation Geistesblitz (Heft 02.09)

14.08.09 – Summ, summ, summ (gesichtspunkte.de)

06.07.09 – Menschen, die von Freiheit träumen… (gesichtspunkte.de)

Polaroid des Tages: Der Putz oberhalb der Wohnungstüre bröckelt

Polaroid des Tages - der Putzschaden

Polaroid des Tages - der Putzschaden

In unserer (neuen) Serie Polaroid des Tages veröffentlichen wir heute das skandalumwitterte Detailfoto eines Treppenhauses im Seitenflügel einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage in Berlin-Spandau. Der Skandal, über den wir schonungslos berichten, ist: Das Treppenhaus wurde unlängst renoviert.

Die hartnäckige Bearbeitung durch die zur Sorgfalt verpflichteten Sachbearbeiter der ungenannt bleibenden Hausverwaltung werden daher ohne Rücksicht auf Verluste so genannte Gewährleistungsrechte bei dem Spandauer Handwerksbetrieb einfordern, der diese Arbeiten kürzlich geleistet hat. Die Zielsetzung ist, dass die Wohnungseigentümer dafür nicht mit Kosten belastet werden.

Dieses Leben ist hart, schonungslos, direkt und unverfälscht.

gesichtspunkte.de berichtet darüber.

Verboten ist, die Wohnungstür anzuzünden… – über Sicherheitsgesichtspunkte im Haus

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Pressemeldung der Berliner Polizei

Eingabe: 11.10.2009 – 10:20 Uhr
Wohnungstür angezündet
Neukölln
# 2790

Mit dem Schrecken kam eine Neuköllner Wohnungsmieterin und ihr Sohn vergangene Nacht davon, nachdem Unbekannte ihre Wohnungstür in Brand gesetzt hatten. Die 48-jährige bemerkte gegen 0 Uhr 15 das Feuer an der Eingangstür in der Herrfurthstraße, flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr. Beide wurden von Feuerwehrleuten geborgen und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen, die ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen hat.

gesichtspunkte.de meint dazu:

Auch die noch so sorgsam aufgestellte Hausordnung eines Mehrfamilienhauses beinhaltet nach gründlicher Durchsicht aller vorhandenen Formularverträge kein explizites Verbot des Anzündens fremder Wohnungstüren. Eine solche Hausordnung wäre ein Überregulativ an überraschenden Vertragsklauseln. Gegen solche gehen deutsche Gerichte extensiv, nicht restriktiv vor und kippen regelmäßig deren Allgemeingültigkeit. Wer Klauseln verwendet, muss sie gegen sich gelten lassen. Allerdings kann bereits aus dem deutschen Strafrecht messerscharf geschlossen werden, dass das Anzünden von fremden (oder eigenen) Wohnungstüren tatsächlich aus Gründen anderweitiger Verbotsregelung dringend abzuraten ist.

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