Zitat des Tages: Die Entfernung eines Erdtanks als Vorwand und Enteignung der WEG

Bloggwart

In einem Schriftsatz eines sicherlich ungenannt bleiben wollenden Verfahrensbevollmächtigten lesen wir folgenden bemerkenswerten Satz:

Zitat Es ging auch nicht um die Entfernung des Erdtanks, sondern darum, dass die Xy-Partei (* Name geändert) die Entfernung als Vorwand benutzt hat, umfangreiche Erdbewegungen links vom Gebäude durchzuführen, d.h. dort das ansteigende Grundstück auf Straßenniveau zu vertiefen und die Erde abfahren zu lassen, d.h. eine Enteignung der WEG vorzunehmen. Mutterboden kostet Geld.“

Lachfaktor 12 auf der von 1 bis 10 gehenden Humorskala. Berlin, wie es singt und lacht!

Hintergrund

In einer Teilungserklärung eines kleinen, von zwei Familien mit ausgebautem Dachgeschossbüro bewohnten Hauses war geregelt worden, dass die im Erdgeschoß gelegene Wohnung(en) ein Sondernutzungsrecht an den Außen-Gartenflächen besitzt. Allerdings befand sich im Bereich dieses Gartens auch ein außenliegender 10000 Liter-Öltank. In der Teilungserklärung der Wohnanlage war demzufolge geregelt worden:

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Stop stalking: Durchschnittliche Stalking-Fälle dauern 28 Monate: Was ist eine „persona non grata“?

Stop Stalking - Nachbarn

Stop Stalking - Nachbarn

Ein durchschnittlicher Fall von Stalking dauert 28 Monate, weiß Jens Hoffmann vom Deutschen Institut für Psychologie und Sicherheit zu berichten. Wenn dies der Durchschnitt ist, stellt sich die Frage, warum derartige Fälle so lange dauern? Liegt es daran, dass der relativ neu geschaffene Stalking-Tatbestand erst seit 2007 auf dem Markt der prüfungsfähigen Straftaten bekannt ist? Das vielleicht auch.

Die vom Stalking betroffenen Menschen scheuen sich eventuell, den Fall als Straftatbestand anzuzeigen. Und wenn sie ihn anzeigen, heißt das noch lange nicht, dass der geschilderte Fall auch als Stalking begriffen wird. Das er erkannt wird als Stalking.

Die einen stalken auf eine offensichtlich gewalttätige Art und Weise: und wir nehmen an, es handelt sich hier um leicht nachweisbare Fälle, um Sachverhalte, die für alle bürgerlich eingestellten Menschen nachvollziehbar und transparent sind. ‚Hat er ihnen aufs Maul gehauen?‘ fragen die Mitarbeiter der Polizeiwache rüde den Anrufer. Nein, also wenn nicht, wo ist das Problem? Genau das ist aber nicht das Problem: Einem Stalker für sein Stalking eins „aufs Maul“ zu hauen, ist zwar vorstellbar, aber keine Lösung. Der Stalker selbst baut gern auf den Rechtsstaat und lebt in einem Kokon der vermutlichen Legalität, den er sich gezielt zunutze macht. Wer ihm „aufs Maul“ haut, hat schnell den Rechtsstaat gegen sich. Der Rechtsstaat schützt den geschlagenen Stalker als Opfer, weil er viel zu lange braucht, ihn als Täter zu entlarven. Stalker sonnen sich gern längere Zeit in der Unschuldsvermutung.  Weiterlesen