Report: Das Leben der anderen… häusliche Gewalt – Es gibt klare rechtliche Grundlagen

Das Leben der anderen...

Die Bundesjustizministerin hat die Sache klar dargestellt. Sie sagt, häusliche Gewalt in körperlicher oder seelischer Form findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“ statt. Für viele Opfer gehört sie zum bedauerlichen Alltag. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Dort, wo die Polizei eigene Datenerhebungen anstellt, trifft die Polizei fast ausschließlich auf männliche Täter. In einer Berliner Erhebung waren 86,4% der Tatverdächtigen Männer. Nicht zu Unrecht titelte daher auch der Spiegel (Ausgabe 2/2008) daher „Junge Männer – Die gefährlichste Spezies der Welt„. Doch das Unterthema „Junge Männer“ ist in Wirklichkeit zu ergänzen durch Gruppe aller übrigen Täter, die in allen Lebensalters-Abschnitten daherkommen.

Der Schutz der Betroffenen war bislang wenig gewährleistet, gesteht die Ministerin denn auch ein. Wenig Vertrauen in staatliche Institutionen kommt hinzu. Wer Strafanzeigen stellt, muss sich fragen lassen: ‚Was hat der Täter getan?‘ Die Polizei hat hier und da Stalking-Spezialisten, die sich mit nichts anderem beschäftigen, aber in entscheidenden Augenblicken im Urlaub sind. Eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Man habe sich an die Polizeiwache zu wenden, und auch diese stellt in solchen Situationen gern auf Berliner Mundart die Frage: ‚Und, wat hat er jetan?‘ – Anwälte, Rechtspfleger und Sachverständige empfehlen, in solchen Situationen vor allem eins zu tun: Öffentlichkeit herstellen, andere informieren. gesichtspunkte.de stellt zu diesem Randbereich Öffentlichkeit durch regelmäßige Informationen her.

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Zitat des Tages: vom Immobilienmakler

Zitat Du ziehst Negavität und Mißerfolg an.“

Der Immobilienmakler sagt seinem Kunden die Meinung. Der Kunde ist „not amused“.  Es ist ein sehr klares Statement.

Zitat des Tages: Horst Schlämmer von der HSP-Partei meint….

Zitat Ich verspreche nichts, aber ich halte Worte“ (Horst Schlämmer im Interview mit planet interview)

In einem Interview, das am 17. August von der Süddeutschen Zeitung in Zusammenarbeit mit planet interview veröffentlicht wurde, antwortet Horst Schlämmer auf wichtige Fragen zur bevorstehenden Bundestagswahl. Die Website mugshooting.de hatte aus aktuellem Anlass über die Berliner Fantastischen Vier berichtet, die an der Affenschaukel (Stichwort Krumme Lanke) auch zum Thema Horst Schlämmer wichtige Gesichtspunkte äußerten. Aus Gründen einer politisch korrekten Berichterstattung durch gesichtspunkte.de haben wir hier die wichtigsten Materialien kurz zusammengestellt.

Am Ende stellt sich die Frage, ob Horst Schlämmer die jungen, mittleren und älteren Menschen in Deutschland erneut so politisiert, wie es die 68iger unter Rudi Dutschke 1968 in Berlin versuchten. Die starke gesellschaftliche und integrative Figur könnte aktuellen Umfragen zufolge bereits 18% der Stimmen für sich vereinnahmen. Ob Jürgen Rüttgers (CDU) oder Bushido (parteilos), jeder lässt sich offenbar gern vereinnahmen. Doch warten wir das tagespolitische Geschehen ab. Horst Schlämmer stellt am Ende daher fest: „Am Ende werden wir alle die Gelackmeierten sein.“

Weiterführende Links

Videointerview mit Horst Schlämmer auf planet interview

Artikel der Süddeutschen zum Interview ‚Isch habe Drang nach oben‘

Bericht über die Fantastischen Vier auf mugshooting.de

Die Anforderungen einer Jahresabrechnung für Wohnungseigentümer sind benannt.

Rechtliches

Das Landgericht meint zum Aktenzeichen 85 T 216/07 in einer Entscheidung unter anderem:

Zitat Die Jahresabrechnung muss für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar und ohne Zuziehung eines Sachverständigen verständlich sein (BayObLG NZM 2005, 750 und OLG Hamm aaO). Dabei ist allerdings einschränkend zu berücksichtigen, dass bei größeren Eigentümergemeinschaften oder bei solchen, die aus Mehrhausanlagen bestehen, die Abrechnung durchaus komplex werden kann. Für die Verständlichkeit einer Jahresabrechnung ist deshalb auf den Erkenntnishorizont eines in Wohnungseigentums-Sachen vorgebildeten Laien abzustellen, dass eine Abrechnung für einen Wohnungseigentümer ohne jegliche Buchführungskenntnisse nicht auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen ist, macht die Abrechnung noch nicht fehlerhaft (Jennißen/Jennißen, WEG, § 28, Rdn. 70).“

Kanzlerin Angela Merkel verkaufte Blaubeeren und hatte beträchtliche Gewinnmargen

Wohnungsnummer

Wie AP berichtet, kam Angela Merkel schon in ihrer Jugendzeit stark mit dem äußerst gewinnträchtigen kapitalistischen System in Berührung. Und zwar durch den Verkauf von Blaubeeren, bei AP heißt es dazu:

Zitat Geschäftstüchtigkeit bewies Merkel bereits in jungen Jahren: Nach eigenen Angaben sammelte sie Blaubeeren und verkaufte sie der «Handelsgenossenschaft für Obst und Gemüse». Diese zahlte für ein Kilo Blaubeeren vier Mark. Weil Blaubeeren vom Staat subventioniert wurden, verkaufte die Genossenschaft das Kilo dann wieder für zwei Mark. «Einer hat verkauft, der Zweite ist nach einer Stunde in den Laden und hat gefragt, ob es Blaubeeren gibt. Da hat er dann für zwei Mark das Kilo wieder kaufen können», berichtete Merkel.“

gesichtspunkte.de meint dazu: Aber noch etwas anderes lernt der geneigte Leser aus dieser Begebenheit. Nämlich dass Staatssubventionen bisweilen skurrile Blüten treiben und ihre nachhaltige Ergiebigkeit schnell in Zweifel geraten kann. Wir fühlen uns auch erinnert an Agrarsubventionen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft.

Karstadt Schloßstrasse


Ursprünglich eine gute Idee … aus der Traum
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Summ, summ, summ – Bienchen summ herum!

gemeine Wespe

gemeine Wespe

Nein, nicht Bienchen, sondern Wespen sind gemeint. Die Wohnungseigentümerin wohnt im Dachgeschoß in Kreuzberg. Seit geraumer Zeit fliegen oben in der Holz-Außenverkleidung über ihrer Terrasse Wespen in großer Anzahl ein und aus. Das nervt. Sie weist gleich darauf hin, es sei äußerst schwer, da ran zu kommen. Man müsse dazu aufs Dach. Gut, sagt der Verwalter, kein Problem. Wir haben ab und zu einen Industriekletterer, den fragen wir mal. Der Industriekletterer sagt in seiner Stellungnahme

Zitat ich habe mit Frau Sommer (* Name geändert) gesprochen und sollte mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wespennestbeseitigung zu koordinieren. Ich
kann das Ding entfernen, allerdings nur mit Unterstützung des Schädlingsbekämpfers. Ohne entsprechende Schutzkleidung geh ich da nicht ran. Hatte letztes Jahr das Vergnügen innerhalb von wenigen Sekunden mindestens 30 Stiche zu erhalten, als ich versehentlich beim Efeurückschnitt in ein Nest getreten bin. Lange Rede kurzer Sinn, ich machs, aber eben nur im kombinierten Einsatz. Haben sie einen Schädlingsvernichter an der Hand?“

Ich sehe direkt nach: Nein, an der Hand habe ich tatsächlich keinen Schädlingsvernichter. Das bringt mich auf die Idee, im Datenbestand der Hausverwaltung nachzusehen. Natürlich finde ich gleich ein paar Schädlingsvernichter, in diesem Fall einen Berliner Bär. Mein Telefonat verläuft überraschend. Sie sagen, das sei kein Problem, ooopss, sie arbeiteten als Schädlingsbekämpfer auch mit moderner Teleskoptechnik und könnten daher grundsätzlich bis zu 10 m ‚über dem Kopf‘ arbeiten. Hört sich gut an. Außerdem besäße die Firma zwei Mitarbeiter, die ebenfalls als Industriekletterer ausgebildet sind. Wer sagt’s denn? Hab ich nicht gewusst. Also bekommt er den Auftrag. Der Industriekletterer ist diesmal raus, na dann ein andermal. Und ich nehme mir fest vor, die Website der Fa. Berliner Bär noch einmal zu besuchen und mir anzuschauen, ob dort tatsächlich so was drauf steht.

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Update: Die Haft wurde verbüßt. Wenn Wohnungseigentümer lieber in den Knast gehen….

Update

gesichtspunkte.de hatte vor ein paar Tagen über die Anordnung zum Haftantritt eines Wohnungseigentümers aus Kreuzberg hier berichtet. Nun steht fest: Der Schuldner, der sich weigerte, Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung in seiner Wohnung absperren zu lassen, hat die Haft angetreten und abgesessen. Die komplizierten Aufnahmebedingungen (wir berichteten) wurden offenbar richtig verstanden. Nun ist er vorübergehend wieder ein „freier Mann“, und auch schon wieder regelmäßig zu sehen, auch an ganz unpassenden Orten. Wie viel darf ein Schuldner einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Frechheit zumuten? Wie viel darf ihn die Justiz gewähren lassen? Wie viel Zeit hat so ein Mensch, sich nach Belieben wegsperren zu lassen, um danach weiterhin einer irgendwie unklaren Existenz nachzugehen? Solche Fragen sollen manchmal Verwalter den Betroffenen erklären, und klar ist, nicht auf jede solcher Fragen hat eine Verwalterin passende Antworten. Denn ein derartiges Fehlverhalten ist ja gerade eines, dass nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wie der berufliche Fachjargon es auf der juristischen Ebene häufig in „gut“ oder „schlecht“ (für die WEG-Verwaltung aller Wohnungseigentümer) kategorisiert.

Mit der Verbüßung einer Haftstrafe durch den Schuldner ist beim besten Willen noch nichts zu Ende gebracht. Denn die Haft war ja als Erzwingungsmittel angelegt zu erzwingen, dass der Schuldner sich dem Urteil des Amtsgerichts hingibt, dieses akzeptiert und dessen Umsetzung möglich macht. Das Mittel der ‚Haft‘ ist daher in den bürgerlichen Vorstellungen der ‚bürgerlichen‘ Welt eine äußerst weitreichende, drakonische Maßnahme. Das mag anderen anders gehen. Diese fassen es möglicherweise eher als eine ‚ganz neue, hochinteressante Lebenserfahrung‘ auf und in künftigen Stammtischgesprächen fragen sie triumphierend in die Runde: ‚Warst du schon mal im Knast?‘ Dann sei doch ruhig….‘

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Wir jagen zwar keine Tiger

Tigerjäger